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Sichere Lagerung brennbarer Flüssigkeiten

Brennbare Flüssigkeiten bieten für Betrieb und Angestellte ein erhöhtes Risiko und sind somit Thema des Brandschutzes. Von uns erfahren Sie, welche Gefahren von brennbaren Flüssigkeiten ausgehen und wie Sie das Risiko durch eine sichere Lagerung minimieren können.

Symbol brennbare Flüssigkeit

Was sind brennbare Flüssigkeiten?

Brennbare Flüssigkeiten gehören zu den Gefahrstoffen. Sie sind Gemenge, Mischungen oder Lösungen, mit einem niedrigen Flammpunkt von nicht mehr als 100 °C. Behälter die brennbare Flüssigkeiten enthalten, sind mit entsprechenden Gefahrensymbolen gekennzeichnet und gliedern sich in zwei Gefahrenklassen:

Gefahrenklasse A: Diese Gefahrenklasse ist dreifach unterteilt und beschreibt brennbare Flüssigkeiten, die sich nicht in Wasser lösen lassen:

  • Gefahrenklasse A1leicht entzündlich 
    Flammpunkt < 21 °C
    Beispiele: Benzin, Methylamin-Lösungen, Acetaldehyd
  • Gefahrenklasse A2entzündlich 
    Flammpunkt 21 °C – 55 °C
    Beispiel: Petroleum
  • Gefahrenklasse A3schwer entzündlich 
    Flammpunkt 55 °C – 100 °C
    Beispiele: Terpentin-Ersatz, Dieselkraftstoff

Gefahrenklasse B: Hierzu zählen Flüssigkeiten, die sich bei 15 °C beliebig in Wasser lösen und einen Flammpunkt unter 21 °C aufweisen (z. B. Brennspiritus, Aceton oder Methanol). Solche Flüssigkeiten lassen sich beispielsweise mit Wasser löschen, da das Vermischen mit Wasser den Flammpunkt erhöht:

  • Gefahrenklasse B1: leicht entzündlich

         Flammpunkt < 21 °C

  • Gefahrenklasse B2: entzündlich
    Flammpunkt 21 °C – 55 °C

 

Brände die durch Flüssigkeiten der Gefahrenklasse A entstanden sind, lassen sich nicht mit Wasser löschen! Auf der Seite Brandklassen finden Sie Infos über verschiedene Löschmittel.

Was ist der Flammpunkt?

Der Flammpunkt beschreibt die geringste Temperatur, bei der sich unter bestimmten normierten Bedingungen aus einer Flüssigkeit so viele Dämpfe entwickeln, dass sie in der Lage sind, in Verbindung mit Luft ein entflammbares Gemisch zu bilden (gemäß Nr. 3.38 der DIN EN 13237).

Wenn der Flammpunkt beispielsweise bei Lösemittelgemischen ohne halogenierte Komponenten mindestens 15 Kelvin (K) über der Umgebungstemperatur oder der Verarbeitungstemperatur liegt und ein Verspritzen oder Versprühen ausgeschlossen werden kann, besteht keine Explosionsgefahr. Bei reinen, nicht halogenierten Flüssigkeiten beträgt diese Differenz lediglich 5 K.

Das müssen Sie beachten!

Neben der Eigenschaft des Flammpunkts sind brennbare Flüssigkeiten meist auch giftig, gesundheits- und umweltschädigend. Dennoch werden Sie bspw. in der Industrie zur Herstellung von Kleber, Farben oder Reinigungsmittel gebraucht. 

Bei einer unsachgemäßen Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten kann es zu Bränden und Explosionen kommen die nicht nur Sachschäden anrichten können, sondern auch die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden gefährden. Um dies zu vermeiden, sind folgende Lagerplätze unzulässig:

  • Durchgänge und Durchfahrten

  • in Treppenräumen, Flucht- und Rettungswegen

  • in Gast- und Schankräumen in der Gastronomie
  • in Arbeitsräumen
  • in allgemein zugänglichen Fluren

  • auf Dächern von Wohnhäusern, Büroräumen und ähnlichen Gebäuden sowie deren Dachräume

Wie werden brennbare Flüssigkeiten sicher gelagert?

Der richtige Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten und anderen Gefahrstoffen, wird in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geregelt.

Brennbare Flüssigkeiten sollten innerhalb der Lagerräume nur in speziellen Sicherheitsschränken gelagert werden. Sicherheitsschränke sind ortsfeste Schränke mit einem Inhalt von höchstens 1m³, die:

  • ausschließlich der Aufbewahrung von brennbaren Flüssigkeiten dienen

  • sicherstellen, dass sie bei einem Brand für 90 Minuten keine weitere Brandquelle darstellen

  • Türen besitzen, die selbstschließend und versperrbar sind
  • mit einem entsprechendem Lüftungssystem ausgestattet sind
  • im Inneren mit einer Auffangwanne ausgestattet sind

Unser Tipp: 

Auf arbeitsrechte.de finden Sie einen ausführlichen Ratgeber rund um das Thema Gefahrenstoffverordnung, falls Sie sich ausführlicher informieren möchten!

Bei der Lagerung ist außerdem zu beachten, dass im Lagerraum für brennbare Flüssigkeiten nur Stoffe und Materialien gelagert werden dürfen, die für den sicheren Transport der Flüssigkeiten erforderlich sind. In der Nähe von Arbeitsplätzen darf dabei nur die Menge an brennbaren Flüssigkeiten gelagert werden, die für den Schichtbedarf der Arbeit erforderlich ist. 

In beiden Fällen müssen sie in beständigen, dicht verschlossenen und standsicheren Behältnissen mit Auffangeinrichtung bereitgehalten werden.

Unser Tipp:
Für die sichere Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten besteht eine Reihe von Rechtsvorschriften, die Sie bei Bedarf auch in der VbF nachschlagen können. Generell ist die Aufbewahrung in bruchsicheren Gefäßen aus Metall oder Kunststoff vorgeschrieben. Für das Füllen der Gefäße bzw. das Umfüllen sollten Aufbewahrungsgefäße genutzt werden, die über eine Dosiereinrichtung verfügen. Somit kann das Verschütten von brennbaren Flüssigkeiten vorgebeugt werden.

Fazit

Für die sichere Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten müssen Sie bestimmte Dinge beachten. Diese Schutzmaßnahmen gelten hauptsächlich, um die Gesundheit und den Schutz von anwesenden Personen wie beispielsweise Ihren Mitarbeitenden zu gewährleisten. Aber natürlich auch, um Sachwerte vor Brandschäden zu schützen. 

Mit speziellen Schutzschränken sind Sie grundsätzlich gut ausgerüstet, um einen Brandfall durch die brennbaren Flüssigkeiten zu vermeiden. Informieren Sie sich jedoch im besten Fall genau über die jeweiligen Flüssigkeiten, die Sie in Ihren Räumlichkeiten lagern möchten. 

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