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Mit der Ausbildung Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten Sie, dass von Ihnen betreute Unternehmen hinsichtlich des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz, sowie Präventionsmaßnahmen.
Durchführung der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit zur Erfüllung:
Wuppertal: 19.11.2024 – 13.02.2026
Stuttgart: 17.03.2025 – 16.04.2026
Berlin: 12.05.2025 – 10.07.2026
Dreieich: 29.09.2025 – 11.12.2026
Wuppertal: 20.11.2025 – 14.02.2027
Im Folgenden sind die wesentlichen Inhalte der Ausbildung stichwortartig aufgeführt.
Zwischen den Präsenzphasen liegen Zeiten des selbstorganisierten Lernens sowie Praktikumsphasen. Hierfür ist ausreichend Zeit einzuplanen. Es gilt darüber hinaus zu beachten, dass während der Ausbildung insgesamt sechs Lernerfolgskontrollen erbracht werden müssen.
Arbeitssystem und betriebliche Organisation
Die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit ist eine Kombination aus sieben Präsenzphasen, sechs Einheiten selbstorganisierten Lernens, vier Praktikumsphasen und fünf Lernerfolgskontrollen. Zwischen den Präsenzphasen gehen Sie jeweils in die Phase des selbstorganisierten Lernens über, in denen Sie Aufgaben und Inhalte auf der Sifa Lernwelt erarbeiten. Die Inhalte der verschiedenen Lernphasen bauen aufeinander auf, daher ist es für die Präsenzphasen erforderlich, dass Sie die jeweiligen Aufgaben zwischen den Präsenzseminaren erarbeitet haben. Die Schulungsleiter stehen Ihnen auch während des selbstorganisierten Lernens für Fragen zur Verfügung.
Die gesetzlichen Grundlagen für die Fachkraft für Arbeitssicherheit basieren auf mehreren wichtigen Gesetzen und Vorschriften:
Das Arbeitsschutzgesetz bildet die Basis für den betrieblichen Arbeitsschutz. Es verpflichtet Arbeitgeber, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten und zu verbessern
Dies schafft den übergeordneten Rahmen, in dem Fachkräfte für Arbeitssicherheit tätig werden.
Das Arbeitssicherheitsgesetz ist das zentrale Grundlagengesetz für Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Es verpflichtet Arbeitgeber, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen
Die Unfallverhütungsvorschrift “Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit” (DGUV Vorschrift 2) konkretisiert die allgemeinen Vorschriften des Arbeitssicherheitsgesetzes.
Notwendiges muss einfach sein –
Ihr effizienter Zugang zu Brandschutz und Arbeitssicherheit im Unternehmen.
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+49 521 898 809-40
Montag bis Freitag von 9:00-17:00
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