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Arbeitssicherheit für Ihr Unternehmen

Das Thema Arbeitssicherheit ist essenziell, aber auch umfangreich.
Wir helfen Ihnen Ihr Unternehmen sicherer zu machen. 

Arbeitssicherheit: in Kürze

Was bedeutet Arbeitssicherheit daher genau und welche Pflichten haben Unternehmerinnen und Unternehmer in diesem Bereich? In dieser Übersicht erklären wir Ihnen, was Arbeitssicherheit ist, welche gesetzlichen Grundlagen und Rahmenbedingungen dafür gelten und wie Sie als Unternehmerin oder Unternehmer Ihren Betrieb sicherer und gesünder gestalten können. Außerdem stellen wir Ihnen unsere Dienstleistungen vor, mit denen wir Sie bei der Optimierung Ihrer Arbeitsschutzmaßnahmen unterstützen können.

Arbeitssicherheit - Optimierung in Ihrem Unternehmen

Arbeitssicherheit ist daher ein wichtiges Thema für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Sie dient kurzum dem Schutz der Gesundheit und der Leistungsfähigkeit der Beschäftigten. Arbeitssicherheit kann außerdem dazu beitragen Mitarbeiterausfälle durch Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und Krankheitstage zu vermeiden oder zu reduzieren. Als Arbeitgeber sind Sie dazu verpflichtet:

  • erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeiten sowie der Anzahl der Beschäftigten zu treffen
  • für eine geeignete Organisation zu sorgen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen

  • Vorkehrungen zu treffen, dass die Maßnahmen beachtet werden und die Beschäftigten ihren Mitwirkungspflichten nachkommen können

Als Arbeitgeber tragen Sie also die Verantwortung, alle erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen. Dabei müssen Sie sich an die gesetzlichen Regelungen halten, die in staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und Unfallverhütungsvorschriften näher bestimmt sind. Wenn Sie diese Pflichten erfüllen, können Sie nicht nur die Gesundheit und Sicherheit Ihrer Beschäftigten gewährleisten, sondern auch die Qualität und Produktivität Ihres Unternehmens steigern.

Rechtslage zum Nachschlagen

Konkrete Maßnahmen zur Arbeitssicherheit:

Welche Maßnahmen gibt es? Wie setzte ich sie um? Was ist zu beachten? Über diese Fragen verschaffen wir Ihnen einen Überblick.

Die Gefährdungsbeurteilung ist eine systematische Analyse der Arbeitsbedingungen, um mögliche Gefahren für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten zu erkennen sowie zu beseitigen oder zu minimieren.

Sie ist nach dem Arbeitsschutzgesetz daher eine gesetzliche Pflicht für alle Arbeitgeber. Die Gefährdungsbeurteilung sollte regelmäßig durchgeführt und aktualisiert werden, insbesondere bei z.b. Veränderungen der Arbeitsbedingungen oder bei auftretenden Gesundheitsproblemen.

Feuerlöscher dienen dazu Entstehungsbrände zu löschen und so Schäden und Verletzungen zu vermeiden. Um im Falle eines Brandes nun effektiv handeln zu können sollten Sie über eine ausreichende Anzahl an Feuerlöschern verfügen und diese regelmäßig warten. Dazu könne Sie Ihren Feuerlöscher-Bedarf ganz einfach ermitteln und folglich Feuerlöscher mit Wartung bei uns mieten.

Für jedes Unternehmen, ob Handwerk oder Bürobetrieb, herrscht eine Feuerlöscher-Pflicht. Die Vorschrift wird in der Arbeitsstättenrichtlinie festgelegt. Dementsprechend müssen Arbeitgeber ihre Räumlichkeiten mit entsprechenden Löschern ausstatten.

Brandschutzhelfer werden dazu ausgebildet einen Brand bereits in der Entstehungsphase schnell und effektiv zu löschen. Sie minimieren somit die Schäden und schützen das Wohlergehen der Mitarbeitenden.

