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Individuelle Brandschutzhelfer Schulung

Durchführung einer Brandschutzhelfer Schulung zur Erfüllung

Individuelle Schulung Brandschutzhelfer

Organisation der Brandschutzhelfer-Schulung

Teilnehmer

Anzahl nach Ihren Wünschen.

Es hat sich eine Anzahl von 10-15 Mitarbeitern  pro Schulung bewährt.
Es können bis zu 20 Teilnehmer gebucht werden.

Dauer

2 Unterrichtseinheiten à 45 Min für den Theorieteil bei normaler Brandgefährdung

3 Unterrichtseinheiten bei erhöhter Brandgefährdung;

5-10 Min pro Teilnehmer für den Praxisteil (Feuerlöschübung).

Wann

Die Schulung wird exklusiv für Sie durchgeführt. Die Terminvergabe erfolgt individuell nur für Ihr Unternehmen.

Wo

Der theoretische Teil & die praktische Übung der Schulung werden bei Ihnen vor Ort durch unseren regionalen Partnerfachbetrieb durchgeführt.

Kosten

Individuelles Angebot zum Festpreis einfach anfragen oder direkt buchen.

Im Anschluss

Nach Begleichung der Rechnung erhalten die Teilnehmer ihre Teilnahmebescheinigungen.

Einblick in die praktische Unterweisung

Für die Ausbildung zum Brandschutzhelfer muss auch eine praktische Unterweisung im Rahmen einer Feuerlöschübung durchgeführt werden. Hier sehen Sie ein paar Eindrücke aus einer vergangenen Praxisschulung:

Inhalte der Brandschutzhelfer-Schulung

Ziele

Ziel der individuellen Brandschutzhelfer-Ausbildung ist vor allem der sichere Umgang mit und der Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden ohne Eigengefährdung. Darüber hinaus lernen die Teilnehmenden wie sie das selbstständige Verlassen (Flucht) der Mitarbeitenden sicherstellen.

Am Ende der Schulung sind Ihre Mitarbeitenden ausgebildete Brandschutzhelfer mit folgenden Fähigkeiten und Kenntnissen:

  • Maßnahmen zur Unfallverhütung
  • Verhalten im Brandfall / Evakuierung
  • Kenntnisse über Löschtechniken
  • sachgerechte Nutzung von Feuerlöschgeräten
Die individuelle Brandschutzhelfer-Ausbildung sollte dann im Abstand von 2-5 Jahren wiederholt werden. Gibt es jedoch wesentliche Änderungen im Unternehmen während dieser Zeit, lohnt sich eine kürzere Auffrischungszeit.
 
Die angebotenen Schulungen werden in Zusammenarbeit mit regionalen Partnern durchgeführt.

Theorie

Zum Ausbildungsinhalt gehören neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, auch die Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen. Außerdem werden die Teilnehmer über die Gefahren durch Brände und über das richtige Verhalten im Brandfall aufgeklärt.

Des Weiteren gehören zur individuellen Brandschutzhelfer-Ausbildung auch praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen.

Im Folgenden sind die wesentlichen Inhalte der Ausbildung stichwortartig aufgeführt.

  • Grundlagen der Verbrennung und der Vorgänge beim Löschen
  • häufige Brandursachen/Brandbeispiele, wie z. B. Tätigkeiten mit feuergefährlichen und brennbaren Stoffen
  • betriebsspezifische Brandgefahren/Zündquellen bezogen auch auf spezielle Produktionsabläufe
  • Brandschutzordnung des Betriebes nach DIN 14096 „Brandschutzordnung – Regeln für das Erstellen und das Aushängen“
  • Alarmierungswege und -mittel
  • betriebsspezifische Brandschutzeinrichtungen
  • Sicherstellung des eigenen Fluchtweges
  • Sicherheitskennzeichnung nach ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“
  • Brandklassen A, B, C, D und F
  • Wirkungsweise und Eignung von Löschmitteln
  • geeignete Feuerlöscheinrichtungen
  • Aufbau und Funktion der im Betrieb vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen
  • Einsatzbereiche und Einsatzregeln von Feuerlöscheinrichtungen und Wandhydranten
  • Gefährdungen durch Rauch und Atemgifte (z. B. durch Kohlenmonoxid)
  • thermische Gefährdungen (z. B. Wärmestrahlung)
  • mechanische Gefährdungen (z. B. durch herumfliegende Teile)
  • besondere betriebliche Risiken (z. B. Metallbrände, Fettbrände oder hohe Brandlasten)
  • Alarmierung
  • Bedienung der Feuerlöscheinrichtungen ohne Eigengefährdung
  • Sicherstellung der selbstständigen Flucht der Beschäftigten
  • ggf. besondere Aufgaben nach Brandschutzordnung Teil C (z. B. Ansprechpartner für die Feuerwehr)
  • Löschen von brennenden Personen

Praxis

Unser Kalkulator gibt Ihnen einen ersten Eindruck über die benötigte Anzahl. 

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Kontaktieren Sie uns gerne
telefonisch oder per E-Mail.

kontakt@brandschutz-zentrale.de

+49 521 898 809-40

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Gesetzliche Grundlagen für die Brandschutzhelfer Ausbildung

Die Notwendigkeit für eine Brandschutzhelfer Ausbildung ergibt sich aus: 

  • Arbeitsschutzgesetz(ArbSchG):
    § 10 Abs. 2 „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen“
  • Unfallverhütungsvorschrift:
    „Grundsätze der Prävention“ (BGV/GUV-V A1) § 22 Abs. 2 „Notfallmaßnahmen“
  • Laut Arbeitsstättenrichtlinie ASR 2.2 (Ausgabe: Mai 2018 zuletzt geändert GMBl 2022, S. 247) ist hierbei relevant

” 7.3 Brandschutzhelfer

(1) Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen

(2) Die Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von 5 % der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z. B. in Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung, bei der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie bei großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein.

(3) Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z. B. Fortbildung, Urlaub und Krankheit, zu berücksichtigen.

(4) Die Brandschutzhelfer sind im Hinblick auf ihre Aufgaben fachkundig zu unterweisen. Zum Unterweisungsinhalt gehören neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, die Gefahren durch Brände so- wie über das Verhalten im Brandfall.

(5) Praktische Übungen (Löschübungen) im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen gehören zur fachkundigen Unterweisung der Brandschutzhelfer. Es wird empfohlen, die Unterweisung mit Übung in Abständen von 2 bis 5 Jahren zu wiederholen.”