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Ausbildung Fachkraft für Arbeitssicherheit

Mit der Ausbildung Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten Sie, dass von Ihnen betreute Unternehmen hinsichtlich des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz, sowie Präventionsmaßnahmen.

Durchführung der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit zur Erfüllung:

Termine

Wuppertal: 19.11.2024 – 13.02.2026
Stuttgart: 17.03.2025 – 16.04.2026
Berlin: 12.05.2025 – 10.07.2026
Dreieich: 29.09.2025 – 11.12.2026
Wuppertal: 20.11.2025 – 14.02.2027

Ziele

Inhalte

Im Folgenden sind die wesentlichen Inhalte der Ausbildung stichwortartig aufgeführt.

Zwischen den Präsenzphasen liegen Zeiten des selbstorganisierten Lernens sowie Praktikumsphasen. Hierfür ist ausreichend Zeit einzuplanen. Es gilt darüber hinaus zu beachten, dass während der Ausbildung insgesamt sechs Lernerfolgskontrollen erbracht werden müssen.

  • Einführung in das Seminar und dessen Ablauf
  • Einführung in die Ausbildung und Aufgaben als Sifa

Arbeitssystem und betriebliche Organisation

  • Beurteilung von Arbeitsbedingungen
  • Beurteilung von Arbeitsbedingungen
  •  Arbeitssystemgestaltung
  • Neue Arbeitssysteme planen
  • Integration des Arbeitsschutzes in die betriebliche Organisation
  • Integration des Arbeitsschutzes in die betriebliche Organisation
  • BG Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) Bereiche:
    Papier, Leder, Zucker, Baustoffe-Steine-Erden
  • Verwaltungs-BG (VBG) Bereiche:
    Büroarbeitsplätze, AÜG/ Zeitarbeit, Bewachung, technisch ausgestattete Betriebe, Betriebe der keramischen Glasindustrie, Betriebe der Straßen-, U- und Eisenbahnen
  • BG Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM)
  • BG Handel und Warenlogistik (BGHW)
  • BG für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)

Die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit ist eine Kombination aus sieben Präsenzphasen, sechs Einheiten selbstorganisierten Lernens, vier Praktikumsphasen und fünf Lernerfolgskontrollen. Zwischen den Präsenzphasen gehen Sie jeweils in die Phase des selbstorganisierten Lernens über, in denen Sie Aufgaben und Inhalte auf der Sifa Lernwelt erarbeiten. Die Inhalte der verschiedenen Lernphasen bauen aufeinander auf, daher ist es für die Präsenzphasen erforderlich, dass Sie die jeweiligen Aufgaben zwischen den Präsenzseminaren erarbeitet haben. Die Schulungsleiter stehen Ihnen auch während des selbstorganisierten Lernens für Fragen zur Verfügung.

Vorraussetzungen

  • Diplom-Ingenieur (m/w/d) bzw. gleichwertiger naturwissenschaftlicher Abschluss
  • Staatlich anerkannter Techniker (m/w/d) bzw. gleichwertiger Fachschulabschluss
  • Personen, die eine Meisterprüfung abgelegt haben oder 4 Jahre in einer meisterähnlichen Position gearbeitet haben
  • Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung
  • Sollten Sie einen anderen Abschluss haben, sprechen Sie uns gern an

Gesetzliche Grundlagen für Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit​

Die gesetzlichen Grundlagen für die Fachkraft für Arbeitssicherheit basieren auf mehreren wichtigen Gesetzen und Vorschriften:

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Das Arbeitsschutzgesetz bildet die Basis für den betrieblichen Arbeitsschutz. Es verpflichtet Arbeitgeber, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten und zu verbessern

Dies schafft den übergeordneten Rahmen, in dem Fachkräfte für Arbeitssicherheit tätig werden.

Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)

Das Arbeitssicherheitsgesetz ist das zentrale Grundlagengesetz für Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Es verpflichtet Arbeitgeber, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen

Das Gesetz definiert die Aufgaben der Sifas, die den Arbeitgeber beim Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie bei der Unfallverhütung beraten und unterstützen sollen

DGUV Vorschrift 2

Die Unfallverhütungsvorschrift “Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit” (DGUV Vorschrift 2) konkretisiert die allgemeinen Vorschriften des Arbeitssicherheitsgesetzes.

Sie legt fest:
  • Ab welcher Betriebsgröße eine Sifa bestellt werden muss
  • Den Umfang der sicherheitstechnischen Betreuung
  • Die Qualifikationsanforderungen an Fachkräfte für Arbeitssicherheit