B-SAFETY – Gehörschutzstöpsel SILENTO MULTA – Mehrweg-Gehörschutzstöpsel mit Kordel, 1 VPE = 100 Paar
64,99€
Beurer – Blutdruckmessgerät BC 28 – Handgelenk
47,99€
B-SAFETY – Fluchtweg-Klebeband als Warnmarkierung langnachleuchtend, 25 mm
32,99€
Warnwesten in Druckverschlussbeutel mit Einleger (gelb)
12,99€
Schmutzfangmatte OB 7.9 für den Außenbereich, Naturgummi, schwarz, 70 x 90 cm
63,99€
B-SAFETY – Aluminium-Aufbewahrungsbox inklusive Schlüsselanhänger
14,99€
Beurer – Blutdruckmessgerät BM 28 Oberarm – inkl. Universalmanschette
62,99€
UNIVET – Schutzbrille 506U-04-04-05
20,99€
Erste Hilfe-Handschuhe Vinyl (entspricht DIN EN 455) – Beutel à 4 Stk.
6,29€
Vollsicht-Schutzbrille (DIN EN 166)
15,99€
Warnwesten in Druckverschlussbeutel mit Einleger (orange)
12,99€
B-SAFETY – Fluchtweg-Klebeband als Warnmarkierung langnachleuchtend, 50 mm
53,99€
B-SAFETY – ClassicLine Schutzbrille PROTECTO mit Seitenschutz
16,99€
Beurer – Fieberthermometer FT 90 – kontaktlos – weiß
91,99€
Rettungsschild als Symbol Krankentrage nach ISO 7010
12,99€
B-SAFETY – PSA-Schrank CLASSIC
193,99€
Minibox für Augenschutz, blau
34,99€
B-SAFETY – Schutzhelm TOP-PROTECT – weiß
20,99€
LED-Taschenlampe für Ex-Zone 0, inkl. Punkt- und Fluchtlichtfunktion
141,99€
Schutzhandschuhe, PVC, 27 cm lang
16,99€
Kinder-Warnwesten in Druckverschlussbeutel mit Einleger (gelb)
7,99€
UNIVET – Vollsichtbrille 6X3-00-05
34,99€
B-SAFETY – ClassicLine Besucherbrille / Überbrille VISITA
15,99€
B-SAFETY – Detektable Mehrweg-Gehörschutzstöpsel SILENTO DETEKTO – 1 VPE = 100 Paar
99,99€
B-SAFETY – Gehörschutzstöpsel SILENTO UNO – Einweg-Gehörschutzstöpsel mit Kordel, 1 VPE = 100 Paar
46,99€
B-SAFETY – Gehörschutzstöpsel SILENTO UNO – Einweg-Gehörschutzstöpsel, 1 VPE = 200 Paar
51,99€
B-SAFETY – Schutzhelm TOP-PROTECT – orange
20,99€
Bodenmarkierband, 50 mm breit, gelb / schwarz, 2 Rollen
73,99€
Ein Erste-Hilfe-Raum ist unter dem Strich ein essenzieller Bestandteil eines jeden Betriebsgebäudes, in dem Erste Hilfe geleistet oder eine ärztliche Erstversorgung durchgeführt werden kann. Seit der Einführung der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ im Jahr 2014 wird in Deutschland einheitlich der Begriff „Erste-Hilfe-Raum“ verwendet. Diese Räume sind insoweit unerlässlich, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten und schnelle Hilfe im Notfall zu ermöglichen.
Die Anforderungen an die Existenz und Gestaltung von Erste-Hilfe-Räumen werden durch das deutsche Arbeitsstättenrecht festgelegt. Auch das autonome Recht der Unfallversicherungsträger spielt eine Rolle. Laut der Arbeitsstättenverordnung (§ 6 Absatz 4) müssen Erste-Hilfe-Räume oder vergleichbare Einrichtungen vorhanden sein. Dies hängt von den Unfallgefahren, der Anzahl der Beschäftigten und der Art der ausgeübten Tätigkeiten ab. Außerdem konkretisiert die Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR A4.3) diese Anforderungen. Im autonomen Recht der Unfallversicherungsträger stellt die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ ebenfalls spezifische Anforderungen, indem sie Vorschriften des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII) konkretisiert.
Ein Erste-Hilfe-Raum ist erforderlich, wenn in Betrieben:
Dabei ist zu beachten, dass der Raum nicht nur für Beschäftigte, sondern auch für alle anderen Personen, die sich üblicherweise gleichzeitig auf dem Betriebsgelände aufhalten, zur Verfügung stehen muss. Überdies können Sie auch Erste-Hilfe-Container oder Rettungsfahrzeuge nutzen, insbesondere bei vorübergehend eingerichteten Arbeitsstätten. Außerdem sollten in Kindertageseinrichtungen, Schulen oder Hochschulen geeignete Liegemöglichkeiten bereitgestellt sein, auch wenn die Schwellenwerte nicht erreicht werden.
Die baulichen Anforderungen an Erste-Hilfe-Räume sind unter dem Strich in der Arbeitsstättenregel detailliert beschrieben. So sollte ein Erste-Hilfe-Raum folglich im Erdgeschoss liegen, leicht zugänglich und in der Nähe einer Toilette platziert sein. Der Raum muss mindestens 20 m² groß sein, eine ausreichende Raumhöhe, Beleuchtung, Belüftung und Temperaturkontrolle bieten und über Sichtschutz verfügen. Fußböden und Wände müssen leicht zu reinigen und zu desinfizieren sein. Zur Ausstattung gehören außerdem ein Waschbecken mit fließendem Kalt- und Warmwasser sowie Kommunikationsgeräte wie Telefone. Das geeignete Inventar umfasst außerdem Untersuchungsliegen, Schreibtische und Erste-Hilfe-Materialien wie Verbandkästen und Blutdruckmessgeräte. Auch Pflegematerialien wie Decken und Einmalauflagen sind notwendig, um eine umfassende Erstversorgung zu gewährleisten.
Notwendiges muss einfach sein –
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