Suche
Close this search box.

Brandschutz für Kanzleien

Ein Brand stellt für Kanzleien eine ernstzunehmende Gefährdung dar. Daher sollte man diese in keinem Fall unterschätzen. Ein gut durchdachter Brandschutz für Kanzleien ist somit die beste Anlage, um sowohl Mitarbeiter und Mandanten als auch die Einrichtung und sämtliche Unterlagen vor einem vor einem Brandfall zu schützen.

Brandschutz für Kanzleien

Wer ist zuständig für den Brandschutz in der Kanzlei?

Eine Kanzlei ist genau wie andere Betriebe ein Arbeitsplatz, an dem sich Menschen aufhalten. Deswegen gilt auch für sie die Arbeitsstättenrichtlinie. Wie aus der ASR A2.2 ” Massnahmen gegen Brände” hervorgeht, liegt die Verantwortung für den Brandschutz bei den Eigentümern und der Kanzlei. Häufig wird die Organisation des Brandschutzes und der Feuerlöscher für die Kanzlei an Steuerfachangestellte oder Sekretäre übertragen. Diese Aufgabe gehört sicherlich zu den eher Unbeliebten, denn sie erfordert viel Organisation und verspricht keinen Umsatz. Damit Sie wichtige Brandschutzmaßnahmen wie Feuerlöscher auch ohne viele Umstände einhalten können, sind wir für Sie da.

Welcher ist der richtige Feuerlöscher für Steuerberater und Rechtsanwälte?

Bei der Wahl der richtigen Feuerlöscher für die Kanzlei hilft in jedem Fall ein vorliegendes Brandschutzkonzept, sowie die Gefährdungsbeurteilung des Gebäudes. Liegen beide Informationen aktuell nicht vor, so kann zur ersten Einschätzung auf unseren Kalkulator zurückgegriffen werden. Dieser ermittelt durch die Angabe von wesentlichen Informationen die richtige Art und Anzahl der benötigten Feuerlöscher. Natürlich können Sie auch unseren Service nutzen und sich telefonisch erkundigen.

Aufgrund der Charakteristika einer Steuerberatungs- oder Rechtsanwaltskanzlei, eignen sich erfahrungsgemäß vor allem folgende Feuerlöscher: 

Schaumfeuerlöscher:

Schaumlöscher finden Sie häufig in Büroräumlichkeiten. 

Vorteile des Feuerlöschers sind:

  • Löschschäden bleiben so gering wie möglich
  • Gezieltes Auftragen des Löschmittels auf den Brandherd
  • Geeignet für die Brandklassen A und B (glutbildende Brände + Brände von flüssigen Stoffen)

CO2-Feuerlöscher (Kohlendioxidfeuerlöscher):

Der Einsatz von CO2- Feuerlöschern eignet sich für Steuerberater vor allem für Räume mit hochwertigen technischen Geräten. Beispiele dafür können Computeranlagen und Druckeranlagen sein.

Vorteile des Feuerlöschers sind:

  • Leitet keine Elektrizität bei der Löschung
  • Ermöglicht rückstandsfreie Löschung
  • Geeignet für die Brandklasse B 

Was muss ich beim Brandschutz in meiner Kanzlei beachten?

Wenn Sie sich einen Feuerlöscher angeschafft haben, müssen Sie diesen dann auch alle zwei Jahre warten. Dieses Wartungsintervall ist so gesetzlich festgelegt. Darüber hinaus ist gemäß der Herstellerangaben alle 6-8 Jahre ein Austausch des Löschmittels nötig.

Aber nicht nur ein vorhandener Feuerlöscher ist wichtig, um für den Ernstfall gewappnet zu sein. Das richtige Verhalten im Brandfall, sowie die richtige Vorgehensweise bei dem Löschversuch ist ausschlaggebend für Ihren Erfolg.

Brandschutzhelfer: Wofür sind diese nötig und wie viele braucht meine Kanzlei?