Betriebe in Deutschland sind dazu verpflichtet, mindestens 5% ihrer Mitarbeitenden zu Brandschutzhelfern auszubilden. Zusätzlich sollte laut der Arbeitsstättenrichtlinie die Brandschutzhelfer Ausbildung alle zwei bis fünf Jahre wiederholt, oder infolge enormer Veränderungen im Betrieb aufgefrischt werden.

Sicherheitsbeauftragte tragen zumal maßgeblich zur Sicherheit am Arbeitsplatz bei. Unter anderem werden sie geschult um potenzielle Gefahren zu erkennen sowie den Arbeitgeber oder die Führungskraft bei der Umsetzung von Präventionsmaßnahmen zu unterstützen.

Im § 22 Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) wird festgelegt, dass Unternehmen dazu verpflichtet sind bei über 20 Mitarbeitenden mindestens einen Sicherheitsbeauftragten auszubilden.

Die Ersthelfer Ausbildung ist eine wichtige Schulung für Ihre Mitarbeiter, um daher die Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen zu erhöhen. Sie vermittelt grundlegende Kenntnisse sowie Fähigkeiten, um im Notfall eingreifen zu können.

Alle Betriebe ab zwei Versicherten sind gesetzlich dazu verpflichtet einen Ersthelfer auszubilden. Die Anzahl der Ersthelfer im Betrieb erhöht sich, wenn die Anzahl der Mitarbeitenden 20 überschreitet.

Ob Verbandskästen, Erste-Hilfe-Koffer oder entsprechende Beschilderungen – die Ausstattung mit Erste-Hilfe-Produkten schafft mehr Sicherheit in Ihrem Unternehmen.

In Deutschland ist die betriebliche Erste Hilfe durch verschiedene Vorschriften und Gesetze, beispielsweise das Arbeitsschutzgesetz, vorgegeben. Dazu gehört unter anderem eine Grundausstattung an Verbandskästen.

Zur Ausrüstung um im Notfall schnell agieren zu können gehören auch Defibrillatoren. Sie sind einfach zu bedienen und stellen eine sinnvolle Investition in die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden dar.

Rechtlich gesehen sind Defibrillatoren im Betrieb bisher nicht verpflichtend, dennoch stellen sie eine durchaus sinnvolle Maßnahme zur Wiederbelebung dar.

Arbeitssicherheit für Ihr Unternehmen

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Arbeitssicherheit - häufig gestellte Fragen

Die Verantwortung für den Arbeitsschutz liegt grundsätzlich beim Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin. Er oder sie muss dafür sorgen, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden und die Beschäftigten vor Gefahren und gesundheitlichen Schäden geschützt werden. Der oder die Arbeitgeberin kann sich dabei von Fachkräften für Arbeitssicherheit, Betriebsärzten oder -ärztinnen und Sicherheitsbeauftragten beraten und unterstützen lassen.

Eine Gefährdungsbeurteilung ist eine systematische Analyse der Arbeitsbedingungen, um mögliche Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu ermitteln und zu bewerten. Auf dieser Grundlage müssen geeignete Schutzmaßnahmen festgelegt und umgesetzt werden. Die Gefährdungsbeurteilung muss regelmäßig überprüft und aktualisiert werden.

Die Beschäftigten haben das Recht auf einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz. Sie haben auch das Recht, sich bei Gefahren oder Mängeln an den oder die Arbeitgeberin, die Fachkraft für Arbeitssicherheit, den Betriebsarzt oder die -ärztin oder den Betriebsrat zu wenden. Die Beschäftigten haben aber auch Pflichten im Arbeitsschutz. Sie müssen die vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen befolgen, persönliche Schutzausrüstung tragen, Unfälle und Beinahe-Unfälle melden und an Unterweisungen teilnehmen.

Die wichtigsten Gesetze und Verordnungen zum Arbeitsschutz sind das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV), die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV), die Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV) und die PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV). Diese Gesetze und Verordnungen werden ergänzt durch Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen sowie durch technische Regeln, Normen und Richtlinien.

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Firat Akpinar

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