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Sicherheitsbeauftragte in der Kita

Sicherheitsbeauftragte sind für die Förderung der Arbeitssicherheit zuständig. Das bedeutet, dass sie dazu ausgebildet sind, Gefahren zu erkennen und Arbeitsunfälle vorzubeugen. Auch gerade deswegen sind Sicherheitsbeauftragte in der Kita unverzichtbar. Denn die Sicherheit der Erzieher und Erzieherinnen, sowie von den Kindern soll gewährleistet werden.

Aus diesem Grund sind Sicherheitsbeauftragte in der Kita nicht wegzudenken.

Sicherheitsbeauftragte in der Kita

Welche Aufgaben haben Sicherheitsbeauftragte in der Kita?

Sicherheitsbeauftragte (Sibe) unterstützen die Kita-Leitung und den Träger dabei, Arbeitsunfälle zu vermeiden und Gesundheitsgefahren zu minimieren. Sicherheitsbeauftragte erkennen potentielle Gefahren und können auf diese Hinweisen.

Damit hat der Sicherheitsbeauftragte in der Kita folgende Funktion:

  • Ansprechperson für die Themen Arbeitssicherheit und Gesundheit
  • Vertrauensperson für Kolleginnen und Kollegen
  • Unterstützung und Beratung der Kita-Leitung

Diese mögliche Aufgaben hat der Sibe dabei:

  • Regelmäßige Kontrolle des Innen- und Außenbereichs der Tageseinrichtung auf Gesundheits- und Unfallgefahren
  • Informationen über Mängel wie beschädigte Steckdosen oder Spielgeräte
  • Information darüber, ob Kinder Zugang zu Werkzeugen oder Medikamenten haben
  • Überprüfung, ob Fluchtwege frei und die Feuerlöscher gewartet sind

Das Ziel des Sibe in der Kita ist es, Gefährdungen für die Kinder und die Beschäftigten frühzeitig zu erkennen und die Wirkung der daraus folgenden Maßnahmen zu überprüfen.

Sicherheitsbeauftragte in der Kita sind, wie alle anderen Sicherheitsbeauftragte auch, nicht weisungsbefugt. Das bedeutet, dass sie lediglich auf Fehlverhalten hinweisen und das richtige Verhalten nicht einfordern dürfen. Damit dürfen Sicherheitsbeauftragte auch nicht für ihr Handeln haftbar gemacht werden.

Wie viele Sicherheitsbeauftragte benötigt eine Kita?

Die Anzahl von Sicherheitsbeauftragten in der Kita folgt nach der gleichen Berechnung wie von anderen Sicherheitsbeauftragten auch. Das bedeutet, dass bei über 20 Beschäftigten mindestens ein Sicherheitsbeauftragter bestellt wird. Denn nach § 2 Abs. 1 Nr. 8 SGB VII ist die Besonderheit bei einer Kindertagesstätte hingegen, dass jedes Kind als Beschäftigter gezählt wird. Hierbei müsste dann bei einer Gruppengröße von 25 Kindern ein Sicherheitsbeauftragter bestellt werden.

Welche Voraussetzung sollte ein Sibe in der Kita mitbringen?

Wie bei jedem anderen Sicherheitsbeauftragten auch, benötigt ein Sibe in der Kita keine speziellen Qualifikationen. Hier ist lediglich eine Schulung zum Sicherheitsbeauftragten notwenig, um diese Ehrenamtliche Tätigkeit auszuüben. 

Dennoch sollte eine Person ausgewählt werden, die vor Ort in der Einrichtung ist (räumliche Nähe). Außerdem sollte diese Person annähernde Arbeitszeiten wie die anderen Beschäftigten haben (zeitliche Nähe) und die Arbeitsabläufe bereits kennen (fachliche Nähe). 

Optimal ist es, wenn bereits ein Beschäftigter Interesse an Sicherheit und Gesundheit hat. Persönliche Eigenschaften wie Kommunikativität, Durchsetzungsvermögen und bereits berufliche Erfahrungen sind dabei natürlich von Vorteil.

Der Sicherheitsbeauftragte in der Kita übernimmt Verantwortung für die Kinder und die Beschäftigten. Diese Position sollte nicht von der Kita-Leitung besetzt werden, denn so kann es schnell unübersichtlich werden. Außerdem nimmt man sich so die Möglichkeit, eine andere Sichtweise in diesem Bereich zu haben.

Wie viel Zeit sollte dem Sicherheitsbeauftragten in einer Kita eingeräumt werden?

Um die Aufgaben als Sicherheitsbeauftragter in einer Kita zu erfüllen, sollte von der Kita-Leitung genügend Zeit eingeräumt werden. Diese Zeit kann von der Größe und dem Aufbau einer Kita unterschiedlich sein und sollte nach Bedarf ermittelt werden. Grundsätzlich sollten eine halbe Stunde bis eine Stunde pro Woche mindestens für die Überprüfung der Räumlichkeiten und der Geräte zur verfügung stehen.

Zusätzlich besteht natürlich die Möglichkeit eine Fortbildung in diesem Bereich zu absolvieren. Auch hierfür sollte den Beschäftigten die Zeit gelassen werden. Denn nur so bleibt der Sicherheitsbeauftragte auf den neusten Stand. 

Wofür ist ein Sibe in der Kita nicht zuständig?

Sicherheitsbeauftragte sind nicht für alles zuständig. Zu ihren Aufgaben gehören regelmäßige Kontrollen des Innen- und Außenbereichs. Sie sind aber nicht zuständig für die fachkundige Überprüfung der Steckdosen, Elektrogeräten oder Spielgeräten. Diese sollte nämlich nur von Fachleuten durchgeführt werden. Sicherheitsbeauftragte in der Kita informieren lediglich über die Beschädigung von Steckdosen oder ähnliches.

Außerdem sind Sicherheitsbeauftragte auch nicht für die Beseitigung von Mängeln und die Beaufsichtigung von Handwerkern zuständig. 

Fazit

Sibe in der Kita informieren die Kita-Leitung über Gefahren, Risiken und Mängel. Dadurch wird der Arbeitsplatz in der Kindertagesstätte für die Kinder und die Beschäftigten sicherer. Um Sicherheitsbeauftragte zu werden braucht man keine bestimmten Qualifikationen, dennoch sind bestimmte persönliche Eigenschaften von Vorteil. 

Um die Aufgaben als Sicherheitsbeauftragter zu erfüllen, muss ihm genügend Zeit zur Verfügung stehen. Aber die Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten in einer Kita sind beschränkt. So fällt zum Beispiel die Überprüfung von Elektrogeräten nicht in sein Aufgabenbereich. 

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