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Brandschutz in der Textilverarbeitung

Der Brandschutz in der Textilverarbeitung besteht aus vielen Elementen. Um sich für die richtigen Brandschutzmaßnahmen zu entscheiden, muss man zunächst den Grad der Brandgefahr bestimmen. Dafür sind unter anderem die verschiedenen Produktionsschritte ausschlaggebend. Mischen, Filtern, Vliesbildung und Reinigen sind in der Regel wichtige Bestandteile der Textilverarbeitung. Bei Überhitzung oder einer mechanischen Beschädigung kann es allerdings im wahrsten Sinne des Wortes brenzlich werden.

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Erhöhte Brandgefährdung in der Textilverarbeitung

Um die Brandgefährdung für den eigenen Betrieb zu ermitteln sind folgende Faktoren wichtig:

  • vorhandene Materialien
  • Wahrscheinlichkeit der Brandentstehung
  • Geschwindigkeit der Brandausbreitung
  • Gefahren für Personen, Umwelt und Sachgegenstände

Dann gibt es einen Unterschied zwischen normaler und erhöhter Brandgefahr. Da in der Textilverarbeitung schnell staubexplosionsgefährdete Materialgemische entstehen, handelt es sich hier um eine erhöhte Brandgefahr. Darüber hinaus sind häufig Maschinen durch ein Abluftsystem verbunden. Hier besteht das Risiko, dass sich das Feuer schnell ausbreiten könnte.

Die Folgen eines solchen Brandes wären verheerend. Am schlimmsten wäre natürlich die Verletzung oder der Verlust von Menschenleben. Weitere wahrscheinliche Folgen sind die Beschädigung von Maschinen und dementsprechend hohe Reparaturkosten und Wiederbeschaffungskosten. Hinzu kommt der Verlust an Rohstoffen und Einnahmen aufgrund der Unterbrechung in der Produktion. Es lohnt sich also, für die richtigen Brandschutzmaßnahmen zu sorgen!

Für einen erfolgreichen Brandschutz in der Textilverarbeitung sind daher erhöhte Maßnahmen nötig. Laut der Arbeitsstättenrichtlinie A2.2 muss die Anzahl der Feuerlöscher verdoppelt werden, sodass sich Laufwege auf maximal 10m verkürzen. Demnach kann es auch sinnvoll sein, an einer Stelle mehrere Löscher zu installieren. So können mehrere Personen gleichzeitig das Feuer löschen.

Welche Brandschutzmaßnahmen sind notwendig?

Grundsätzlich werden Brandschutzmaßnahmen in vorbeugend und abwehrend unterteilt. Dabei bezeichnet der abwehrende Brandschutz das Löschen eines Feuers durch die Feuerwehr. Die vorbeugenden Maßnahmen sind dazu da, die Brandentstehung schon vorher zu verhindern. Hier gibt es noch drei Unterkategorien:

Der anlagentechnische Brandschutz in der Textilverarbeitung beinhaltet Instrumente zur Branderkennung und -bekämpfung. Für ersteres gibt es die gesetzliche Rauchmelderpflicht. Dadurch sollen im Ernstfall alle Anwesenden rechtzeitig gewarnt werden. Für die Brandbekämpfung fallen ganz verschiedene Maßnahmen an. Feuerlöscher und Wandhydranten zum Beispiel eignen sich sowohl im Innen-, als auch im Außenbereich. Aber was, wenn das Risiko, den Brand zu bekämpfen, zu groß wäre und die Person sich dann selbst in Gefahr bringen müsste? Genau für diesen Fall werden ortsfeste Brandbekämpfungsanlagen installiert. Das können zum Beispiel Sprinkleranlagen, Feinsprühlöschanlagen, Schaum-, Pulver- oder Gaslöschanlagen sein. Dafür empfiehlt sich allerdings die Beratung eines Spezialisten, der vor Ort die vorhandenen Maschinen zur Textilverarbeitung inspizieren und bewerten kann. Zusätzlich sollten alle Brandschutzmaßnahmen in regelmäßigen Abständen gewartet werden. Nur so kann man sich der vollständigen Funktionsweise sicher sein.

Das Ziel des baulichen Brandschutzes ist die räumliche Trennung der verschiedenen Funktionen. Ein Brand lässt sich in der Regel auf ein Zusammentreffen von drei Komponenten zurückführen: Sauerstoff, Zündenergie und entflammbares Material. Daher sollte brennbares Material weit weg von potenziellen Zündquellen gelagert werden. Außerdem ist ein einheitliches Sicherheitskonzept mit Brand- und Diebstahlschutz sinnvoll.

Beim organisatorischen Brandschutz in der Textilverarbeitung liegt der Fokus vor allem auf Verhaltensvorschriften für alle Beschäftigten. So sollten Sauberkeit und Sorgfalt oberste Priorität haben. So sollen Staubexplosionen und ähnliches verhindert werden. Des Weiteren ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, mindestens einmal im Jahr eine Brandschutzunterweisung für alle Mitarbeiter durchzuführen. Zusätzlich werden mindestens 5% aller Mitarbeiter zu Brandschutzhelfern ausgebildet.

