ViVest – Einweisung und Inbetriebnahme vor Ort
Bitte beachten Sie den Ablauf der Erstellung.
Bitte beachten Sie auch die weiteren Informationen zu Flucht- und Rettungswegeplänen.
Flucht- und Rettungspläne sollten regelmäßig überprüft und bei Veränderungen im Gebäude (z. B. Umbauten, geänderte Raumaufteilungen) entsprechend angepasst werden.
In einigen Branchen und Gebäuden sind zusätzliche Piktogramme oder taktile Hinweise für Menschen mit Behinderung erforderlich. Wir beraten Sie gerne dazu und passen die Pläne nach Bedarf an.
Die Pläne sollten gut sichtbar, in Augenhöhe und in Fluren oder Eingangsbereichen angebracht werden. So ist sichergestellt, dass sie im Ernstfall schnell gefunden werden.
Flucht- und Rettungspläne müssen an strategisch wichtigen und gut sichtbaren Stellen im Gebäude ausgehängt werden. Geeignete Orte sind:
Hauptzugänge zu Geschossen
Zentrale Bereiche wie Kreuzungspunkte in Fluchtwegen
Stellen, an denen sich häufig Personen aufhalten
Vor Aufzugsanlagen
In Eingangsbereichen
An Zugängen zu Treppen
In Pausenräumen
An Flurgabelungen und Abzweigungen
Die Pläne sollten in einer Höhe von etwa 1,60 bis 1,65 m (Planmitte) über dem Boden angebracht werden. Es ist wichtig, dass mindestens ein Flucht- und Rettungsplan pro Etage vorhanden ist. Die Pläne müssen lagerichtig zum Standort des Betrachters montiert und mit mindestens 50 Lux beleuchtet sein, sodass sie auch bei Ausfall der normalen Beleuchtung lesbar bleiben1.
Folgende Bedingungen haben Gültigkeit:
Marke |
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Notwendiges muss einfach sein –
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