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Externer Brandschutzbeauftragter

Bestellung eines externen Branschutzbeauftragten zur Erfüllung der Vorgaben

Ziele

Die Bestellung eines externen Brandschutzbeauftragten entlastet Sie und Ihre Führungskräfte von den gesetzlichen Vorgaben zum Thema Brandschutz. Unsere fachkundigen Experten beraten Sie zu Themen des vorbeugenden Brandschutzes, schützen die Wertobjekte ihres Unternehmens und erhöhen die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter.

Vorteile

Die Vorteile eines externen Branschutzbeauftragten

  • Erfahrung im Umgang mit Versicherungsträgern, Behörden, Feuerwehr, Berufsgenossenschaften
  • Routine bei der Umsetzung von Strukturen und Abläufen im Bereich des Brandschutzes
  • Verfügbar über Rufbereitschaft
  • Sachliche und objektive Kommunikation
  • Sonst anfallender Aufwand für Einsatzplanung und Fristenprüfung entfällt
  • Keine Kosten für Aus- oder Weiterbildung eines Mitarbeiters/-terin
  • Kalkulierbare Vertragslaufzeiten
  • Kein unreflektiertes Handeln durch eine mögliche Betriebsblindheit

Leistungen

Beitrag des Brandschutzbeauftragten

Der Brandschutzbeauftragte wirkt regelmäßig bei der Erstellung von Betriebsanweisungen zum Thema Brandschutz mit.

  • Mitwirken bei allen Maßnahmen, die den Brandschutz betreffen

  • Überwachung und Durchführung brandschutztechnischer Anforderungen des Versicherungsträgers und den Behörden

Berücksichtigungen von Brandschutzbestimmungen

Eine der zentralen Aufgabe des Brandschutzbeauftragten ist, darauf zu achten, dass insbesondere bei getroffenen baulichen Veränderungen die Brandschutzbestimmungen weiterhin eingehalten werden.

  • Beratung bei der Anschaffung von Einrichtungen zu Löschern und der Wahl der Löschmittel,

  • Überwachung der Prüfterminen der brandschutztechnischen Einrichtungen

  • Erstellung und Durchführung eines Brandschutzkonzepts

  • Kontrolle der Feuerwehr- , Flucht-, Rettungs-, Alarm- und weiterer Notfallpläne auf Aktualität

  • Durchführung von Räumungsübungen

Beteiligung an behördlichen Brandschauen

Der Brandschutzbeauftragte begeht in regelmäßigen Abständen die Räumlichkeiten im Unternehmen und nimmt darüber hinaus an den behördlichen Brandschauen. Zudem schult der Brandschutzbeauftragte Mitarbeiter zum Thema Brandschutz.

  • Fehleranalyse mit Feststellung von möglichen Mängeln, Überwachung der Beseitigung dieser

  • Unterstützung bei Brandschutzunterweisungen

  • Unterstützung bei der Aus- und Fortbildung von Beschäftigten