Unternehmen sind dazu verpflichtet, bei über 20 Mitarbeitenden mindestens einen Sicherheitsbeauftragten zu bestellen.
Die Rolle des Sicherheitsbeauftragten ist unverzichtbar, um den Arbeitgeber oder die Führungskraft bei der Umsetzung von Präventionsmaßnahmen für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu unterstützen. Dies umfasst das Identifizieren potenzieller Gefahren für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sowie die Überprüfung, ob vorgeschriebene Schutzvorrichtungen und Schutzausrüstungen vorhanden sind und korrekt angewendet werden.
Der Sicherheitsbeauftragte hat vielfältige Verantwortlichkeiten. Seine Rolle beinhaltet das Beaufsichtigen und Fördern von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Dazu gehören:
Grundsätzlich ist jedes Unternehmen mit über 20 Mitarbeitenden verpflichtet, mindestens einen Sicherheitsbeauftragten auszubilden.
Die Berechnung der notwendigen Anzahl von Sicherheitsbeauftragten ist hier nicht exakt berechenbar. Wir helfen Ihnen auf dieser Seite mit einer Berechnung, die Ihnen einen ersten Anhaltspunkt liefern soll. Bitte beachten Sie auch die Hinweise.
Grundsätzlich gilt:
Für Betriebe mit 1 bis 20 Beschäftigten ist kein Sicherheitsbeauftragter erforderlich.
Für Betriebe mit 21 bis 150 Beschäftigten ist die Bestellung von mindestens einem Sibe vorgeschrieben.
Unternehmen mit 151 bis 250 Arbeitnehmern müssen zwei Sibe bestellen.
Ein weiterer Sicherheitsbeauftragter ist je angefangene weitere 250 Beschäftigte zu bestellen.
Das obige Formular hilft Ihnen einzuschätzen, wie viele Sicherheitsbeauftragte Sie ungefähr in Ihrem Unternehmen benötigen.
Bitte beachten Sie, dass die ermittelte Zahl jedoch nur einen ersten Anhaltspunkt liefert.
Einen guten Einblick in die Thematik gibt die Schrift der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) für Sicherheitsbeauftragte.
Die Anzahl der Standorte Ihres Unternehmens sind wichtig, da Sie laut § 22 Sozialgesetzbuch (SGB) VII und der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Information 211-042 verpflichtet sind, die räumliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten einzuhalten. Das bedeutet, dass ein Sibe nicht für mehrere Standorte zuständig sein kann. Demnach benötigen Sie bei jedem Standort mit über 20 Mitarbeitenden je mindestens einen weiteren Sicherheitsbeauftragten.
Die Angabe der Schichtarbeit ist relevant, um die nötige Anzahl der Beschäftigten zu berechnen. Denn die DGUV Information 211-042 besagt:
“Die Wahrnehmung der Unterstützungstätigkeit des Unternehmers bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten setzt voraus, dass die in den jeweiligen Arbeitsbereichen zuständigen Sicherheitsbeauftragte zur gleichen Arbeitszeit wie die sonstigen Beschäftigten, z.B. in der gleichen Arbeitsschicht, tätig sind.”
Die genaue Anzahl hängt von folgenden Faktoren ab:
Im Unternehmen bestehende Unfall- und Gesundheitsgefahren
Räumliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten
Zeitliche Nähe der zuständigen Sibe zu den Beschäftigten
Fachliche Nähe der zuständigen Sibe zu den Beschäftigten
Anzahl der Beschäftigten
Die Berechnung der notwendigen Anzahl von Sicherheitsbeauftragten ist online nicht eindeutig zu klären. Bitte beachten Sie, dass die ermittelte Zahl nur einen ersten Anhaltspunkt liefert.
Hierfür übernehmen wir keine Gewähr. Denn sehr spezifische oder außergewöhnliche Anforderungen können in dieser vereinfachten Übersicht nicht abgedeckt werden. Dafür stehen wir Ihnen jedoch auch telefonisch zur Verfügung.
Ein Sicherheitsbeauftragter (SiBe) hat eine wichtige Position in Unternehmen und Organisationen, denn er kümmert sich um die Sicherheit von Mitarbeitenden, Betriebsstätten und Prozessen. Der Sicherheitsbeauftragte ist nach § 22 Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) gesetzlich vorgeschrieben, um sicherzustellen, dass Arbeitnehmer vor Gefahren geschützt und Unfälle vermieden werden.
Mehr Informationen zur Schulung zum Sicherheitsbeauftragten finden Sie hier.
In der Schulung zum Sicherheitsbeauftragten lernen die Teilnehmenden alles Wichtige rund um den Arbeitsschutz. Inhalte der Schulung sind die Grundlagen des Arbeitsschutzes, also die Aufgaben des Sibe und die rechtlichen Grundlagen. Außerdem die Vertiefung der Grundlagen, in dem unter anderem die Gesetzgebung im Arbeitsschutz und die Entstehung von Arbeitsunfällen vertieft werden. Am Ende gibt es einen Praxisbezug, der die Gefährdungsbeurteilung, den Brandschutz und Betriebsanweisungen thematisiert.
