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- April 9, 2021
Gefährdungsbeurteilung
- der Musterbauordnung (MBO §3 Abs. 1) und Sonderbauverordnungen der Bundesländer (vgl. SBauVO NRW Teil 4, Kapitel 3, §118)
- der Muster-Verkaufsstätten-Verordnung (MVkVO § 26 Abs. 2) sowie der Muster-Industriebau-Richtlinie (MIndBauRL 5.14.3)
- dem ArbSchG §10
- bei Ermittlung einer erhöhten Brandgefährdung (nach ASR 2.2 7.4)
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Inhalte
Ziel
Die Bestellung eines externen Brandschutzbeauftragten entlastet Sie und Ihre Führungskräfte von den gesetzlichen Vorgaben zum Thema Brandschutz. Unsere fachkundigen Experten beraten Sie zu Themen des vorbeugenden Brandschutzes, schützen die Wertobjekte ihres Unternehmens und erhöhen die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter.
Vorteile
- Erfahrung im Umgang mit Versicherungsträgern, Behörden, Feuerwehr, Berufsgenossenschaften
- Routine bei der Umsetzung von Strukturen und Abläufen im Bereich des Brandschutzes
- Verfügbar über Rufbereitschaft
- Sachliche und objektive Kommunikation
- Sonst anfallender Aufwand für Einsatzplanung und Fristenprüfung entfällt
- Keine Kosten für Aus- oder Weiterbildung eines Mitarbeiters/-terin
- Kalkulierbare Vertragslaufzeiten
- Kein unreflektiertes Handeln durch eine mögliche Betriebsblindheit
Leistungen
Beitrag des Brandschutzbeauftragten
Der Brandschutzbeauftragte wirkt regelmäßig bei der Erstellung von Betriebsanweisungen zum Thema Brandschutz mit.
Mitwirken bei allen Maßnahmen, die den Brandschutz betreffen
Überwachung und Durchführung brandschutztechnischer Anforderungen des Versicherungsträgers und den Behörden
Berücksichtigungen von Brandschutzbestimmungen
Eine der zentralen Aufgabe des Brandschutzbeauftragten ist, darauf zu achten, dass insbesondere bei getroffenen baulichen Veränderungen die Brandschutzbestimmungen weiterhin eingehalten werden.
Beratung bei der Anschaffung von Einrichtungen zu Löschern und der Wahl der Löschmittel,
Überwachung der Prüfterminen der brandschutztechnischen Einrichtungen
Erstellung und Durchführung eines Brandschutzkonzepts
Kontrolle der Feuerwehr- , Flucht-, Rettungs-, Alarm- und weiterer Notfallpläne auf Aktualität
Durchführung von Räumungsübungen
Beteiligung an behördlichen Brandschauen
Der Brandschutzbeauftragte begeht in regelmäßigen Abständen die Räumlichkeiten im Unternehmen und nimmt darüber hinaus an den behördlichen Brandschauen. Zudem schult der Brandschutzbeauftragte Mitarbeiter zum Thema Brandschutz.
Fehleranalyse mit Feststellung von möglichen Mängeln, Überwachung der Beseitigung dieser
Unterstützung bei Brandschutzunterweisungen
Unterstützung bei der Aus- und Fortbildung von Beschäftigten