Suche
Close this search box.

Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen für die Überlassung von Feuerlöschern zur Miete und für den Verkauf von Produkten aus dem Bereich Arbeitssicherheit

Datum: 28.09.2023

1. Geltungsbereich
2. Anfrage, Angebot und Vertragsschluss außerhalb des Online-Shops
3. Bestellung Vermietung Feuerlöscher und Verkauf von Produkten aus dem Bereich Arbeitssicherheit im Online-Shop
4. Besonderheiten bei der Altgeräteentsorgung
5. Widerrufsrecht
6. Preise und Versandkosten
7. Lieferung und Vorbehalt der Vorkassezahlung
8. Zahlungsmodalitäten
9. Eigentumsvorbehalt beim Verkauf von Produkten aus dem Bereich Arbeitssicherheit
10. Überlassung der Feuerlöscher (Mietgegenstand), Wartung
11. Pflichten des Kunden bei der Überlassung von Feuerlöschern (Miete)
12. Laufzeit und Kündigung bei der Überlassung von Feuerlöschern (Miete)
13. Sachmängelgewährleistung
14. Haftung
15. Rückgabe des Mietgegenstandes nach Beendigung des Mietverhältnisses
16. Kosten bei Einsatz des Feuerlöschers
17. Schlussbestimmungen

1. Geltungsbereich
(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Fireschutz GmbH, Ritterstr. 8, 33602 Bielefeld (nachfolgend „Fireschutz“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) für die Vermietung von Feuerlöschern sowie den Verkauf von Produkten aus dem Bereich Arbeitssicherheit gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Gelten einzelne Bestimmungen lediglich für die Überlassung von Feuerlöschern zur Miete, ist dies in der Überschrift der jeweiligen Klausel gekennzeichnet.

(2) Sie erreichen Fireschutz für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen werktags von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr unter der Telefonnummer 0521/898 809-40 sowie per E-Mail unter kontakt@brandschutz-zentrale.de.

(3) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).

(4) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn,Fireschutz stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.

2. Anfrage, Angebot und Vertragsschluss außerhalb des Online-Shops
Soweit der Kunde eine telefonische Anfrage, per E-Mail, per Fax oder per Brief oder auf andere Weise an Fireschutz richtet, die die Vermietung von Feuerlöschern zum Gegenstand hat und/oder den Verkauf von Produkten aus dem Bereich Arbeitssicherheit und zwar nicht über den Online-Shop, gestaltet sich der Vertragsschluss wie in dieser Ziff. 2 dargelegt.

(1) Der Kunde stellt bei Fireschutz unverbindlich und kostenlos eine Anfrage zu den gewünschten Feuerlöschern und/oder dem Verkauf von Produkten aus dem Bereich Arbeitssicherheit per Email, telefonisch, per Fax oder auf einem anderen Weg. Fireschutz bestätigt dem Interessenten unverzüglich den Eingang der Anfrage. Die Bestätigung dokumentiert lediglich, dass die Anfrage bei Fireschutz eingegangen ist. Die Bestätigung stellt keine Annahmeerklärung von Fireschutz dar.

(2) Fireschutz erstellt anhand der Anfrage des Kunden ein Angebot über die angefragten Feuerlöscher zur Miete und/oder den Verkauf von Produkten aus dem Bereich Arbeitssicherheit. Das Angebot wird dem Kunden spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Anfrage per E-Mail übermittelt. In dem Angebot werden die dem Kunden zur Verfügung stehenden Zahlungsoptionen aufgezeigt. Fireschutz steht es frei, die Erstellung eines Angebotes abzulehnen. Hierüber informiert er den Kunden unverzüglich.

(3) Der Vertrag zwischen Fireschutz und dem Kunden über die Miete der Feuerlöscher und/oder den Verkauf von Produkten aus dem Bereich Arbeitssicherheit kommt zustande, wenn und indem der Kunde das Angebot von Fireschutz schriftlich per E-Mail oder Brief annimmt. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot.

3. Bestellung Vermietung Feuerlöscher und Verkauf von Produkten aus dem Bereich Arbeitssicherheit im Online-Shop
(1) Die Präsentation und Bewerbung von Artikeln im Online-Shop von Fireschutz stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages oder eines Mietvertrages über Feuerlöscher dar.

