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Offene Schulung Datenschutzbeauftragter

Die offene Schulung zum Datenschutzbeauftragten findet an drei aufeinanderfolgenden Tagen in Präsenz an einem Standort in Ihrer Nähe statt. Hier werden angehende Datenschutzbeauftragte verschiedenster Unternehmen gemeinsam geschult. 

Durchführung einer Schulung zum Datenschutzbauftragten zur Erfüllung:

Ort

Die Schulung findet als Präsenzveranstaltung an verschiedenen Standorten statt.

Dauer

Der Kurs findet an drei aufeinander folgenden Tagen statt (Vollzeit).

Termine

Wiederkehrende Termine an den unten aufgeführten Standorten.

Kosten

2795,31€ inkl. MwSt. 

Termine

Die Schulungen werden an folgenden Standorten angeboten:
Gerne erstellen wir Ihnen ein persönliches Angebot, inkl. nächstmöglichen Schulungsterminen

  • Dresden
  • Saarbrücken
  • Hamburg
  • Reutlingen
  • Berlin
  • Aachen
  • Norderstedt
  • Stuttgart
  • München
  • Köln
  • Augsburg

Ziele

Das Ziel der Schulung zum Datenschutzbeauftragten ist es, die Teilnehmer mit dem notwendigen Wissen und den Fähigkeiten auszustatten, um so die geltenden Datenschutzbestimmungen für Ihr Unternehmen einzuhalten. Sie erlernen den Umgang  der Verarbeitung personenbezogener Daten, hinsichtlich der gesetzlichen Verordnungen. Sie erhalten Einblicke in die aktuellen Anforderungen an bestehende Datenschutzsystemen, sodass die Einhaltung von Vorschriften sichergestellt wird und Sie nach gesetzlichen Vorgaben handeln.

Inhalte

Im Folgenden sind die wesentlichen Inhalte der Schulung stichwortartig aufgeführt.

  • Datenschutzrecht im Überblick
  • EU-Datenschutzgrundverordnung
  • Bundesdatenschutzgesetz
  • Rechtliches für Datenschutzbeauftragte
  • Rolle des betrieblichen Datenschutzbeauftragten (m/w/d)
  • Wahrung der Rechte betroffener Personen
  • Praxiswissen Datenschutz I
  • Datenschutzrechtliche Maßnahmen, Pflichten und Konsequenzen
  • Praxiswissen Datenschutz II

Benötigen Sie Unterstützung?

Kontaktieren Sie uns gerne
telefonisch oder per E-Mail.

kontakt@brandschutz-zentrale.de

+49 521 898 809-40

Sie können sich jederzeit von diesen Benachrichtigungen abmelden. Informationen zum Abbestellen sowie unsere Datenschutzpraktiken und unsere Verpflichtung zum Schutz Ihrer Privatsphäre finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.

Gesetzliche Grundlagen für die Schulung zum Sicherheitsbeauftragten

Die Notwendigkeit für eine Schulung zum Sicherheitsbeauftragten ergibt sich aus: 

  • Arbeitsschutzgesetz
  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Vorschrift 1
  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Information 211-042
  • Laut dem Sozialgesetz Siebtes Buch (SGB VII) (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBI. I S. 1254 ist hierbei relevant:
Ҥ22 Sicherheitsbeauftragte
 
(1) In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten hat der Unternehmer unter Beteiligung des Betriebsrates oder Personalrates Sicherheitsbeauftragte unter Berücksichtigung der im Unternehmen für die Beschäftigten bestehenden Unfall- und Gesundheitsgefahren und der Zahl der Beschäftigten zu bestellen. Als Beschäftigte gelten auch die nach § 2 Abs. 1 Nr. 2, 8 und 12 Versicherten. In Unternehmen mit besonderen Gefahren für Leben und Gesundheit kann der Unfallversicherungsträger anordnen, daß Sicherheitsbeauftragte auch dann zu bestellen sind, wenn die Mindestbeschäftigtenzahl nach Satz 1 nicht erreicht wird. Für Unternehmen mit geringen Gefahren für Leben und Gesundheit kann der Unfallversicherungsträger die Zahl 20 in seiner Unfallverhütungsvorschrift erhöhen.
 
(2) Die Sicherheitsbeauftragten haben den Unternehmer bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu unterstützen, insbesondere sich von dem Vorhandensein und der ordnungsgemäßen Benutzung der vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen und persönlichen Schutzausrüstungen zu überzeugen und auf Unfall- und Gesundheitsgefahren für die Versicherten aufmerksam zu machen.
 
(3) Die Sicherheitsbeauftragten dürfen wegen der Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben nicht benachteiligt werden.”