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Online Fortbildung Brandschutzbeauftragter

In der online Fortbildung zum Brandschutzbeauftragten, erwerben Sie im Live-Onlinetraining und der vorherigen Selbstlernphase die Eignungen ganz bequem von zu Hause oder aus dem Büro.

Durchführung der Fortbildung zum Brandschutzbeauftragten zur Erfüllung:

Ort

Die Schulung findet als Live-Onlinetraining statt. 
Sie können bequem aus dem Büro oder von zu Hause an der Schulung teilnehmen.

Dauer

Zwei Tage Live-Onlinetraining
12 UE, plus E-Lerning Einheit 4 UE, an verschiedenen Terminen verfügbar.

Technische Vorraussetzungen

Leistungsfähige Internetleitung (mind. 1 Mbit/s), ein aktuelles Betriebssystem und Browser (wir empfehlen die Verwendung von Microsoft Edge oder Google Chrome) 

Mikrofon/Lautsprecher (Headset) sowie optional eine Webcam

Im Anschluss

Am Ende der Schulung erhalten die Teilnehmer ihre Teilnahmebescheinigungen.

18.09.2024 – 19.09.2024
16.10.2024 – 17.10.2024
11.11.2024 – 12.11.2024
09.12.2024 – 10.12.2024
 

Ziele

Durch die Teilnahme an der Fortbildung zum Brandschutzbeauftragten erfüllen Sie die Fortbildungsanforderungen der vfdb, DGUV und VdS.  Sie aktualisieren ihre Kenntnisse und können sich mit Kollegen austauschen. Das Seminar sensibilisiert Sie zu mehr Fingerspitzengefühl und Überzeugungskraft im beruflichen Alltag.

Als Mitglied des VDSI erhalten Sie bei erfolgreicher Teilnahme an diesem Seminar folgende VDSI-Punkte: 2 Punkte Themenfeld Arbeitsschutz, 3 Punkte Themenfeld Brandschutz

Brandschutzbeauftragte müssen innerhalb von drei Jahren 16 UE Fortbildung besuchen. Mit diesem Seminar erfüllen Sie die Fortbildungsanforderungen der vfdb, DGUV und VdS. 

Inhalte

Im Folgenden sind die wesentlichen Inhalte der Schulung stichwortartig aufgeführt.

  • Flucht- und Notausgänge
  • Flucht- und Rettungsplan nach ASR A2.3
  • Vergleich Brandschutz und Arbeitsschutz
  • Notausgänge
  • Anforderung an Rettungswege
  • Flure und Türen
  • Arbeitsstätten und Baurecht im Vergleich
  • Unterschied Brandschutz und Arbeitsschutz
  • Brandschutz im Hoch-/ Tiefbau
  • Feuerwehrpläne nach DIN 14095
  • Brandschutzkonzept und Feuerwehrpläne
  • Brandschutz und Bestandsschutz
  • Aufzüge im Brandfall
  • Barrierefreier Brandschutz

Benötigen Sie Unterstützung?

Kontaktieren Sie uns gerne
telefonisch oder per E-Mail.

kontakt@brandschutz-zentrale.de

+49 521 898 809-40

Sie können sich jederzeit von diesen Benachrichtigungen abmelden. Informationen zum Abbestellen sowie unsere Datenschutzpraktiken und unsere Verpflichtung zum Schutz Ihrer Privatsphäre finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.

Gesetzliche Grundlagen für die Brandschutzbeauftragten Fortbildung

  • § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Information 205-003
  • Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V. (vfdb) Richtlinie 12-09/01
  • VdS Schadenverhütung GmbH (VdS) 3111
  • Laut der DGUV Information 205-003 sollte der Brandschutzbeauftragter eine Fortbildungsveranstaltung innerhalb von drei Jahren, nach Erstschulung absolvieren. Hier sind mindestens 16 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten vorgeschrieben. Die Teilnahme ist zu dokumentieren.