(2) Der Kunde kann aus dem Sortiment von Fireschutz und der dort aufgeführten Produkte aus dem Bereich Arbeitssicherheit und Feuerlöschern zur Miete auswählen und diese über den Button „in den Warenkorb legen“ in einem so genannten Warenkorb sammeln. Über den Button „zahlungspflichtig bestellen“ gibt er einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab, in Abweichung zu Ziff. 2.(1). Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Klicken auf den Button „AGB akzeptieren“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und die Datenschutzerklärung akzeptiert durch Klicken auf den Button „Datenschutzerklärung akzeptieren“. Ein gegebenenfalls bestehendes Recht, die Bestellung zu widerrufen, bleibt hiervon unberührt.

(3) Fireschutz schickt daraufhin dem Kunden eine Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden beim Anbieter eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch Fireschutz zustande, die mit einer gesonderten E-Mail (Auftragsbestätigung) versandt wird. In dieser E-Mail oder in einer separaten E-Mail, jedoch spätestens bei Lieferung der Ware, wird der Vertragstext (bestehend aus Bestellung, AGB und Auftragsbestätigung) dem Kunden von Fireschutz auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail oder Papierausdruck) zugesandt (Vertragsbestätigung). Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.

(4) Sollte die Lieferung der von dem Kunden bestellten Ware nicht möglich sein, etwa weil die entsprechende Ware nicht auf Lager ist, sieht Fireschutz von einer Annahmeerklärung ab. In diesem Fall kommt ein Vertrag nicht zustande. Fireschutz wird den Kunden darüber unverzüglich informieren und bereits erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten.

4. Besonderheiten bei der Altgeräteentsorgung
Die Altgeräteentsorgung ist eine von dem Kunden bei Fireschutz zubuchbare Leistung, die die Zusendung an Fireschutz des bei dem Kunden vorhandenen Feuerlöschers zur Entsorgung zum Gegenstand hat. Diese Leistung ist nur buchbar in Kombination mit der Bestellung eines neuen Feuerlöschers zur Miete nach Ziff. 3. Die Altgeräteentsorgung ist dabei auf die Anzahl der Feuerlöscher beschränkt, die der Kunde von Fireschutz mietet. Der Kunde hat beim Versand der Altgeräte an Fireschutz ggf. bestehende gefahrgutrechtliche Vorschriften zu beachten.

Nach Wahl von Fireschutz sendet dieser dem Kunden nach vorgenommener Buchung entweder ausreichend frankiertes Verpackungsmaterial zu, in das der Kunde dann das Altgerät verpackt und Fireschutz anschließend zusendet oder aber die Altgeräte werden bei dem Kunden von Fireschutz oder einem von ihm beauftragten Dritten abgeholt. Mit der Zusendung/Übergabe des Altgerätes an Fireschutz geht das Eigentum daran auf Fireschutz über.

Bei Halon-Feuerlöschern ist die Altgeräteentsorgung ausgeschlossen.

5. Widerrufsrecht
(1) Verbraucher haben bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das Fireschutz nach Maßgabe des gesetzlichen Musters nachfolgend informiert. Die Ausnahmen vom Widerrufsrecht sind in Absatz (2) geregelt. In Absatz (3) findet sich ein Muster-Widerrufsformular.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

(3) Über das Muster-Widerrufsformular informiert der Anbieter nach der gesetzlichen Regelung wie folgt:

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular
aus und senden Sie es zurück.)

— An Fireschutz GmbH, Ritterstr. 8 in 33602 Bielefeld, Telefonnummer 0521/898 809-40 sowie per E-Mail unter kontakt@brandschutz-zentrale.de:

— Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag
über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden
Dienstleistung (*)
— Bestellt am (*)/erhalten am (*)
— Name des/der Verbraucher(s)
— Anschrift des/der Verbraucher(s)
— Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
— Datum
(*) Unzutreffendes streichen

6. Preise und Versandkosten
(1) Alle Preise, die auf der Website von Fireschutz angegeben sind, sind inklusive Mehrwertsteuer.

