Startseite » Feuerlöscher mieten » Online Berater für Privatkunden » Heizung im Privathaushalt – Feuerlöscher Pflicht?
Damit es gemütlich und warm zuhause ist, ist das Heizen unserer vier Wände das A und O.
Dadurch kommt aber auch die Frage auf, ob auch Heizungen einen Hausbrand auslösen können.
In diesem Artikel erfahren Sie nun, wie man einen Heizungsbrand vorbeugen kann oder ob ein Feuerlöscher Pflicht für Heizungen im eigenen Zuhause ist.
Ganz egal ob bei einer Pelletheizung, Gasheizung, Ölheizung oder anderen gängigen Wärmequellen lässt sich ein direkter Brand anhand langwieriger Überhitzung vorerst ausschließen.
Grundsätzlich empfiehlt sich aber, darauf zu achten, dass ausreichend Abstand zu brennbaren Gegenständen gewährleistet ist. Trocknen Sie also bestenfalls nichts auf Ihrer Heizung. Denn nicht die Heizung an sich, sondern der sich dadurch gebildete Hitzestau, würde sich am Ende entzünden können.
Schaumlöscher
ersticken in erster Linie das Feuer und können somit gezielter angewandt werden. Dies hat den Vorteil, den entstandenen Brandherd schneller zu löschen. Allerdings können diese Löscher lediglich gegen Brände der Brandklassen A und B eingesetzt werden. Das hierbei besondere an ihnen ist, dass sie den Brandherd zusätzlich runter kühlen und somit ein erneutes Entfachen verhindern.
Pulverlöscher
sind im Vergleich zu Schaumlöschern zwar in der Anschaffung günstiger, kontaminieren aber die ganze Wohnung mit dem verwendeten Löschmittel. Eine Spezialreinigung der Wohnung wäre daher nach dem Löschen unumgänglich. ABC Pulverfeuerlöscher eignen sich für die Brandklassen A, B und C. Dadurch eignet er sich besonders für Gasheizungen.
Wasserlöscher
profitieren vor allem durch ihr geringes finanzielles Wartungsaufkommen gegenüber anderen Feuerlöscherarten. Folgeschäden in der Wohnung durch das verwendete Löschmittel sind hierbei sehr gering. Wasserfeuerlöscher eignen sich für die Brandklasse A und werden lediglich zum Löschen von Holzbränden oder bei Pelletheizungen eingesetzt.
Fettbrandlöscher
eignen sich besonders für die Küche, da sie insbesondere effektiv gegenüber Fettbrände einzusetzen sind. Diese besonderen Brände dürfen auf keinen Fall durch Wasser oder wasserhaltige Löschmittel bekämpft werden, da es ansonsten zu einer Explosion kommen kann! Schwere Verbrennungen und die Ausbreitung des Feuers kommen dadurch ebenfalls sehr häufig vor. Fettbrandfeuerlöscher decken die Brandklassen a,b und F ab und sind damit auch einsatzfähig für Brände mit Fetten und Ölen – also für Ölheizungen.
Wo und wie Sie Ihren Feuerlöscher nun am besten anbringen, erfahren Sie in unserem Beitrag Wie positionieren Sie Ihren Feuerlöscher richtig.
Das Löschen mit eigenen Feuerlöschern ersetzt aber nie den Anruf bei der Feuerwehr, da diese Geräte darauf ausgelegt sind, Entstehungsbrände zu löschen. Hat sich so ein Brand aber bereits richtig ausgebreitet, sollten Sie keine Löschversuche mehr unternehmen und Ihre Wohnung sofort verlassen. Selbst wenn das persönliche Löschen erfolgreich war, empfiehlt sich immer die Feuerwehr hinzuziehen, da man als Laie nie einschätzen können, ob ein Brand tatsächlich gelöscht ist oder sich neu entfachen kann.
Letztendlich ist es zwar keine Pflicht einen Feuerlöscher zu Hause zu haben, lediglich empfiehlt es sich aber, wenn Sie ihr Hab und Gut jederzeit absichern und schützen wollen.
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