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- März 29, 2021
Lebensretter: Defibrillatoren im Betrieb
Der plötzliche Herztod betrifft nicht nur ältere Menschen. Auch jüngere Personen können in Folge eines Herzinfarkts oder einem Elektrounfall einen Herzstillstand erleiden. In dieser Situation ist die einzig wirksame Methode zur Lebensrettung der Einsatz eines Defibrillators (Elektroschockbehandlung).
Defibrillatoren (AEDs) sind dabei längst nicht mehr nur in Rettungswagen oder Krankenhäusern zu finden. Immer mehr Betriebe rüsten ihre Erste-Hilfe-Ausrüstung auf, zumal AEDs nicht mehr als ein neues Notebook kosten. Hinzu kommen lediglich überschaubare Folgekosten, wie der Austausch der Elektroden und Batterien sowie regelmäßige Prüfungen.
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Defibrillator verwenden
Es werden zwei Elektroden auf den Brustkorb der zu behandelnden Person geklebt. Durch einen, oder gegebenenfalls mehrere Elektroschocks wird das Herzkammerflimmern gestoppt und das Herz zurück in einen natürlichen Rhythmus versetzt.
Die Handhabung eines AEDs ist einfach. Der oder die Ersthelfer*in klebt die beiden Elektroden auf den Brustkorb. Per Sprechansage oder leicht zu lesende Piktogramme auf dem Gerät, gibt der AED alle Schritte vor, die zu tun sind. Nach dem Aufkleben der Elektroden, erfolgt die EKG Analyse durch das Gerät automatisch. Hat das Gerät eine Herzrhythmusstörung erkannt, erhalten Sie bei einem halbautomatischen AED die Aufforderung, den Elektroschock durch Knopfdruck auszulösen. Ein vollautomatischer AED löst den Elektroschock automatisch aus. Nach der Schockabgabe erhalten Sie vom Gerät weitere Anweisungen.
Unsere AEDs sind batteriebetrieben. Das hat den Vorteil, dass sich niemand um das Laden und Pflegen der Stromquelle kümmern muss.
Ein Defibrillator sollte an zentralen Standorten, oder Standorten mit hohen Personenverkehr platziert wird. Es ist wichtig, dass er im Notfall schnell zu erreichen ist und alle Mitarbeitenden wissen, wo sich der AED befindet.
Brauche ich einen Defibrillator im Betrieb?
Ob Sie Defibrillatoren in Ihrem Betrieb benötigen, ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Jedoch kann die Entscheidung für einen AED dennoch sinnvoll sein. Berücksichtigen Sie bei Ihrer Wahl die Gefährdungsbeurteilung für Ihren Betrieb. Wichtige Faktoren sind:
- Die Zahl der Beschäftigten und deren Altersstruktur sowie den Umfang des Kunden- und Publikumsverkehrs
- die bestehenden spezifischen Gefahren wie zum Beispiel elektrischen Strom
- die zu erwartende Zeitdauer, bis im Notfall der Krankenwagen oder Notarzt eintreffen kann
Ersthelfer*innen schulen
Auch wenn der Einsatz von AEDs einfach und von jeder Person auszuführen ist, biete es sich an, Ersthelfer*innen ausbilden und schulen zu lassen. Im Rahmen der Erste-Hilfe-Ausbildung und Fortbildungen lernen sie:
- gerätespezifische Themen, zum Beispiel den Besonderheiten der Geräte vor Ort
- innerbetriebliches Notfallmanagement
- betriebsspezifische Notrufmöglichkeiten
- zu beachtende Rahmenbedingungen im Umgang mit dem AED (zum Beispiel bei Feuchtigkeit oder starken magnetischen Feldern)
- die sichere Handhabung der Geräte
Die Unterweisung kann von einem Betriebsarzt oder Schulungsdienstleistern unternommen werden. Außerdem sollten alle anderen Mitarbeitenden ein mal im Jahr über die Standorte die AEDs und die Erreichbarkeit der Ersthelfer*innen informiert werden.
Wartung des Defibrillators
Nach §11 MPBetreibV müssen AEDs alle zwei Jahre einer Sicherheitstechnischen Kontrolle (STK) unterzogen werden. Diese Kontrolle können Sie durch den Lieferanten, oder einem Medizintechnik-Dienstleister durchführen lassen. Diese erstellen ein STK-Protokoll, welches bis zum nächsten Kontroll-Termin aufbewahrt werden sollte.
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