Offener Präsenz Kurs Datenschutzbeauftragter

Die offene Schulung zum Datenschutzbeauftragten findet an drei aufeinanderfolgenden Tagen in Präsenz an einem Standort in Ihrer Nähe statt. Hier werden angehende Datenschutzbeauftragte verschiedenster Unternehmen gemeinsam geschult. 

Durchführung einer Schulung zum Datenschutzbauftragten zur Erfüllung:

Bitte wählen Sie zunächst einen passenden Ort. Sollte kein passender Ort dabei sein, schicken Sie uns bitte eine Anfrage.

Datenschutzbeauftragter Präsenz Kurse finden statt in

Bitte wählen Sie zunächst einen passenden Ort. Sollte kein passender Ort dabei sein, schicken Sie uns bitte eine Anfrage.

Organisation der Datenschutzsbeauftragter Schulungen

Ort

Die offenen Kurse finden bundesweit an verschiedenen Standorten statt.

Dauer

Der Kurs findet an drei aufeinander folgenden Tagen statt (Vollzeit).

Termine

Für jeden Standort bieten wir diverse Termine an. Bitte wählen Sie den entsprechenden Standort aus.

Kosten

2.795,31€ inkl. MwSt.

 

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Kontaktieren Sie uns gerne
telefonisch oder per E-Mail.

kontakt@brandschutz-zentrale.de

+49 521 898 809-40

Sie können sich jederzeit von diesen Benachrichtigungen abmelden. Informationen zum Abbestellen sowie unsere Datenschutzpraktiken und unsere Verpflichtung zum Schutz Ihrer Privatsphäre finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.

Gesetzliche Grundlagen zum Datenschutzbeauftragten ​

Die Notwendigkeit für die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten ergibt sich aus: 

  • EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO)
  • Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

(1) Kriterien nach der DSGVO:
Nach Artikel 37 der DSGVO ist ein Datenschutzbeauftragter in folgenden Fällen erforderlich:

  • Bei Behörden oder öffentlichen Stellen (außer Gerichten)
  • Wenn die Kerntätigkeit des Unternehmens eine umfangreiche, regelmäßige und systematische Überwachung von betroffenen Personen erfordert
  • Wenn die Kerntätigkeit in der umfangreichen Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten besteht

(2) Zusätzliche Kriterien nach dem BDSG:
Das BDSG ergänzt die DSGVO-Vorgaben für Deutschland. Ein Datenschutzbeauftragter ist demnach auch erforderlich, wenn:

  • Mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind
  • Personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung, der anonymen Übermittlung oder für Markt- oder Meinungsforschung verarbeitet werden

(3) Weitere Faktoren:
Unabhängig von den gesetzlichen Vorgaben kann die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten auch in folgenden Fällen sinnvoll sein:

  • Bei komplexen Datenverarbeitungsprozessen
  • Zur Entlastung der Unternehmensleitung in Datenschutzfragen
  • Zur Minimierung von Haftungsrisiken
  • Als Vertrauenssignal gegenüber Kunden und Geschäftspartnern