0521 898 809-40

Trustpilot Bewertung

Hybride Brandschutzhelfer-Ausbildung

Die hybride Ausbildung zum Brandschutzhelfer besteht aus einem Online-Theorieteil und einer Praxis-Schulung vor Ort. Der praktische Teil dieser hybriden Schulung findet entweder bei Ihnen vor Ort oder in einer Dekra-Akademie in Ihrer Nähe statt.

Durchführung einer hybriden Ausbildung zum Brandschutzhelfer zur Erfüllung

Teilnehmer

max. 15 Teilnehmer. Es hat sich eine Anzahl von 10-15 Mitarbeitern  pro Schulung bewährt.

Dauer Online Theorie

2 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten für den Theorieteil bei normaler Brandgefährdung.

Dauer Praxisteil (Feuerlöschübung)

5-10 Minuten pro Teilnehmer bei Ihnen vor Ort oder 4 Stunden beim Standort der Dekra-Akademie.

Wann

Die Online-Theorie wird in regelmäßigen Abständen durchgeführt. Unsere nächsten Termine erhalten Sie auf Anfrage. Für den praktischen Teil können Sie mit uns individuell einen Termin vereinbaren.

Wo

Der theoretische Teil der Schulung findet online in Form eines Webinars statt. Den Link zur Teilnahme und erhalten Sie vorab von uns per Mail.

Der Praxisteil findet abhängig von der Teilnehmeranzahl entweder bei Ihnen vor Ort oder an einem der deutschlandweiten Standorte der Dekra-Akademie statt.

Kosten

Angebot zum Festpreis einfach anfragen.

Im Anschluss

Nach Begleichung der Rechnung erhalten die Teilnehmer ihre Teilnahmebescheinigungen.

Bitte beachten Sie: Für den praktischen Prüfungsteil bei Ihnen vor Ort wird ein privater Außenbereich von einer Größe von 5×5 Metern benötigt, beispielsweise ein Parkplatz. 

Hinweis zur aktuellen Lage infolge der Covid19-Pandemie: Das hybride Schulungskonzept ist optimal auf die Einhaltung aller nötigen Hygienemaßnahmen angepasst. Landesabhängig kann es aber auch kurzfristig zu Terminverschiebungen in Abhängigkeit der aktuell geltenden Corona-Verordnung des Landes kommen.

Einblick in die praktische Unterweisung der hybriden Brandschutzhelfer-Ausbildung

Für die Ausbildung zum Brandschutzhelfer muss auch eine praktische Unterweisung im Rahmen einer Feuerlöschübung durchgeführt werden. Hier ein paar Eindrücke aus einer vergangenen Praxisschulung: 

Ziele

Ziel der Ausbildung zum Brandschutzhelfer sind der sichere Umgang mit und der Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden ohne Eigengefährdung und zur Sicherstellung des selbstständigen Verlassens (Flucht) der Beschäftigten.

Am Ende der Schulung sind Ihre Mitarbeitenden ausgebildete Brandschutzhelfer mit folgenden Fähigkeiten und Kenntnissen:

  • Maßnahmen zur Unfallverhütung
  • Verhalten im Brandfall
  • Kenntnisse über Löschtechniken
  • Sachgerechte Nutzung von Feuerlöschgeräten
Eine Wiederholung dieser Schulung sollte im Abstand von 2-5 Jahren geschehen. Sollte es während dieser Zeit jedoch wesentliche Änderungen im Unternehmen geben, lohnt sich eine kürzere Auffrischungszeit.
 
Die angebotenen Ausbildungen werden in Zusammenarbeit mit regionalen Partnern oder der DEKRA-Akademie durchgeführt.

Theorie

Zum Ausbildungsinhalt gehören neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen. Außerdem werden die Teilnehmer über die Gefahren durch Brände und über das richtige Verhalten im Brandfall aufgeklärt.

Darüber hinaus gehören auch praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur hybriden Brandschutzhelfer-Ausbildung.

Im Folgenden sind die wesentlichen Inhalte der Ausbildung stichwortartig aufgeführt.

  • Grundlagen der Verbrennung und der Vorgänge beim Löschen
  • häufige Brandursachen/Brandbeispiele, wie z. B. Tätigkeiten mit feuergefährlichen und brennbaren Stoffen
  • betriebsspezifische Brandgefahren/Zündquellen bezogen auch auf spezielle Produktionsabläufe
  • Brandschutzordnung des Betriebes nach DIN 14096 „Brandschutzordnung – Regeln für das Erstellen und das Aushängen“
  • Alarmierungswege und -mittel
  • betriebsspezifische Brandschutzeinrichtungen
  • Sicherstellung des eigenen Fluchtweges
  • Sicherheitskennzeichnung nach ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“
  • Brandklassen A, B, C, D und F
  • Wirkungsweise und Eignung von Löschmitteln
  • geeignete Feuerlöscheinrichtungen
  • Aufbau und Funktion der im Betrieb vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen
  • Einsatzbereiche und Einsatzregeln von Feuerlöscheinrichtungen und Wandhydranten
  • Gefährdungen durch Rauch und Atemgifte (z. B. durch Kohlenmonoxid)
  • Thermische Gefährdungen (z. B. Wärmestrahlung)
  • Mechanische Gefährdungen (z. B. durch herumfliegende Teile)
  • Besondere betriebliche Risiken (z. B. Metallbrände, Fettbrände oder hohe Brandlasten)
  • Alarmierung
  • Bedienung der Feuerlöscheinrichtungen ohne Eigengefährdung
  • Sicherstellung der selbstständigen Flucht der Beschäftigten
  • ggf. besondere Aufgaben nach Brandschutzordnung Teil C (z. B. Ansprechpartner: für die Feuerwehr)
  • Löschen von brennenden Personen

Praxis

Unser Kalkulator gibt Ihnen einen ersten Eindruck über die benötigte Anzahl. 

Benötigen Sie Unterstützung?

Kontaktieren Sie uns gerne
telefonisch oder per E-Mail.

kontakt@brandschutz-zentrale.de

+49 521 898 809-40

Sie können sich jederzeit von diesen Benachrichtigungen abmelden. Informationen zum Abbestellen sowie unsere Datenschutzpraktiken und unsere Verpflichtung zum Schutz Ihrer Privatsphäre finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.

Gesetzliche Grundlagen

Die Notwendigkeit der Brandschutzhelfer ergibt sich aus: 

  • Arbeitsschutzgesetz(ArbSchG):
    § 10 Abs. 2 „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen“
  • Unfallverhütungsvorschrift:
    „Grundsätze der Prävention“ (BGV/GUV-V A1) § 22 Abs. 2 „Notfallmaßnahmen“
  • Laut Arbeitsstättenrichtlinie ASR 2.2 (SAusgabe: Mai 2018 zuletzt geändert GMBl 2022, S. 247) ist hierbei relevant

” 7.3 Brandschutzhelfer

(1) Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen

(2) Die Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von 5 % der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z. B. in Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung, bei der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie bei großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein.

(3) Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z. B. Fortbildung, Urlaub und Krankheit, zu berücksichtigen.

(4) Die Brandschutzhelfer sind im Hinblick auf ihre Aufgaben fachkundig zu unterweisen. Zum Unterweisungsinhalt gehören neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, die Gefahren durch Brände so- wie über das Verhalten im Brandfall.

(5) Praktische Übungen (Löschübungen) im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen gehören zur fachkundigen Unterweisung der Brandschutzhelfer. Es wird empfohlen, die Unterweisung mit Übung in Abständen von 2 bis 5 Jahren zu wiederholen.”