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verständlich erklärt
Ab wann ist ein Sicherheitsbeauftragter Pflicht, wie viele Sicherheitsbeauftragte braucht Ihr Betrieb und welche Aufgaben übernimmt diese Rolle? Der Einstieg ins Thema Arbeitssicherheit.
Ein Sicherheitsbeauftragter (SiBe) hat eine wichtige Position in Unternehmen und Organisationen aller Branchen, denn er unterstützt und fördert die Sicherheit von Mitarbeitenden bei Ihrer Arbeit, den Betriebsstätten und Prozessen. Ein Sicherheitsbeauftragter ist nach § 22 Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) gesetzlich vorgeschrieben, um sicherzustellen, dass Arbeitnehmer vor Gefahren geschützt und Unfälle vermieden werden.
Die Rolle des Sicherheitsbeauftragten ist ein Ehrenamt, die Verantwortung liegt weiterhin bei der Geschäftsführung. Durch die Nähe zu den Kollegen und Kolleginnen stellt ein Sicherheitsbeauftragter jedoch ein wichtiges Bindeglied dar, die Sicherheit am Arbeitsplatz zu unterstützen.
Die notwendige Qualifikation erhalten Mitarbeitende durch die Sicherheitsbeauftragter Schulung.
Eine detaillierte Darstellung liefert Ihnen die Übersicht der Aufgaben Sicherheitsbeauftragter
Grundsätzlich ist jedes Unternehmen mit 50 Mitarbeitenden verpflichtet, mindestens einen SiBe auszubilden.
Grundsätzlich gilt:
Bei regelmäßig 50 Mitarbeitenden ist jedes Unternehmen verpflichtet, mindestens einen SiBe zu bestellen.
Allerdings ist diese Schwelle in Betrieben mit einem besonderen Risiko auf bereits 20 Mitarbeitende heruntergesetzt. Ob ein erhöhtes Risiko besteht, erfahren Sie in der Gefährdungsbeurteilung Ihres Unternehmens.
Das obige Formular hilft Ihnen einzuschätzen, wie viele Sie ungefähr in Ihrem Unternehmen benötigen.
Bitte beachten Sie, dass die ermittelte Zahl jedoch nur einen ersten Anhaltspunkt liefert.
Einen guten Einblick in die Thematik gibt die Schrift der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung).
Die Anzahl der Standorte Ihres Unternehmens sind wichtig, da Sie laut § 22 Sozialgesetzbuch (SGB) VII und der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Information 211-042 verpflichtet sind, die räumliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten einzuhalten. Das bedeutet, dass ein SiBe nicht für mehrere Standorte zuständig sein kann. Demnach benötigen Sie bei jedem Standort mit regelmäßig 50 Mitarbeitenden je mindestens einen weiteren SiBe.
Die Angabe der Schichtarbeit ist relevant, um die nötige Anzahl der Beschäftigten zu berechnen. Denn die DGUV Information 211-042 besagt:
“Die Wahrnehmung der Unterstützungstätigkeit des Unternehmers bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten setzt voraus, dass die in den jeweiligen Arbeitsbereichen zuständigen Sicherheitsbeauftragte zur gleichen Arbeitszeit wie die sonstigen Beschäftigten, z.B. in der gleichen Arbeitsschicht, tätig sind.”
Die genaue Anzahl hängt von folgenden Faktoren ab:
Im Unternehmen bestehende Unfall- und Gesundheitsgefahren
Räumliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten
Zeitliche Nähe der zuständigen SiBe zu den Beschäftigten
Fachliche Nähe der zuständigen SiBe zu den Beschäftigten
Anzahl der Beschäftigten
Die Berechnung der notwendigen Anzahl von Sicherheitsbeauftragten ist online nicht eindeutig zu klären. Bitte beachten Sie, dass die ermittelte Zahl nur einen ersten Anhaltspunkt liefert.
Hierfür übernehmen wir keine Gewähr. Denn sehr spezifische oder außergewöhnliche Anforderungen können in dieser vereinfachten Übersicht nicht abgedeckt werden. Dafür stehen wir Ihnen jedoch auch telefonisch zur Verfügung.
Sicherheitsbeauftragte übernehmen eine wichtige Funktion innerhalb des Betriebs, denn sie kümmern sich um die Sicherheit von Mitarbeitenden, Betriebsstätten und Prozessen. Dabei sind ihre Aufgaben vielfältig: sie identifizieren Gefahren und Risiken am Arbeitsplatz, schlagen Präventionsmaßnahmen vor, schulen die Mitarbeiter in Sicherheitsfragen und kontrollieren die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.
Laut § 22 Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) ist es für Unternehmen Pflicht, wenn sie regelmäßig 50 Mitarbeitende beschäftigen. Allerdings ist diese Schwelle in Betrieben mit einem besonderen Risiko auf bereits 20 Mitarbeitende heruntergesetzt. Ob ein erhöhtes Risiko besteht, erfahren Sie in der Gefährdungsbeurteilung Ihres Unternehmens.
Wir haben mit unserem Kalkulator eine Berechnungshilfe für die Anzahl geschaffen.
Bitte beachten Sie: Dies ist nur ein Anhaltspunkt.
Jeder Mitarbeitender im Betrieb kann im Grunde genommen ein Sicherheitsbeauftragter werden. Eine fachliche Voraussetzung gibt es nicht, allerdings sollte sich der Kandidat/die Kandidatin durch Verantwortungsbewusstsein sowie eine vorbildliche Verhaltens- und Arbeitsweise auszeichnen.
Zu empfehlen sind folglich vor allem die Mitarbeitenden, die regelmäßig vor Ort im Betrieb sind und dort auch langfristig bleiben.
Zur Berechnung der Anzahl der SiBe können Sie ebenso unseren Kalkulator benutzen. Ansonsten gilt: Bei regelmäßig 50 Mitarbeitenden muss mindestens ein Sibe bestellt werden. Allerdings ist diese Schwelle in Betrieben mit einem besonderen Risiko auf bereits 20 Mitarbeitende heruntergesetzt.
Der SiBe unterstützt sowie berät den Arbeitgeber in Sachen Arbeitsschutz. Er hilft bei Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, in dem er zum Beispiel überprüft, ob vorgeschriebene Schutzvorrichtungen und Schutzausrüstungen vorhanden sind.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hingegen berät sowie unterstützt den Arbeitgeber bezüglich des Arbeitsschutzes und des Gesundheitsschutzes. Außerdem sorgt er dafür, dass bestimmte Vorschriften erfüllt werden und hilft bei der Planung von Maßnahmen zur Verbesserung der Unfallverhütung.
Weitere Unterschiede zwischen dem Sicherheitsbeauftragten und der Fachkraft für Arbeitssicherheit finden Sie ebenso hier.
Die Arbeit des SiBe ist eine ehrenamtliche Tätigkeit während seiner Arbeitszeit, die nicht gleichzeitig von einer Fachkraft für Arbeitssicherheit ausgeübt werden kann. Aus diesen Gründen bekommt ein SiBe auch nicht mehr Gehalt als üblich.
SiBe haben keine Weisungsbefugnis, das bedeutet, dass sie lediglich als Berater dienen. Sie haften weder zivil- noch strafrechtlich, denn die rechtliche Verantwortung für die Arbeitssicherheit liegt daher bei dem Unternehmer selbst.
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