(2) Bei der Vermietung von Feuerlöschern gilt zudem Folgendes:

(a) Fireschutz behält sich das Recht vor, im Falle von gesetzlichen Änderungen bezüglich der Wartungsanforderungen und -intervalle für Feuerlöscher die Preise in Bezug auf durch die geänderten Wartungsanforderungen entstehende zusätzliche Kosten anzupassen.
(b) Einigen sich Fireschutz und der Kunde im Fall einer gesetzlichen Änderung der Wartungsanforderungen und -intervalle für Feuerlöscher über den angepassten Preis nicht, steht beiden Parteien ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.

(3) Versandkosten für die Lieferung der Feuerlöscher und von Produkten aus dem Bereich Arbeitssicherheit oder für den Rückversand fallen nur an, wenn dies gesondert vereinbart wird.

Lediglich dann, wenn ein Kunde die Miete nicht rechtzeitig entrichtet und Fireschutz aufgrund dessen den Mietvertrag ordentlich kündigt, hat der Kunde die Kosten des Rückversandes zu tragen.

7. Lieferung und Vorbehalt der Vorkassezahlung
(1) Der Kunde wird innerhalb der jeweiligen Produktbeschreibung auf der Website brandschutz-zentrale.de über die Lieferzeiten informiert. Die Lieferfrist beträgt ca. 10 Werktage, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Sie beginnt – vorbehaltlich der Regelung in Abs. 2 – mit Vertragsschluss.

(2) Bei Bestellungen von Kunden mit begründeten Anhaltspunkten für ein Zahlungsausfallrisiko behält sich Fireschutz vor, erst nach Erhalt des Kaufpreises bzw. der Miete zu liefern (Vorkassevorbehalt). Falls Fireschutz von dem Vorkassevorbehalt Gebrauch macht, wird der Kunde darüber unverzüglich unterrichtet. In diesem Fall beginnt die Lieferfrist mit Bezahlung des Kaufpreises oder der Miete.

(3) Fireschutz liefert die Feuerlöscher zur Miete und die Produkte aus dem Bereich Arbeitssicherheit innerhalb von Deutschland. Ausgenommen sind die deutschen Inseln. Die Lieferbeschränkungen können zudem auf der Website unter der Rubrik „Versand & Lieferung“ eingesehen werden.

(4) Mit dem Feuerlöscher und/oder den Produkten aus dem Bereich Arbeitssicherheit erhält der Kunde auch die Rechnung, die ein festes Zahlungsziel enthält, sofern die Bestellung auf Rechnung oder im Wege des Lastschriftverfahrens erfolgte.

8. Zahlungsmodalitäten
(1) Der Kunde kann im Rahmen der Bestellung aus den zur Verfügung stehenden Zahlungsarten wählen. Kunden werden über die zur Verfügung stehenden Zahlungsmittel auf einer gesonderten Informationsseite auf der Website unterrichtet. Bei einer Bestellung des Kunden, die nicht über den Online-Shop erfolgt, ergeben sich die für den Kunden möglichen Zahlungsarten aus dem Angebot von Fireschutz (siehe hierzu Ziff. 2)

(2) Ist die Bezahlung per Rechnung möglich, ist der jährliche Betrag der Miete sowie der Kaufpreis für die Produkte aus dem Bereich Arbeitssicherheit spätestens 7 Tage nach Erhalt der Ware (Produkt aus dem Bereich Arbeitssicherheit oder Mietgegenstand Feuerlöscher) auf das von Fireschutz angegebene Konto zu zahlen. Die Miete für die Feuerlöscher ist demnach im Voraus für die vereinbarte Mietzeit zu entrichten. Beim Lastschriftverfahren wird der Betrag 7 Tage nach Eingang der Ware eingezogen.

(3) Fireschutz behält sich vor, die Bonität des Kunden bei einer Bestellung auf Rechnung oder per Lastschriftverfahren durch einen Zahlungsdienstleister oder eine Wirtschaftsauskunftei zu überprüfen. Der Kunde erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden.

(4) Ergeben sich aus der Bonitätsanfrage Zweifel an der Bonität des Kunden gilt Ziff. 7 Abs. 2.

9. Eigentumsvorbehalt beim Verkauf von Produkten aus dem Bereich Arbeitssicherheit
Die gelieferten Produkte aus dem Bereich Arbeitssicherheit bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum von Fireschutz.