Der Brandschutzhelfer stellt für Steuerberater und Rechtsanwälte eine wichtige Unterstützung im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes dar. Dieser erhöht die Sicherheit in der Kanzlei und ist im Umgang mit dem Feuerlöscher geschult. So können durch geschulte Brandschutzhelfer und den gekonnten Einsatz von Feuerlöschern, folgenschwere Brände bereits während der Entstehung verhindern.

Gemäß des Arbeitsschutzgesetzes §10, der ASR A2.2  und der Vorgaben der gesetzlichen Unfallversicherung „DGUV Information 205-023 (BGI/GUV-I 5182)“ sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, eine bestimmte Anzahl an Beschäftigten als Brandschutzhelfer ausbilden zu lassen.

Im Allgemeinen richtet sich die Anzahl der nötigen Brandschutzhelfer im Unternehmen u.a. nach der Anzahl der Beschäftigten und nach der Brandgefährdung des Unternehmens. In der Regel kann der Arbeitgeber von der Ausbildung von etwa 5 Prozent aller Mitarbeiter ausgehen. Somit ist das Ausbilden von 1-2 Brandschutzhelfern meist also völlig ausreichend. Im Einzelfall muss dies jedoch noch einmal überprüft werden. Auch Krankheits- und Urlaubssituationen spielen eine wichtige Rolle. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer muss alle 2-5 Jahre aufgefrischt werden.

Kurz gesagt

  • Die Ausbildung von Brandschutzhelfern ist gesetzlich verpflichtend
  • Mind. 5 % aller Beschäftigten
  • Inhalte der Ausbildung: Umgang mit dem Feuerlöscher, Wissen über Brandgefahren und Brandursachen
  • Auffrischung der Brandschutzhelferausbildung: alle 2-5 Jahre

Jährliche Brandschutzunterweisung: Wer muss daran teilnehmen?

Neben der gesetzlichen Verpflichtung zur Ausbildung von Brandschutzhelfern gibt es eine weiteres verpflichtendes Thema für Steuerberater und Rechtsanwälte: die jährliche Brandschutzunterweisung. Diese veranstaltet der Arbeitgeber für alle Mitarbeiter. Dadurch werden die Mitarbeiter bezüglich des Brandschutzes sensibilisiert und aufgeklärt. Denn durch die jährliche Unterweisung können die Unterwiesenen potenzielle Gefahrenquellen rechtzeitig erkennen und verhindern. Das bereitet sie auf den Ernstfall vor.

Fazit

Vor allem in Räumlichkeiten wie Kanzelein wird die Brandgefahr häufig aufgrund einer falschen Wahrnehmung unterschätzt. Insbesondere in Büroräumen stellen elektronische Geräte eine Brandgefahr dar. Daher sollte auch bei diesen Geräten auf eine regelmäßige Wartung wert gelegt werden! Dennoch liegt in der Kanzlei nur eine normale Brandgefahr vor. Für einen optimalen Brandschutz in der Kanzlei ist vor allem der richtige Feuerlöscher ausschlaggebend. Hier empfehlen sich Schaumfeuerlöscher und CO2-Feuerlöscher. Dazu gehört die fachkundige Wartung, die alle zwei Jahre anfällt. Auch das richtige Positionieren Ihrer Feuerlöscher kann im Brandfall über das erfolgreiche Löschen entscheiden. Darüber hinaus müssen mindestens 5% der Mitarbeitenden zu Brandschutzhelfern ausgebildet werden. Doch nicht nur dieser Anteil der Beschäftigten muss über das Thema Brandschutz Bescheid wissen. Alle Beschäftigten erhalten ebenfalls einmal im Jahr eine Brandschutzunterweisung von ihrem Arbeitgeber. Mit der richtigen Umsetzung aller Maßnahmen, kann der Brandschutz für Kanzleien schnell und unkompliziert gelöst werden.

Kontaktieren Sie uns auch
telefonisch oder per E-Mail

kontakt@brandschutz-zentrale.de

+49 521 898 809-40

Wir nutzen Ihre Kontaktinformationen nur, um Sie bezüglich unserer Produkte und Dienstleistungen zu kontaktieren.

Sie können sich jederzeit von diesen Benachrichtigungen abmelden.