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Offene Brandschutzhelfer-Ausbildung

Die offene Brandschutzhelfer-Ausbildung lohnt sich vor allem für kleine Unternehmen, die weniger als fünf Brandschutzhelfer ausbilden müssen. Eine individuelle Schulung kommt für Sie nicht in Frage, weil Sie zu wenige Teilnehmer haben. Wir organisieren für Sie eine gemeinsame Veranstaltung mit anderen kleinen Unternehmen.

Die Schulung findet in Ihrem Umkreis statt.

Durchführung einer Ausbildung zum Brandschutzhelfer zur Erfüllung

Teilnehmer

max. 15 Teilnehmer. Es hat sich eine Anzahl von 10-15 Mitarbeitern  pro Schulung bewährt.

Dauer

1 Tag (8 Unterrichtseinheitena à 45 Min.) inkl. Praxis mit dem Feuerlöscher

Wann und Wo

Die offene Ausbildung findet bundesweit an Standorten der DEKRA-Akademie statt oder wird von unserem regionalen Partnerfachbetrieb durchgeführt.

Kosten

Sie zahlen nur Ihre Anreise zum Schulungsort. Alle weiteren Kosten sind im angegebenen Preis bereits enthalten.

Im Anschluss

Am Ende der Schulung erhalten die Teilnehmer ihre Teilnahmebescheinigungen.

Da die Schulung zusammen mit anderen Unternehmen stattfindet, führen wir ein Matchmaking hinsichtlich Ort und Zeit durch.

Hinweis zur aktuellen Lage infolge der Covid-19 Pandemie: Die Schulungen werden unter Einhaltung aller nötigen Hygienemaßnahmen durchgeführt. Landesabhängig kann es auch kurzfristig zu Terminverschiebungen in Abhängigkeit der aktuell geltenden Corona-Verordnung des Landes kommen.

Einblick in die praktische Unterweisung

Für die offene Brandschutzhelfer-Ausbildung muss auch eine praktische Unterweisung im Rahmen einer Feuerlöschübung durchgeführt werden. Ein paar Eindrücke der Praxisschulung haben wir hier für Sie festgehalten: 

Ziele

Ziel der Ausbildung zum Brandschutzhelfer sind der sichere Umgang mit und der Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden ohne Eigengefährdung und zur Sicherstellung des selbstständigen Verlassens (Flucht) der Beschäftigten.

Am Ende der Schulung sind Ihre Mitarbeitenden ausgebildete Brandschutzhelfer mit folgenden Fähigkeiten und Kenntnissen:

  • Maßnahmen zur Unfallverhütung
  • Verhalten im Brandfall
  • Kenntnisse über Löschtechniken
  • sachgerechte Nutzung von Feuerlöschgeräten
Diese Schulung sollte im Abstand von 2-5 Jahren wiederholt werden. Sollte es wesentliche Änderungen im Unternehmen während dieser Zeit geben lohnt sich eine kürzere Auffrischungszeit.
 
Die angebotenen Ausbildungen zum Brandschutzhelfer werden in Zusammenarbeit mit regionalen Partnern oder der DEKRA-Akademie durchgeführt.

Theorie

Zum Inhalt der Brandschutzhelferausbildung gehören neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktions – und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen. Außerdem werden die Teilnehmer über die Gefahren durch Brände und über das richtige Verhalten im Brandfall aufgeklärt.

Zum Ausbildungsinhalt gehören auch praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen.

Im Folgenden sind die wesentlichen Inhalte der Ausbildung stichwortartig aufgeführt.

  • Brandschutzordnung des Betriebes nach DIN 14096 „Brandschutzordnung – Regeln für das Erstellen und das Aushängen“
  • Alarmierungswege und -mittel
  • betriebsspezifische Brandschutzeinrichtungen
  • Sicherstellung des eigenen Fluchtweges
  • Sicherheitskennzeichnung nach ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“
  • Brandklassen A, B, C, D und F
  • Wirkungsweise und Eignung von Löschmitteln
  • geeignete Feuerlöscheinrichtungen
  • Aufbau und Funktion der im Betrieb vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen
  • Einsatzbereiche und Einsatzregeln von Feuerlöscheinrichtungen und Wandhydranten
  • Gefährdungen durch Rauch und Atemgifte (z. B. durch Kohlenmonoxid)
  • thermische Gefährdungen (z. B. Wärmestrahlung)
  • mechanische Gefährdungen (z. B. durch herumfliegende Teile)
  • besondere betriebliche Risiken (z. B. Metallbrände, Fettbrände oder hohe Brandlasten)
  • Alarmierung
  • Bedienung der Feuerlöscheinrichtungen ohne Eigengefährdung
  • Sicherstellung der selbstständigen Flucht der Beschäftigten
  • ggf. besondere Aufgaben nach Brandschutzordnung Teil C (z. B. Ansprechpartner: für die Feuerwehr)
  • Löschen von brennenden Personen

Praxis

Unser Kalkulator gibt Ihnen einen ersten Eindruck über die benötigte Anzahl. 

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Kontaktieren Sie uns gerne
telefonisch oder per E-Mail.

kontakt@brandschutz-zentrale.de

+49 521 898 809-40

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Gesetzliche Grundlagen für die offene Brandschutzhelfer-Ausbildung

Die Notwendigkeit der Brandschutzhelfer Ausbildung ergibt sich aus: 

  • Arbeitsschutzgesetz(ArbSchG):
    § 10 Abs. 2 „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen“
  • Unfallverhütungsvorschrift:
    „Grundsätze der Prävention“ (BGV/GUV-V A1) § 22 Abs. 2 „Notfallmaßnahmen“
  • Laut Arbeitsstättenrichtlinie ASR 2.2 (SAusgabe: Mai 2018 zuletzt geändert GMBl 2022, S. 247) ist hierbei relevant

” 7.3 Brandschutzhelfer

(1) Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen

(2) Die Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von 5 % der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z. B. in Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung, bei der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie bei großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein.

(3) Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z. B. Fortbildung, Urlaub und Krankheit, zu berücksichtigen.

(4) Die Brandschutzhelfer sind im Hinblick auf ihre Aufgaben fachkundig zu unterweisen. Zum Unterweisungsinhalt gehören neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, die Gefahren durch Brände so- wie über das Verhalten im Brandfall.

(5) Praktische Übungen (Löschübungen) im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen gehören zur fachkundigen Unterweisung der Brandschutzhelfer. Es wird empfohlen, die Unterweisung mit Übung in Abständen von 2 bis 5 Jahren zu wiederholen.”