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Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen für die Buchung von Schulungen „Schulungen“

Datum: 28.09.2023

1. Geltungsbereich

2. Anfrage des Kunden und Angebot durch Fireschutz

3. Vertragsschluss

4. Erbringung der Schulung

5. Preise, Zahlungsbedingungen, Stornierung und Änderungen

6. Haftung

7. Schlussbestimmungen

1. Geltungsbereich

(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen Fireschutz GmbH, Ritterstr. 8, 33602 Bielefeld (nachfolgend „Fireschutz“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) für die Buchung von Schulungen gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

(2) Sie erreichen uns für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen werktags von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Telefonnummer 0521/898 809-40 sowie per E-Mail unter kontakt@brandschutz-zentrale.de. 

(3) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).

(4) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Fireschutz stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.

2. Anfrage des Kunden und Angebot durch Fireschutz

(1) Der Kunde stellt über die Internetseite https://brandschutz-zentrale.de unverbindlich und kostenlos eine Anfrage zu den gewünschten Schulungen bei Fireschutz. Fireschutz bestätigt dem Interessenten automatisch den Eingang der Anfrage unverzüglich. Die automatische Bestätigung dokumentiert lediglich, dass die Anfrage bei Fireschutz eingegangen ist.

(2) Fireschutz erstellt anhand der Anfrage des Kunden ein Angebot über die angefragte(n) Schulung(en), die durch ein Fachunternehmen beim Kunden durchgeführt werden sollen. Das Angebot wird dem Kunden innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Anfrage per E-Mail übermittelt.

(3) Fireschutz ist berechtigt, die Daten des Kunden an den Fachbetrieb weiterzugeben, damit dieser die Schulung durchführen kann.

3. Vertragsschluss

Der Vertrag zwischen Fireschutz und dem Kunden über die Schulung kommt zustande, wenn und indem der Kunde das Angebot von Fireschutz schriftlich per E-Mail oder Brief annimmt. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot.

4. Erbringung der Schulung

(1) Die Schulung wird von einem von Fireschutz beauftragten Fachbetrieb (im Folgenden „Fachbetrieb“ genannt) beim Kunden am von dem Kunden bestimmten Ort durchgeführt. Der Fachbetrieb ist Erfüllungsgehilfe von Fireschutz.

(2) Fireschutz übermittelt dem Fachbetrieb die für die Schulung erforderlichen Daten des Kunden. Fireschutz stimmt mit dem Kunden den Termin für die Schulung im Vorfeld ab.

(3) Fireschutz sendet dem Kunden nach Durchführung der Schulung die Teilnahmebestätigung für alle tatsächlichen Teilnehmer der Schulung zu.

5. Preise, Zahlungsbedingungen und Änderungen

(1) Der Preis für die zu erbringende Schulung ergibt sich aus dem Angebot von Fireschutz und ist bindend. Fireschutz stellt dem Kunden nach Durchführung der Schulung eine Rechnung, die innerhalb von 14 Tagen nach Zugang beim Kunden zu zahlen ist.

(2) Jeder zusätzliche Teilnehmer für die gebuchte Schulung wird von Fireschutz in Rechnung gestellt.

(3) Im Fall einer Terminsaufhebung, die durch den Kunden veranlasst wird, ist Fireschutz berechtigt, mögliche durch die Aufhebung entstandene Kosten vom Kunden erstattet zu verlangen, wenn der Fachbetrieb solche Kosten bei Fireschutz geltend macht.

6. Haftung

(1) Fireschutz haftet gegenüber dem Kunden für Sach- und Rechtsmängel der zu erbringenden Schulung nach den gesetzlichen Vorschriften.

(2) Die Haftung von Fireschutz für Folgeschäden und indirekte Schäden ist ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Fireschutz oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(3) Soweit die Haftung von Fireschutz ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

7. Schlussbestimmungen

Gerichtstand und Erfüllungsort ist Bielefeld, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.