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Arbeitssicherheit

Datenschutzbeauftragtenschulung

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Erstschulung

Offene Präsenzveranstaltung im Schulungszentrum.

  • an vielen Standorten in Deutschland
  • gemeinsam mit Teilnehmern anderer Unternehmen

Erstschulung

Veranstaltung als Live-Online-Schulung.

  • im virtuellen
    Klassenzimmer
  • Vorbereitung mit 4UE notwendig

Fortbildung

Fortbildung in Präsenz im Schulungszentrum.

  • an vielen Standorten in Deutschland
  • für bereits ausgebildete Sicherheitsbeauftragte

Fortbildung

Veranstaltung als Live-Online-Schulung.

  • im virtuellen
    Klassenzimmer
  • für bereits ausgebildete Sicherheitsbeauftragte
  • exklusive Terminvereinbarung
  • Durchführung in Ihrem Betrieb
  • 2 Tages Seminar in Vollzeit
  • Es sollten min sechs Personen geschult werden

Inhalte der Sicherheitsbeauftragtenschulung

Die Inhalte der Schulung zum Sicherheitsbeauftragten vermitteln die Grundlagen des Arbeitsschutzes, darunter die Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten und die Rechtslage. Anschließend werden diese Grundlagen vertieft, indem  die Entstehung von Arbeitsunfällen thematisiert wird. Am Ende gibt es auch noch einen Praxisbezug, in dem die Thematik der Betriebsanweisungen und die Gefährdungsbeurteilung vertieft werden.

Ziele

Das Ziel der Schulung zum Sicherheitsbeauftragten ist es, die Teilnehmer mit dem notwendigen Wissen und den Fähigkeiten auszustatten, um effektiv zur Sicherheit am Arbeitsplatz beizutragen. Durch die Schulungsinhalte sollen die Teilnehmer in der Lage sein, potenzielle Gefahren zu erkennen, Risiken zu minimieren, Sicherheitsrichtlinien umzusetzen und im Falle von sicherheitsrelevanten Situationen angemessen zu handeln. Ziel ist es, eine sicherere Arbeitsumgebung zu schaffen, Arbeitsunfälle zu reduzieren, die Einhaltung von Vorschriften sicherzustellen und das Sicherheitsbewusstsein unter den Mitarbeitern zu stärken.

Am Ende der Schulung sind Ihre Mitarbeitenden ausgebildete Sicherheitsbeauftragte mit folgenden Fähigkeiten und Kenntnissen:

  • Entstehung von Arbeitsunfällen
  • Sicherheitsrichtlinien
  • Kenntnisse über den Arbeitsschutz
  • Prävention von Arbeitsunfällen
Gesetzlich sind keine Fortbildungen für Sicherheitsbeauftragte vorgeschrieben. Die DGUV empfiehlt dennoch, alle 3 Jahre eine Fortbildung zu machen, um auf den neusten Stand bezüglich der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu bleiben. Die Inhalte der Schulung können sich dahingehend in laufe der Zeit ändern. 

Inhalte

Zu den Schulungsinhalten gehören neben den Grundlagen des Arbeitsschutzes und die Vertiefung dieser, auch der Praxisbezug.

Im Folgenden sind die wesentlichen Inhalte der Schulung stichwortartig aufgeführt.

  • Geschichte des Arbeitsschutz
  • Aufgaben und Stellung des Sicherheitsbeauftragte
  • Aufbau des Arbeitsschutz
  • rechtliche Grundlagen
  • Begriffe im Arbeitsschutz
  • Ziele des Arbeitsschutzes
  • Gesetzgebung im Arbeitsschutz
  • Gesetzliche Unfallversicherung
  • Entstehung von Arbeitsunfällen
  • Psychische Belastung
  • Arbeiten im Homeoffice
  • Einführung Gefährdungsbeurteilung
  • Betriebsanweisungen
  • Unterweisung
  • Arbeitsunfälle vermeiden
  • Erste Hilfe
  • Brandschutz (Arten von Handfeuerlöschern, Verhalten im Brandfall, etc.)
  • Schutzmaßnahmen
  • Psychische Belastung

Sicherheitsbeauftragter Schulung - häufig gestellte Fragen

Das Ziel der Schulung zum Sicherheitsbeauftragten ist es, die Teilnehmer mit dem notwendigen Wissen und den Fähigkeiten auszustatten, um effektiv zur Sicherheit am Arbeitsplatz beizutragen. Durch die Schulung sollen die Teilnehmer in der Lage sein, potenzielle Gefahren zu erkennen, Risiken zu minimieren, Sicherheitsrichtlinien umzusetzen und im Falle von sicherheitsrelevanten Situationen angemessen zu handeln. Ziel ist es, eine sicherere Arbeitsumgebung zu schaffen, Arbeitsunfälle zu reduzieren, die Einhaltung von Vorschriften sicherzustellen und das Sicherheitsbewusstsein unter den Mitarbeitern zu stärken.