Am Ende der zwei tägigen Schulung bekommt jeder Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung.
Generell bleibt eine Qualifikation als Sicherheitsbeauftragter unbegrenzt gültig. Dennoch empfehlt die DGUV, dass Sicherheitsbeauftragte alle drei Jahre eine Fortbildung absolvieren, um auf den neusten Stand hinsichtlich der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu bleiben.
Sicherheitsbeauftragte in der Kita sind unverzichtbar. Sie fördern die Sicherheit der Beschäftigten und der Kinder. Aber wie viele Sibe benötigt man in einer Kita? und wofür genau sind sie dort zuständig? Alles wichtige erfahren Sie hier!
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Wo liegt eigentlich der Unterschied zwischen Sicherheitsbeauftragte und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit? Welche Aufgaben haben die beiden?
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Warum ist die Schulung zum Sicherheitsbeauftragten wichtig? Wie oft muss man diese auffrischen? Ist die Schulung gesetzlich vorgeschrieben? Alles Wichtige erfahren Sie hier.
Die Aufgaben als Sicherheitsbeauftragter liegen vor allem in der Förderung der Arbeitssicherheit. Das bedeutet, dass Sicherheitsbeauftragte dazu ausgebildet sind, Gefahren zu erkennen und Arbeitsunfällen vorzubeugen.
Die Inhalte der Schulung zum Sicherheitsbeauftragten vermitteln die Grundlagen des Arbeitsschutzes, die Vertiefung dieser und den Praxisbezug. Alle Einzelheiten erfahren Sie hier.
Sicherheitsbeauftragte übernehmen eine wichtige Funktion innerhalb des Betriebs, denn sie kümmern sich um die Sicherheit von Mitarbeitenden, Betriebsstätten und Prozessen. Dabei sind ihre Aufgaben vielfältig: sie identifizieren Gefahren und Risiken am Arbeitsplatz, schlagen Präventionsmaßnahmen vor, schulen die Mitarbeiter in Sicherheitsfragen und kontrollieren die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.
Ein Sicherheitsbeauftragter ist laut § 22 Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) für Unternehmen Pflicht, wenn sie mehr als 20 Mitarbeitende beschäftigen. Ab 150 Mitarbeitenden müssen dabei mindestens zwei SiBe bestellt werden.
Wir haben mit unserem Kalkulator eine Berechnungshilfe für die Anzahl der Sicherheitsbeauftragten geschaffen.
Bitte beachten Sie: Dies ist nur ein Anhaltspunkt.
Sicherheitsbeauftragter kann jeder Mitarbeitender im Betrieb werden. Eine fachliche Voraussetzung gibt es nicht, allerdings sollte sich der Kandidat/die Kandidatin durch Verantwortungsbewusstsein und eine vorbildliche Verhaltens- und Arbeitsweise auszeichnen.
Zu empfehlen sind vor allem die Mitarbeitenden, die regelmäßig vor Ort im Betrieb sind und dort auch langfristig bleiben.
Zur Berechnung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragte können Sie unseren Kalkulator benutzen. Ansonsten gilt: ab 20 Mitarbeitenden muss mindestens ein Sibe bestellt werden. Ab 150 Beschäftigten sind dann zwei Sibe vorgeschrieben. Ein weiterer Sicherheitsbeauftragter ist je angefangene weitere 250 Beschäftigte zu bestellen.
Der Sicherheitsbeauftragte unterstützt und berät den Arbeitgeber in Sachen Arbeitsschutz. Er hilft bei Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, in dem er zum Beispiel überprüft, ob vorgeschriebene Schutzvorrichtungen und Schutzausrüstungen vorhanden sind.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hingegen berät und unterstützt den Arbeitgeber bezüglich des Arbeitsschutzes und des Gesundheitsschutzes. Außerdem sorgt er dafür, dass bestimmte Vorschriften erfüllt werden und hilft bei der Planung von Maßnahmen zur Verbesserung der Unfallverhütung.
Weitere Unterschiede zwischen dem Sicherheitsbeauftragten und der Fachkraft für Arbeitssicherheit finden Sie hier.
Die Arbeit des Sicherheitsbeauftragten ist eine ehrenamtliche Tätigkeit während seiner Arbeitszeit, die nicht gleichzeitig von einer Fachkraft für Arbeitssicherheit ausgeübt werden kann. Aus diesen Gründen bekommt ein Sibe auch nicht mehr Gehalt als üblich.
Sicherheitsbeauftragte haben keine Weisungsbefugnis, das bedeutet, dass sie lediglich als Berater dienen. Sie haften weder zivil- noch strafrechtlich, denn die rechtliche Verantwortung für die Arbeitssicherheit liegt bei dem Unternehmer selbst.
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