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Durchführung einer Brandschutzhelfer Ausbildung zur Erfüllung
max. 15 Teilnehmer.
Es hat sich eine Anzahl von 10-15 Mitarbeitern pro Schulung bewährt.
2 Unterrichtseinheiten à 45 Min für den Theorieteil bei normaler Brandgefährdung
3 Unterrichtseinheiten bei erhöhter Brandgefährdung;
5-10 Min pro Teilnehmer für den Praxisteil (Feuerlöschübung).
Die Schulung wird exklusiv für Sie durchgeführt. Die Terminvergabe erfolgt individuell nur für Ihr Unternehmen.
Der theoretische & der praktische Teil der Schulung wird bei Ihnen vor Ort durch unseren regionalen Partnerfachbetrieb oder die DEKRA-Akademie durchgeführt.
Angebot zum Festpreis einfach anfragen.
Nach Begleichung der Rechnung erhalten die Teilnehmer ihre Teilnahmebescheinigungen.
Bitte beachten Sie: Für den praktischen Prüfungsteil der Brandschutzhelfer Ausbildung wird ein privater Außenbereich von einer Größe von 5×5 Metern benötigt, beispielsweise ein Parkplatz.
Hinweis zur aktuellen Lage infolge der Covid-19 Pandemie: Die Schulungen werden unter Einhaltung aller nötigen Hygienemaßnahmen durchgeführt. Landesabhängig kann es auch kurzfristig zu Terminverschiebungen in Abhängigkeit der aktuell geltenden Corona-Verordnung des Landes kommen.
Ziel der individuellen Brandschutzhelfer-Ausbildung ist vor allem der sichere Umgang mit und der Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden ohne Eigengefährdung. Darüber hinaus lernen die Teilnehmenden wie sie das selbstständige Verlassen (Flucht) der Mitarbeitenden sicherstellen.
Am Ende der Schulung sind Ihre Mitarbeitenden ausgebildete Brandschutzhelfer mit folgenden Fähigkeiten und Kenntnissen:
Zum Ausbildungsinhalt gehören neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, auch die Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen. Außerdem werden die Teilnehmer über die Gefahren durch Brände und über das richtige Verhalten im Brandfall aufgeklärt.
Des Weiteren gehören zur individuellen Brandschutzhelfer-Ausbildung auch praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen.
Im Folgenden sind die wesentlichen Inhalte der Ausbildung stichwortartig aufgeführt.
Unser Kalkulator gibt Ihnen einen ersten Eindruck über die benötigte Anzahl.
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Die Notwendigkeit für eine Brandschutzhelfer Ausbildung ergibt sich aus:
” 7.3 Brandschutzhelfer
(1) Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen
(2) Die Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von 5 % der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z. B. in Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung, bei der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie bei großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein.
(3) Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z. B. Fortbildung, Urlaub und Krankheit, zu berücksichtigen.
(4) Die Brandschutzhelfer sind im Hinblick auf ihre Aufgaben fachkundig zu unterweisen. Zum Unterweisungsinhalt gehören neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, die Gefahren durch Brände so- wie über das Verhalten im Brandfall.
(5) Praktische Übungen (Löschübungen) im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen gehören zur fachkundigen Unterweisung der Brandschutzhelfer. Es wird empfohlen, die Unterweisung mit Übung in Abständen von 2 bis 5 Jahren zu wiederholen.”
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