Arbeitsunfälle führen oft zu Gesundheitsproblemen für die Betroffenen und sind üblicherweise finanziell belastend. Aus diesem Grund ist es in Deutschland auch Pflicht für jeden Betrieb ab 20 Mitarbeitenden, mindestens eine Person zum Sicherheitsbeauftragten auszubilden. Die Vorgaben für diese Ausbildung gibt die DGUV Information 211-042 “Sicherheitsbeauftragte”.

Die Ernennung von Sicherheitsbeauftragten erfüllt wichtige Vorschriften von Berufsgenossenschaften und Ordnungsbehörden im Bereich Arbeitsschutz. Die Schulung vermittelt zum Fingerspitzengefühl im Alltag. So schaffen Sie eine sichere Arbeitsumgebung.

Für die Schulung zum Sicherheitsbeauftragten bieten wir Ihnen verschiedene Möglichkeiten an.

Wir bieten Ihnen verschiedenen Ausbildungsformate für die Schulung zum Sicherheitsbeauftragten an. Neben der offene online Schulung, an welcher Sie bequem von zu Hause teilnehmen können, bieten wir auch die Offene Präsenzkurse an verschiedenen Standorten in Deutschland an. 
Sollte eine größere Gruppe an Sicherheitsbeauftragten geschult werden, kann die Schulung auch direkt bei Ihnen im Unternehmen stattfinden.

Haben Sie bereits bereits die Schulung zum Sicherheitsbeauftragten absolviert, bieten wir auch die Sicherheitsbeauftragten Fortbildung an. In dieser Fortbildung werden die Grundlagen noch einmal vertieft und Neuerungen besprochen. Die Fortbildung findet an einer Reihe von Standorten in ganz Deutschland statt. 

In der Schulung werden Grundlagen, wie der Aufbau des Arbeitsschutzes und seine Geschichte, sowie die rechtlichen Grundlagen und Begriffe im Arbeitsschutz vermittelt. Anschließend werden die Grundlagen vertieft, in dem unteranderem die Ziele und die Gesetzgebung des Arbeitsschutzes sowie die Entstehung von Arbeitsunfällen und die psychische Belastung thematisiert werden. Am Ende der Schulung gibt es einen Praxisbezug, der unteranderem die Einführung der Gefährdungsbeurteilung, die Erste Hilfe und den Brandschutz näher bringt. Weitere Infos finden Sie unter Inhalt der Sicherheitsbeauftragten Schulung 

Sicherheitsbeauftragter kann jeder Mitarbeitender im Betrieb werden. Eine fachliche Voraussetzung gibt es nicht, allerdings sollte sich der Kandidat/die Kandidatin durch Verantwortungsbewusstsein und eine vorbildliche Verhaltens- und Arbeitsweise auszeichnen.

Zu empfehlen sind vor allem die Mitarbeitenden, die regelmäßig vor Ort im Betrieb sind und dort auch langfristig bleiben.

Nach der erfolgreichen Teilnahme an der Schulung zum Sicherheitsbeauftragten wird Ihnen direkt im Anschluss die Teilnahmebescheinigung ausgehändigt. Diese Teilnahmebescheinigung dient den Mitarbeitenden zum Beweis ihrer Qualifikation. Für Arbeitgeber auf der anderen Seite ist die Teilnahmebescheinigung wichtig, wenn es zu einer Überprüfung der durchgeführten Maßnahmen zur Arbeitssicherheit kommt. Auch Versicherungen können Beweise verlangen, dass die Regeln rund um den Arbeitsschutz eingehalten werden.

Gesetzlich sind keine Auffrischung für Sicherheitsbeauftragte vorgeschrieben. Die DGUV empfiehlt dennoch, alle 3 Jahre eine Fortbildung zu machen, um auf den neusten Stand hinsichtlich der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu bleiben.

Dafür bieten wir Ihnen auch die Sicherheitsbeauftragten Fortbildung an. 

Unser Kalkulator gibt Ihnen einen ersten Eindruck über die benötigte Anzahl. 

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