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Egal ob es sich um einen Supermarkt, ein Bekleidungsgeschäft oder ein anderes Fachgeschäft handelt -spätestens einmal im Jahr wird das Thema Brandschutz auch im Einzelhandel relevant. Denn dann steht die Wartung der Feuerlöscher an. Neben vielen strategischen, aber auch operativen Tätigkeiten darf dieser Bereich in keinem Fall zu kurz kommen! Oft bleibt jedoch nur wenig Zeit für eine ausführliche Informationsbeschaffung und somit auch für das Treffen der richtigen Entscheidungen.
Brandschutz im Einzelhandel erfordert unter Umständen sehr viele Maßnahmen. Denn Einzelhandel ist nicht gleich Einzelhandel. Dabei spielt, wie in allen anderen Gebäuden natürlich, die Größe der zu schützenden Fläche ein Rolle. Zusätzlich zum Personal müssen hier auch noch die anwesenden Kunden geschützt werden. Außerdem spielt auch die zu verkaufende Ware eine Rolle. Schließlich sorgen leicht entzündliche Waren oder Gegenstände, die lange brennen, unter Umständen für eine erhöhte Brandgefährdung.
Zu beachten sind auch mögliche Sondervorschriften. Ab einer Größe von über 2.000qm gelten nämlich Sonderbaubestimmungen.
Zu den größten Risiken im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes im Einzelhandel gehören vor allem folgende Dinge:
1. Verpackungsmaterialien im Außenbereich
2. Risiken aufgrund des Kundenverkehrs
3. Technische Schäden oder menschliches Fehlverhalten
Zunächst sollten Sie überprüfen, ob für das Gebäude bereits ein Brandschutzkonzept vorliegt. Daraus lässt sich dann die richtige Art und Anzahl der Feuerlöscher ableiten. Auch bietet die Gefährdungsbeurteilung einen Ansatz für die Bestimmung der notwendigen Feuerlöscher. Sollten beide Informationen aktuell jedoch nicht zur Hand sein, bietet unser Kalkulator einen ersten unkomplizierten Anhaltspunkt.
Erfahrungsgemäß empfehlen sich vor allem folgende Feuerlöscher für den Einzelhandel:
Schaumfeuerlöscher: für Verkaufsräume, Büro oder den Pausenraum
Vorteile des Schaumfeuerlöschers sind:
Vorteile des Feuerlöschers sind:
Gesetzlich vorgeschrieben ist außerdem die Wartung des Feuerlöscher im Abstand von 2 Jahren. Gemäß Herstellerangaben ist darüber hinaus alle 6-8 Jahre noch ein Austausch des Löschmittels vorgeschrieben. Zusätzlich sollte man darauf achten, sämtliche Fluchtwege freizuhalten und die Feuerlöscher gut sichtbar zu positionieren.
Da die Wände meist mit Regalen oder Schränken gefüllt sind, eignet sich insbesondere im Einzelhandel statt einer Wandhalterung der Feuerlöscherständer sehr gut. So wird der Brandschutz in Ihrer Einzelhandelsfiliale zum Kinderspiel und die Sicherheit erhöht sich um einiges.
Doch nicht nur die richtigen Feuerlöscher sind wichtig für den erfolgreichen Brandschutz im Einzelhandel. Insbesondere die Ausbildung der Mitarbeiter ist im Ernstfall entscheidend. Daher sind Arbeitgeber gemäß folgender Bestimmungen dazu verpflichtet, eine bestimmte Anzahl an Beschäftigten als Brandschutzhelfer ausbilden zu lassen:
Der Brandschutzhelfer ist eine wichtige Unterstützung beim vorbeugenden Brandschutz im Unternehmen. Denn dieser wird geschult, im Brandfall die richtigen Entscheidungen zu treffen und erhöht somit die Sicherheit aller auf der Verkaufsfläche befindlichen Personen. Auch im Umgang mit dem Feuerlöscher ist der Brandschutzhelfer ausgebildet und kann folgenschwere Brände schon bei der Entstehung verhindern. Die Brandschutzhelferausbildung muss dann alle 2-5 Jahre aufgefrischt werden. Erfahren Sie mehr über die genauen Aufgaben des Brandschutzhelfers.
Die Anzahl der nötigen Brandschutzhelfer im Einzelhandel richtet sich u.a. nach der Anzahl der Beschäftigten und der Brandgefährdung des Gebäudes. In der Regel kann man jedoch von mindestens 5 Prozent der anwesenden Mitarbeiter ausgehen. Dabei spielen Schichtarbeit und Urlaub der Mitarbeiter ebenfalls eine wichtige Rolle. Dabei sollte beachtet werden: auch unter 20 Beschäftigten sollte es mindestens einen Brandschutzhelfer geben.
Allerdings sind nicht nur Angestellte im Einzelhandel anwesend. Daher muss auch der Publikumsverkehr in die Berechnung voll einfließen.
Zusätzlich zur Brandschutzhelferausbildung sind grundsätzlich alle Arbeitgeber dazu verpflichtet, sämtliche Mitarbeiter über den betrieblichen Brandschutz zu unterrichten. Diese Unterweisung muss mindestens einmal im Jahr durchgeführt werden.
Verpflichtend ist die jährliche Brandschutzunterweisung aufgrund folgender Grundlagen:
Bei dieser Unterweisung muss der Arbeitgeber die Mitarbeiter vor allem über Flucht- und Rettungswege aufklären. Außerdem sollte über das richtige Verhalten im Brandfall oder bei einer Gebäuderäumung informiert werden. Des Weiteren kann die jährliche Brandschutzunterweisung hervorragend als „Teambuilding-Event“ betrachtet werden. So kann man gemeinsam wachsen und die Sicherheit des gesamten Team erhöhen.
Wie auch bezüglich der Brandschutzhelfer drohen bei Nichteinhaltung der Pflicht haftungsrechtliche Konsequenzen.
Der Brandschutz im Einzelhandel sollte also in keinem Fall vernachlässigt werden. Allein über 50 Prozent der Brände entstehen durch Brandstiftung, weshalb besonders dafür die Grundlage minimiert werden sollte. Im Allgemeinen ist für einen umfangreichen Brandschutz vor allem auf die richtige Anzahl an Brandschutzhelfern, die passenden Feuerlöscher in der richtigen Anzahl und die Durchführung der jährlichen Unterweisung. Mit ordnungsgemäßer Einhaltung der Maßnahmen erhöht sich die Sicherheit im Gebäude enorm.
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