10. Überlassung der Feuerlöscher (Mietgegenstand), Wartung
(1) Fireschutz verpflichtet sich, dem Kunden den Feuerlöscher in der bestellten Anzahl (Mietgegenstand) für die vereinbarte Mietzeit gegen Zahlung des vereinbarten Entgeltes zu überlassen. Fireschutz sendet dem Kunden den Mietgegenstand zu. Die evtl. erforderliche Anbringung und/oder Montage des Mietgegenstandes erfolgt durch den Kunden.

(2) Fireschutz übernimmt auf seine Kosten die sach- und fachgerechte Wartung der Feuerlöscher zur Miete. Die erste oder nächste Wartung des Feuerlöschers erfolgt in 24 Monaten durch Fireschutz. Fireschutz versendet hierfür nach seiner Wahl entweder gewartete oder neue Geräte an den Kunden, der sich verpflichtet, diese gewarteten oder neuen Geräte gegen die vorhandenen Geräte des Kunden auszutauschen und diese in die von Fireschutz zur Rücksendung gelieferte Verpackung einzupacken oder Fireschutz wartet das Gerät vor Ort. Das Rücksendepaket im Fall des Austausches des Feuerlöschers wird von Fireschutz oder einem Versanddienstleister abgeholt. Über die Art und die Besonderheiten des Rückversandes und des Mietgegenstandes wird der Kunde von Fireschutz gesondert im Vorfeld informiert. Der Kunde hat die Vorgaben des Rückversandes, die sich insbesondere aus gefahrgutrechtlichen Vorschriften ergeben, zu beachten.

11. Pflichten des Kunden bei der Überlassung von Feuerlöschern (Miete)
(1) Der Kunde verpflichtet sich, den Mietgegenstand nur bestimmungsgemäß einzusetzen, ordnungsgemäß zu behandeln und zum Ablauf der Mietzeit gesäubert zurückzugeben. Der Kunde verpflichtet sich zudem, Fireschutz den jeweiligen Stand bzw. Einsatzort des Mietgegenstandes anzugeben. Der Kunde hat geeignete Maßnahmen zur Sicherung des Mietgegenstandes gegen Diebstahl zu treffen.

(2) Der Kunde darf die von Fireschutz an dem Mietgegenstand angebrachten Schilder, Nummern oder andere Aufschriften nicht beschädigen, abändern, entfernen oder unkenntlich machen. Zudem dürfen keine Veränderungen an dem Mietgegenstand selbst durchgeführt werden. Der Kunde darf den Feuerlöscher nicht von einem anderen Unternehmen als von Fireschutz selbst oder einem von ihm autorisierten Betrieb prüfen und/oder warten lassen. Der Kunde darf einem Dritten den Mietgegenstand weder weitervermieten, Rechte aus diesem Vertrag abtreten, noch den Gebrauch oder die Mitbenutzung in sonstiger Weise überlassen oder gestatten. Von diesem Verbot ausgenommen ist der Einsatz des Feuerlöschers im Brandfall durch einen Dritten in den Räumlichkeiten des Kunden, in denen sich der Feuerlöscher befindet. Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung des Mietgegenstandes ist nicht zulässig.

12. Laufzeit und Kündigung bei der Überlassung von Feuerlöschern (Miete)
Die Mietdauer beträgt 12 Monate. Diese verlängert sich um weitere 12 Monate, wenn nicht 1 Monat vor Ende der Mietzeit der Mietvertrag von einer der Vertragsparteien gekündigt wird. Der Kunde kann per E-Mail über kontakt@brandschutz-zentrale.de schriftlich gegenüber Fireschutz (Fireschutz GmbH, Ritterstr. 8 in 33602 Bielefeld) oder über den Kündigungsbutton “Vertrag hier kündigen” auf der Website “brandschutz-zentrale.de” kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

13. Sachmängelgewährleistung
(1) bei der Überlassung von Feuerlöschern (Miete)
Die Gewährleistung für eventuelle Mängel des Mietgegenstandes richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

(2) bei dem Verkauf von Produkten aus dem Bereich Arbeitssicherheit

Fireschutz haftet für Sach- oder Rechtsmängel der Produkte aus dem Bereich Arbeitssicherheit nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff. BGB. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt mit der Ablieferung der Ware. Sie beträgt zwei Jahre. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist auf von Fireschutz gelieferte Produkte aus dem Bereich Arbeitssicherheit 12 Monate.

