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Durchführung einer Brandschutzhelfer Schulung zur Erfüllung
Anzahl nach Ihren Wünschen.
Es hat sich eine Anzahl von 10-15 Mitarbeitern pro Schulung bewährt.
Es können bis zu 20 Teilnehmer gebucht werden.
2 Unterrichtseinheiten à 45 Min für den Theorieteil bei normaler Brandgefährdung
3 Unterrichtseinheiten bei erhöhter Brandgefährdung;
5-10 Min pro Teilnehmer für den Praxisteil (Feuerlöschübung).
Die Schulung wird exklusiv für Sie durchgeführt. Die Terminvergabe erfolgt individuell nur für Ihr Unternehmen.
Der theoretische Teil & die praktische Übung der Schulung werden bei Ihnen vor Ort durch unseren regionalen Partnerfachbetrieb durchgeführt.
Ziel der individuellen Brandschutzhelfer-Ausbildung ist vor allem der sichere Umgang mit und der Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden ohne Eigengefährdung. Darüber hinaus lernen die Teilnehmenden wie sie das selbstständige Verlassen (Flucht) der Mitarbeitenden sicherstellen.
Am Ende der Schulung sind Ihre Mitarbeitenden ausgebildete Brandschutzhelfer mit folgenden Fähigkeiten und Kenntnissen:
Zum Ausbildungsinhalt gehören neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, auch die Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen. Außerdem werden die Teilnehmer über die Gefahren durch Brände und über das richtige Verhalten im Brandfall aufgeklärt.
Des Weiteren gehören zur individuellen Brandschutzhelfer-Ausbildung auch praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen.
Im Folgenden sind die wesentlichen Inhalte der Ausbildung stichwortartig aufgeführt.
Unser Kalkulator gibt Ihnen einen ersten Eindruck über die benötigte Anzahl.
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Die Notwendigkeit für eine Brandschutzhelfer Ausbildung ergibt sich aus:
” 7.3 Brandschutzhelfer
(1) Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen
(2) Die Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von 5 % der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z. B. in Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung, bei der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie bei großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein.
(3) Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z. B. Fortbildung, Urlaub und Krankheit, zu berücksichtigen.
(4) Die Brandschutzhelfer sind im Hinblick auf ihre Aufgaben fachkundig zu unterweisen. Zum Unterweisungsinhalt gehören neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, die Gefahren durch Brände so- wie über das Verhalten im Brandfall.
(5) Praktische Übungen (Löschübungen) im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen gehören zur fachkundigen Unterweisung der Brandschutzhelfer. Es wird empfohlen, die Unterweisung mit Übung in Abständen von 2 bis 5 Jahren zu wiederholen.”
Notwendiges muss einfach sein –
Ihr effizienter Zugang zu Brandschutz und Arbeitssicherheit im Unternehmen.
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