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Externe Brandschutzbeauftragte

Bestellung eines externen Brandschutzbeauftragten zur Erfüllung der Vorgaben

Ziele

Externe Brandschutzbeauftragte entlastet Sie und Ihre Führungskräfte kurzum von den gesetzlichen Vorgaben zum Thema Brandschutz. Unsere fachkundigen Experten beraten Sie daher zu Themen des vorbeugenden Brandschutzes, schützen die Wertobjekte ihres Unternehmens und erhöhen die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter.

Vorteile

Externe Branschutzbeauftragte – Die Vorteile

  • Erfahrung im Umgang mit Versicherungsträgern sowie Behörden, Feuerwehr und Berufsgenossenschaften
  • Routine bei der Umsetzung von Strukturen und zumal Abläufen im Bereich des Brandschutzes
  • Verfügbar über Rufbereitschaft
  • Sachliche und objektive Kommunikation
  • Sonst anfallender Aufwand für Einsatzplanung und Fristenprüfung entfällt daher
  • Keine Kosten für z.b. Aus- oder Weiterbildung eines Mitarbeiters/-terin
  • Kalkulierbare Vertragslaufzeiten
  • Kein unreflektiertes Handeln durch eine mögliche Betriebsblindheit

Leistungen

Beitrag des Brandschutzbeauftragten

Der Brandschutzbeauftragte wirkt daher regelmäßig bei der Erstellung von Betriebsanweisungen zum Thema Brandschutz mit.

  • Mitwirken bei allen Maßnahmen, die z.b. den Brandschutz betreffen

  • Überwachung und Durchführung brandschutztechnischer Anforderungen bspw. des Versicherungsträgers und den Behörden

Berücksichtigungen von Brandschutzbestimmungen

Eine der zentralen Aufgabe des Brandschutzbeauftragten ist, darauf zu achten, dass insbesondere bei getroffenen baulichen Veränderungen die Brandschutzbestimmungen weiterhin eingehalten werden.

  • Beratung bei der Anschaffung von Einrichtungen zu Löschern und der Wahl der Löschmittel,

  • Überwachung der Prüfterminen der brandschutztechnischen Einrichtungen

  • Erstellung und Durchführung eines Brandschutzkonzepts

  • Kontrolle der Feuerwehr- , Flucht-, Rettungs-, Alarm- und weiterer Notfallpläne auf Aktualität

  • Durchführung von Räumungsübungen

Beteiligung an behördlichen Brandschauen

Der Brandschutzbeauftragte begeht in regelmäßigen Abständen die Räumlichkeiten im Unternehmen und nimmt darüber hinaus an den behördlichen Brandschauen. Zudem schult der Brandschutzbeauftragte Mitarbeiter zum Thema Brandschutz.

  • Fehleranalyse mit Feststellung von möglichen Mängeln, Überwachung der Beseitigung dieser

  • Unterstützung bei Brandschutzunterweisungen

  • Unterstützung bei der Aus- und Fortbildung von Beschäftigten