Ist dies nichz vorhanden, können Sie dies einfach bei der Buchung angeben.
Durchführung einer Brandschutzbegehung auf Grundlage des §10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).
Unsere Experten unterstützen und begleiten Sie bei der Brandschutzbegehung und anschließenden Protokollierung.
Durch die individuelle Betreuung können direkte Maßnahmen im vorbeugenden Brandschutz entwickelt und geplant werden, sobald Mängel erkennbar sind.
Die Brandschutzbegehung wird anhand der Gebäudegrundrisse und dem Brandschutzkonzept durchgeführt. Liegen diese nicht vor, ist eine Begehung dennoch möglich – es wird lediglich mehr Zeit benötigt.
Einen Termin für die Branschutzbegehung vereinbaren wir individuell. Gerne können Sie bei Ihrer Buchung Wunschtermine angeben!
Wir benötigen i. d. R. 2-3 Wochen Vorlaufzeit.
Nach Abschluss der Begehung wird Ihnen das aufbereitete Protokoll von uns zur Verfügung gestellt.
Folgende Bedingungen haben Gültigkeit: