Warnwesten in Druckverschlussbeutel mit Einleger (orange)
12,99€
Kinder-Warnwesten in Druckverschlussbeutel mit Einleger (gelb)
12,99€ Ursprünglicher Preis war: 12,99€7,99€Aktueller Preis ist: 7,99€.
Warnwesten in Druckverschlussbeutel mit Einleger (gelb)
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Warnwesten kommen vor allem dort zum Einsatz, wo eine schlechte Ausleuchtung oder ein stark gefährdeter Arbeitsbereich vorhanden ist. Bei uns finde Sie normkonforme Sicherheitswesten in verschiedenen Farben.
Warnwesten werden derweil auch Leuchtwesten, Reflektorwesten, Sicherheitswesten oder Signalwesten genannt. Die dienen mit ihrer meist gelben oder orangen Tagesleuchtfarbe mit retroreflektierenden Streifen insbesondere zur besseren Sichtbarkeit von Personen. Die Westen finden ihren Einsatz im Straßenbau, bei LKW-Fahrern. Auch im Straßenverkehr müssen in einigen Ländern Warnwesten mitgeführt werden.
In Ländern wie Belgien, Italien, Luxemburg, Slowenien, Spanien und Ungarn muss übrigens für jede Person im betreffenden Fahrzeug eine Warnweste mitgeführt werden. Seit 2014 ist auch in Deutschland das Mitführen einer Warnweste für den Fahrer in allen in Deutschland zugelassenen PKWs, LKWs, Sattelzugmaschinen, mehrachsigen Zugmaschinen sowie Kraftomnibussen Pflicht.
Generell dienen Warnwesten der besseren Erkennbarkeit. Nicht nur bei Nacht, sondern auch bei Tag weisen sie Eigenschaften auf, die die Sichtbarkeit von Personen steigert.
Um eine gute Funktion der Signalweste zu gewährleisten, muss diese geschlossen getragen werden. Dies ist zu meist über einen Klettverschluss oder einen Druckknopf möglich.
Die neuen Warnweste entsprechen der Norm EN ISO 20 471:2013. Modelle nach der alten Norm verlieren dennoch nicht an ihre Gültigkeit. Sicherheitswesten müssen in Deutschland das Kontrollzeichen EN 471 besitzen.
Im Ernstfall sollte die Warnweste schnell vom Fahrersitz aus greifbar sein. Folgende Verstauungsmöglichkeiten bieten sich an:
Leuchtwesten sollten Sie nicht im Kofferraum verstauen, da Sie sonst nicht schnell greifbar sind und Sie sich ohne eine Erhöhung Ihrer Erkennbarkeit in eine Gefahrensituation begeben müssen.
Für gewerbliche Fahrzeuge ist das Mitführen von Warnkleidung überdies nach der Berufsgenossenschaft für Verkehr und Transportwirtschaft (BG Verkehr) Pflicht. Der § 31 Warnkleidung (DGUV Vorschrift 70 – Fahrzeuge) beschreibt dabei, dass der Unternehmen maschinell angetriebener Fahrzeuge mit Warnkleidung für wenigstens einen Versicherten auszurüsten ist. Sind Fahrzeuge allerdings dauerhaft mit einem Fahrzeugführer und einem Beifahrer besetzt, so müssen Sie 2 Warnkleidungen im betreffenden Fahrzeug mitgeführen.
Nicht nur die Sicherheitswesten, sondern auch der Verbandskasten ist im Auto und in gewerblichen Fahrzeugen Pflicht. In unserem Beitrag “Verbandkasten im Auto” erfahren sie weitere nützliche Informationen.
Notwendiges muss einfach sein –
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