14. Haftung
(1) bei der Überlassung von Feuerlöschern (Miete)
Fireschutz haftet nicht für Schäden, die durch den Ausfall oder einem Mangel der Mietsache entstehen, es sei denn, es fällt ihm grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last oder es handelt sich um Schäden an Körper, Leben und Gesundheit des Mieters oder eines ihm nahestehenden Dritten.

(2) bei dem Verkauf von Produkten aus dem Bereich Arbeitssicherheit

(a) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Fireschutz, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

(b) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Fireschutz nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(c) Die Einschränkungen der Abs. (a) und (b) gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Fireschutz, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

(d) Die sich aus Abs. (a) und (b) ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit Fireschutz den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit Fireschutz und der Kunde eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

15. Rückgabe des Mietgegenstandes nach Beendigung des Mietverhältnisses
(1) Der Kunde ist verpflichtet nach Beendigung des Mietverhältnisses, die Rückgabe des Mietgegenstandes zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt unaufgefordert vorzunehmen. Der Mietgegenstand ist gereinigt und wie beim Erhalt sortiert und in Kisten usw. verpackt zurückzugeben. Fireschutz sendet dem Kunden dazu einen entsprechenden Rücksendeschein zu. Auf Wunsch sendet Fireschutz geeignetes Verpackungsmaterial im Vorfeld an den Kunden.

(2) Dies gilt nicht für den Fall, dass der Kunde sich in Verzug mit der Entrichtung der Miete befindet und das Mietverhältnis aufgrund dessen bereits von Fireschutz gekündigt wurde. In diesem Fall trägt der Kunde die Kosten der Rücksendung. Verpackungsmaterial hat der Kunde in diesem Fall selbst bereitzustellen.

(3) Über die Art und die Besonderheiten des Rückversandes und des Mietgegenstandes wird der Kunde von Fireschutz gesondert informiert. Der Kunde hat die Vorgaben des Rückversandes, die sich insbesondere aus gefahrgutrechtlichen Vorschriften ergeben, zu beachten.

16. Kosten bei Einsatz des Feuerlöschers
(1) Die Miete für den Feuerlöscher umfasst nicht die Kosten für den tatsächlichen Einsatz des Gerätes. Wird der Feuerlöscher vom Kunden, z.B. im Brandfall, eingesetzt, ist zusätzlich ein Betrag in Höhe einer Jahresmiete des jeweiligen Mietgegenstandes an Fireschutz zu zahlen. Fireschutz ersetzt während der Mietdauer den eingesetzten Feuerlöscher durch einen anderen Feuerlöscher.

(2) Wird der Feuerlöscher vom Kunden beschädigt, unsachgemäß eingesetzt oder übermäßig beschmutzt, sodass er nicht mehr verwendet werden kann, ist ebenfalls ein Betrag in Höhe einer Jahresmiete des jeweiligen Mietgegenstandes an Fireschutz zu zahlen. Das gilt gleichermaßen für den Fall, dass der Feuerlöscher dem Kunden abhandenkommt.

(3) Dem Kunden ist es gestattet, nachzuweisen, dass ein Schaden oder eine Wertminderung an dem Feuerlöscher in den zuvor genannten Fällen überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als der Betrag einer Jahresmiete des jeweiligen Mietgegenstandes ist.

17. Schlussbestimmungen
(1) Fireschutz behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Fireschutz wird den Kunden über eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in hervorgehobener Form informieren und ihm unter Hinweis auf die Bedeutung eines fehlenden Widerspruchs eine angemessene Frist einräumen, den geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu widersprechen. Im Fall der Änderung der AGB steht dem Kunden zudem ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten erst dann vom Kunden als genehmigt, wenn der Kunde innerhalb der eingeräumten Frist nicht widerspricht oder kündigt.

(2) Gerichtstand und Erfüllungsort ist Bielefeld, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Die PDF-Datei kann u.a. mithilfe des Programms „Adobe Reader“ geöffnet werden, das kostenfrei im Internet verfügbar ist.