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Der Erste-Hilfe-Kurs im Betrieb

Der Erste Hilfe Kurs im Betrieb ist fundamental für einen erfolgreichen Arbeitsschutz. Daher schreibt die DGUV Vorschrift Arbeitgebern vor, einen Teil der Mitarbeitenden zu Ersthelfern auszubilden. Teil dieser Ausbildung ist vor allem die Erstversorgung von Wunden. Außerdem lernen die Teilnehmenden alle wichtigen Verhaltensregeln bei einem Unfall, damit sie die entsprechenden Rettungsschritte einleiten können.

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Ist der Erste-Hilfe-Kurs im Betrieb Pflicht?

Die DGUV Vorschrift 1 “Grundsätze der Prävention”, §26, besagt, dass ein Unternehmen bereits ab zwei versicherten Mitarbeitenden dazu verpflichtet ist, einen dieser Mitarbeitenden zum Ersthelfer auszubilden. Damit sind Ersthelfer also ein elementarer Bestandteil der Arbeitssicherheit.

Grundsätzlich lassen sich jegliche Anforderungen an den eigenen Betrieb aus der Gefährdungsbeurteilung entnehmen. Denn dort werden jegliche Risiken aufgeführt, die für die Arbeitnehmer entstehen könnten. Dieses Dokument sollte bei Veränderungen im Betrieb also auch aktualisiert werden, sodass stets die richtigen Maßnahmen erfüllt werden können.

Wie viele Ersthelfer braucht man im Betrieb?

Diese Regelung, dass es einen Ersthelfer geben muss, gilt bis zu 20 Versicherten. Danach ist die Gesetzeslage betriebsabhängig, denn das Unfallrisiko ist natürlich von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich. Schließlich gibt es im Büro nur wenige Gefahrenquellen, wohingegen die Arbeit in der Industrie oder im Handwerk wesentlich gefährlicher ist. Daher ist ja auch die Anzahl der nötigen Ersthelfer in den entsprechenden Betrieben höher. Bei Betrieben mit mehr als 20 anwesenden Versicherten sieht die DGUV §26 folgendes vor:

  • in Verwaltungs- und Handelsbetrieben: 5 %
  • in sonstigen Betrieben: 10 %
  • in Kindertageseinrichtungen: ein Ersthelfer je Kindergruppe
  • in Hochschulen: 10 % der Versicherten

Der Inhalt der Erste-Hilfe-Ausbildung

Der Erste-Hilfe-Kurs dauert nur einen Tag und ist in neun Unterrichtseinheiten mit jeweils 45 Minuten eingeteilt. In dieser Zeit erfahren Ersthelfer dann alles über die Notfallversorgung und das richtige Verhalten bei einem Arbeitsunfall. Da dabei verschiedenste Verletzungen oder medizinische Notfälle aufkommen können, lernen die Teilnehmer ein breites Spektrum an Erste-Hilfe-Maßnahmen. Für akute Notfälle lernen sie:

  • Allgemeine Verhaltensweisen bei Unfällen, Notfällen und Rettungen
  • Kontaktaufnahme mit den Verletzten, Prüfung der Vitalfunktionen
  • Mögliche Gefahren im Betrieb
  • Benutzung des Defibrillators (AED) bei Herzrhythmusstörungen wie beispielsweise Kammerflimmern

Außerdem erfahren die Teilnehmer, wie sie die folgenden medizinischen Notfälle erstversorgen können:

Wie lange ist der Erste-Hilfe-Kurs gültig?

Egal ob es sich um den ersten Erste-Hilfe-Kurs oder eine Fortbildung handelt, beide Ausbildungen sind zwei Jahre lang gültig. Danach ist es notwendig, das Erste-Hilfe-Wissen aufzufrischen. Denn im Notfall müssen die Ersthelfer schnell und zielsicher handeln. Dafür ist eine regelmäßige Wiederholung der Handgriffe und eine Auffrischung des Wissens nötig. Außerdem werden Richtlinien regelmäßig aktualisiert. Durch die Auffrischung kann man also sichergehen, dass Ersthelfer aktuelle Änderungen oder neues Wissen erfahren.

Wann ist ein Erste-Hilfe-Kurs im Betrieb fällig?

Der Erste-Hilfe-Kurs ist ein wichtiger Bestandteil der Arbeitssicherheit. Daher sind Geschäftsleitende dazu verpflichtet, die entsprechende Ausbildung zu organisieren. Wenn Sie also neu gründen, müssen Sie auch darauf achten, jemanden zum Ersthelfer auszubilden. Ebenso kann es sein, dass Sie zusätzliche Personen in Ihrem Betrieb ausbilden müssen, wenn sich die Anzahl der Mitarbeitenden verändert.

Außerdem fällt alle zwei Jahre ein Auffrischungskurs an. Dieser ist notwendig, damit die Ersthelfer stets auf dem neusten Stand sind, was aktuelle Richtlinien und Praktiken angeht. Darüber hinaus hilft es, das theoretische Wissen so zu festigen und Hemmungen bei den praktischen Übungen abzubauen.

Dieser Auffrischungskurs dauert ebenfalls nur einen Tag und folgt der DGUV Vorschrift 1, §26 Absatz 3.

Fazit

Der Erste-Hilfe-Kurs im Betrieb fällt alle zwei Jahre an. Dann müssen Arbeitgeber einen Teil ihrer Mitarbeitenden gemäß der DGUV Vorschrift §26 zu Ersthelfern ausbilden lassen. Das ist notwendig, damit diese Mitarbeitenden bei einem Arbeitsunfall die betroffene Person notversorgen können, bis die Rettungskräfte eintreffen. Der Erste-Hilfe-Kurs ist in der Regel auf neun Unterrichtseinheiten mit jeweils 45 Minuten ausgelegt. Wenn ein Mitarbeiter zum Ersthelfer ausgebildet ist, fällt jedoch nach zwei Jahren wieder ein Auffrischungskurs an. So wird die Theorie gefestigt und mit aktuellen Änderungen der Richtlinien ergänzt. Außerdem haben die Teilnehmer so die Chance, ihre Hemmschwellen abzubauen und beim praktischen Teil vertrauter mit den nötigen Handgriffen zu werden.

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