Der richtige Feuerlöscher in der Textilverarbeitung

Bei der Wahl des Feuerlöschers spielt vor allem die Brandklasse eine zentrale Rolle. In der Textilverarbeitung ist es am wahrscheinlichsten, dass Stoffe organischer Natur oder flüssige, bzw. flüssig werdende Stoffe anfangen zu brennen. Es liegen also die Brandklassen A und B vor. Aufgrund dessen kommen folgende Löscher in Frage:

Der Schaumlöscher: Dieser Feuerlöscher ist für die Brandklassen A und B geeignet. Nach dem Auslösen lassen sich die Löschrückstände leicht entfernen. Allerdings werden elektrische Maschinen dadurch erhebliche Schäden erleiden, daher sollte der Kontakt damit vermieden werden.

Der CO2-Feuerlöscher: Hier ist der große Vorteil, dass das Löschmittel weder leitet, noch Rückstände hinterlässt. Deshalb eignet sich dieser Löscher sehr gut für technische Geräte und Maschinen. Allerdings muss hier vorsichtig gehandelt werden! Denn bei diesem Löschmittel herrscht Erstickungsgefahr in kleinen Räumen. Bei einem 2kg Löscher muss der Raum bei einer Deckenhöhe von 2m mindestens 11qm groß sein. Bei einem 5kg Löscher beträgt die Mindestgröße dann 27,5qm. 

Unabhängig vom Löschmittel muss dieses alle sechs bis acht Jahre ausgetauscht werden. Zusätzlich ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, alle zwei Jahre die Wartung der Feuerlöscher zu organisieren.

Für die Positionierung der Löscher gibt es zwei Möglichkeiten: Aufstellen oder an der Wand befestigen. Für ersteres gibt es einfach aufzubauende Feuerlöscherständer. Alternativ kann man den Feuerlöscher auch an der Wand aufhängen. Dabei muss die Höhe zwischen 0,80 und 1,20 Metern liegen. Aufgrund der erhöhten Brandgefahr darf der Laufweg zwischen zwei Löschern maximal 10m betragen. Es kann auch sinnvoll sein, mehrere Löscher an einer Stelle zu platzieren. So können mehrere Menschen zugleich das Feuer bekämpfen.

Bei kleinen Entstehungsbränden kann man alternativ auch zur Löschdecke greifen. So muss nicht direkt ein Feuerlöscher ausgelöst werden. Doch sowohl beim Feuerlöscher, als auch bei der Löschdecke kommt es vor allem auf das richtige Löschen, also die passende Löschtechnik an.

Die jährliche Brandschutzunterweisung

Ein elementarer Teil des vorbeugenden Brandschutzes ist auch das Schulen der Mitarbeiter. Diese müssen über Brandgefahren im Betrieb aufgeklärt und für das Thema Brandschutz in der Textilverarbeitung sensibilisiert werden. Genau dafür gibt es die jährliche Brandschutzunterweisung. Es wird eine Gebäuderäumung durchgesprochen, Flucht- und Rettungspläne erklärt und Löschtechniken simuliert. So sollen sich die Mitarbeiter im Falle eines Feuers auf das Gelernte berufen und kontrollierter handeln können. Diese Unterweisung muss der Arbeitgeber jedes Jahr für all seine Beschäftigten durchführen. So ist es auch gesetzlich in der Gefahrstoffverordnung, der Unfallverhütungsvorschrift und im Arbeitsschutzgesetz vorgegeben.

Brauche ich für den Brandschutz in der Textilverarbeitung Brandschutzhelfer?

Der beste Feuerlöscher rettet kein Leben, wenn ihn niemand auslöst. Deshalb ist es so wichtig, dass es Menschen im Betrieb gibt, die genau dafür geschult sind. Deswegen muss der Arbeitgeber laut dem Gesetz mindestens 5% aller Beschäftigten zum Brandschutzhelfer ausbilden lassen. Deren Aufgabe besteht darin, im Ernstfall alle Anwesenden in Sicherheit zu bringen. Dafür lernen sie alles Nötige über Brandentstehung, Gefahrenquellen und Löschtechniken. Eine Auffrischung dieser Ausbildung fällt alle zwei bis fünf Jahre an.

Insbesondere in Schichtbetrieben muss man darauf achten, dass jederzeit Brandschutzhelfer vor Ort sind. Das gilt auch bei Krankheitsfällen, Urlaub und Fortbildungen. Daher kann es sinnvoll sein, mehr als die Mindestanforderung zu erfüllen und damit für mehr Flexibilität und Sicherheit zu sorgen.

Die genaue Gesetzeslage können Sie im Arbeitsschutzgesetz §10, in den Vorgaben der gesetzlichen Unfallversicherung: DGUV Information 205-023 (BGI/GUV-I 5182) und in der Arbeitsstättenrichtlinie 2.2 “Maßnahmen gegen Brände” nachlesen.

Fazit

Im handwerklichen Bereich handelt es sich prinzipiell um eine erhöhte Brandgefährdung, somit gilt dies auch für die Textilverarbeitung. Schon kleine Funken und Glimmnester können bei Kontakt mit leicht-entzündlichen Materialien schnell zu größeren Bränden führen. Insbesondere durch Abluftsysteme ist die Ausbreitungsgefahr unglaublich hoch. Daher ist der vorbeugende Brandschutz in der Textilverarbeitung ausgesprochen wichtig! Als Feuerlöscher empfehlen sich Schaum- und Kohlenstoffdioxidlöscher. Damit alle Mitarbeiter im Ernstfall wissen, wie sie richtig handeln, führt der Arbeitgeber einmal im Jahr eine Brandschutzunterweisung durch. Zusätzlich ist eine Ausbildung zum Brandschutzhelfer für 5% aller Beschäftigten Pflicht.

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