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Die offene Brandschutzhelfer-Ausbildung lohnt sich vor allem für kleine Unternehmen, die weniger als fünf Brandschutzhelfer ausbilden müssen. Eine individuelle Schulung kommt für Sie nicht in Frage, weil Sie zu wenige Teilnehmer haben. Wir organisieren für Sie eine gemeinsame Veranstaltung mit anderen kleinen Unternehmen.
Die Schulung findet in Ihrem Umkreis statt.
Durchführung einer Ausbildung zum Brandschutzhelfer zur Erfüllung
max. 15 Teilnehmer. Es hat sich eine Anzahl von 10-15 Mitarbeitern pro Schulung bewährt.
1 Tag (8 Unterrichtseinheitena à 45 Min.) inkl. Praxis mit dem Feuerlöscher
Die offene Ausbildung findet bundesweit an Standorten der DEKRA-Akademie statt oder wird von unserem regionalen Partnerfachbetrieb durchgeführt.
Sie zahlen nur Ihre Anreise zum Schulungsort. Alle weiteren Kosten sind im angegebenen Preis bereits enthalten.
Am Ende der Schulung erhalten die Teilnehmer ihre Teilnahmebescheinigungen.
Da die Schulung zusammen mit anderen Unternehmen stattfindet, führen wir ein Matchmaking hinsichtlich Ort und Zeit durch.
Hinweis zur aktuellen Lage infolge der Covid-19 Pandemie: Die Schulungen werden unter Einhaltung aller nötigen Hygienemaßnahmen durchgeführt. Landesabhängig kann es auch kurzfristig zu Terminverschiebungen in Abhängigkeit der aktuell geltenden Corona-Verordnung des Landes kommen.
Ziel der Ausbildung zum Brandschutzhelfer sind der sichere Umgang mit und der Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden ohne Eigengefährdung und zur Sicherstellung des selbstständigen Verlassens (Flucht) der Beschäftigten.
Am Ende der Schulung sind Ihre Mitarbeitenden ausgebildete Brandschutzhelfer mit folgenden Fähigkeiten und Kenntnissen:
Zum Inhalt der Brandschutzhelferausbildung gehören neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktions – und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen. Außerdem werden die Teilnehmer über die Gefahren durch Brände und über das richtige Verhalten im Brandfall aufgeklärt.
Zum Ausbildungsinhalt gehören auch praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen.
Im Folgenden sind die wesentlichen Inhalte der Ausbildung stichwortartig aufgeführt.
Unser Kalkulator gibt Ihnen einen ersten Eindruck über die benötigte Anzahl.
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Die Notwendigkeit der Brandschutzhelfer Ausbildung ergibt sich aus:
” 7.3 Brandschutzhelfer
(1) Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen
(2) Die Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von 5 % der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z. B. in Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung, bei der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie bei großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein.
(3) Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z. B. Fortbildung, Urlaub und Krankheit, zu berücksichtigen.
(4) Die Brandschutzhelfer sind im Hinblick auf ihre Aufgaben fachkundig zu unterweisen. Zum Unterweisungsinhalt gehören neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, die Gefahren durch Brände so- wie über das Verhalten im Brandfall.
(5) Praktische Übungen (Löschübungen) im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen gehören zur fachkundigen Unterweisung der Brandschutzhelfer. Es wird empfohlen, die Unterweisung mit Übung in Abständen von 2 bis 5 Jahren zu wiederholen.”
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