Suche
Close this search box.

Garage

Gibt es eine gesetzliche Regelung für Feuerlöscher in Garagen?

Früher forderte die Baugesetzgebung für Garagen, dass für jede 250 m2 Fläche ein Feuerlöscher mit mindestens 6 kg oder 6 l Löschmittel vorgehalten werden musste. Heutzutage gibt es jedoch keine gesetzliche Verpflichtung mehr, manuell bedienbare Feuerlöscher in Garagen bereitzuhalten. Weder die Arbeitsstättenverordnung noch die Garagenverordnungen enthalten diese Anforderung. Auch Berufsgenossenschaften und Versicherungsverträge für Gebäudefeuerversicherungen unterstützen diese Lösung.

Handfeuerlöscher für Garagen

Es gibt verschiedene Löschmittel für Handfeuerlöscher, wie Wasser, Schaum, Pulver oder CO2. Für Brände in Fahrzeugen oder Brände von flüssigen Stoffen eignen sich am besten ABC-Pulverlöscher oder AB-Schaumlöscher. Der Schaum legt sich auf den brennenden Treibstoff und löscht ihn effektiv. Allerdings sind weder Pulver noch Schaum effektiv bei Motorbränden unter einer geschlossenen Motorhaube. In diesem Fall ist es am besten, die Feuerwehr um Hilfe zu bitten.