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Organisatorischer Brandschutz

Brandschutzhelfer schützen Ihr Unternehmen

Unternehmen sind dazu verpflichtet, mindestens 5% ihrer Mitarbeitenden zu Brandschutzhelfern auszubilden.

Brandschutzhelfer: in Kürze

Brandschutzhelfer sind in der Lage Brände in ihrer Entstehungsphase zu löschen. Damit erhöhen sie die Sicherheit im Unternehmen. Entsprechend sind Betriebe in Deutschland dazu verpflichtet, mindestens 5% ihrer Mitarbeitenden zu Brandschutzhelfern auszubilden.

Aufgaben der Brandschutzhelfer

Betriebliche Brandschutzhelfer kommen vor allem im Brandfall zum Einsatz. Dann ist es ihre primäre Aufgabe, für die Sicherheit der Anwesenden zu sorgen. Daher werden sie für die folgenden Aufgaben ausgebildet:

Wie viele Brandschutzhelfer werden im Unternehmen benötigt?

Das Ergebnis sehen Sie direkt. Mit einer Anfrage erhalten Sie das zugehörige Angebot.

Im Schnitt sollten mindestens 5% der Mitarbeitenden zum Brandschutzhelfer ausgebildet sein.
Wir liefern Ihnen hier eine Berechnung, die Ihnen einen ersten Anhaltspunkt liefern soll. Bitte beachten Sie auch die Hinweise.

Wie viele Personen sind am Standort beschäftigt?


Wie viele Besucher sind zusätzlich anwesend?


Liegt eine erhöhte Brandgefährdung vor?

Anzahl berechneter Brandschutzhelfer

Die Anfrage ist für Sie kostenlos und unverbindlich.
Natürlich respektieren wir den Datenschutz und verwenden die angegebenen Daten ausschließlich, um ein individuelles Angebot zu erstellen.




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Wie wird die notwendige Anzahl an Brandschutzhelfern berechnet?

Typischerweise sollten min. 5% Ihrer Mitarbeitenden die Brandschutzhelfer Ausbildung erhalten. Dies reicht allerdings nur, wenn eine normale Brandgefährdung nach ASR A2.2 vorliegt. Das obige Formular hilft Ihnen einzuschätzen, wie viele Brandschutzhelfer Sie ungefähr in Ihrem Unternehmen benötigen.

Bitte beachten Sie, dass die ermittelte Zahl jedoch nur einen ersten Anhaltspunkt liefert. 

Einen guten Einblick in die Thematik gibt die Schrift der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) für Brandschutzhelfer – Ausbildung und Befähigung (BGI/GUV-I 5182).

Laut Arbeitsstättenrichtlinie ASR 2.2 Punkt 7.3:

(1) “Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen.”

(2) “Die Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von 5 % der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z. B. in Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung, bei der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie bei großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein.” 

(3) “Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z. B. Fortbildung, Urlaub und Krankheit, zu berücksichtigen.”

Diese Unterscheidung ermöglicht es, den Arbeitsschutz besser auf die individuellen Begebenheiten und Bedürfnisse des Betriebs anzupassen. Denn in beispielsweise einer Chemiefabrik hat Feuer eine andere Bedeutung, als auf einem Parkplatz.

Die Einschätzung der Brandgefährdung richtet sich nach verschiedenen Faktoren. Generell gilt: Je höher die Brandgefahr, desto mehr Feuerlöscher werden benötigt. 

Auszug aus der ASR 2.2:

3.1 Brandgefährdung liegt vor, wenn brennbare Stoffe vorhanden sind und die
Möglichkeit für eine Brandentstehung besteht.

3.2 Normale Brandgefährdung liegt vor, wenn die Wahrscheinlichkeit einer Brandentstehung, die Geschwindigkeit der Brandausbreitung, die dabei frei werdenden Stoffe und die damit verbundene Gefährdung für Personen, Umwelt und Sachwerte vergleichbar sind mit den Bedingungen bei einer Büronutzung.

3.3 Erhöhte Brandgefährdung liegt vor, wenn

  • Entzündbare bzw. oxidierende Stoffe oder Gemische vorhanden sind,
  • Die örtlichen und betrieblichen Verhältnisse für eine Brandentstehung günstig sind,
  • In der Anfangsphase eines Brandes mit einer schnellen Brandausbreitung oder großen Rauchfreisetzung zu rechnen ist,
  • Arbeiten mit einer Brandgefährdung durchgeführt werden (z. B. Schweißen, Brennschneiden, Trennschleifen, Löten) oder Verfahren angewendet werden, bei denen eine Brandgefährdung besteht (z. B. Farbspritzen, Flammarbeiten) oder
  • Erhöhte Gefährdungen vorliegen, z. B. durch selbsterhitzungsfähige Stoffe oder Gemische, Stoffe der Brandklassen D und F, brennbare Stäube, extrem oder leicht entzündbare Flüssigkeiten oder entzündbare Gase.

Hinweis:
Die erhöhte Brandgefährdung im Sinne dieser ASR schließt die erhöhte und hohe Brandgefährdung nach der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 800 „Brandschutzmaßnahmen“ ein.

Die Brandgefährdung in Ihrem Unternehmen ist vor allem von den dort vorhandenen Stoffen und Arbeiten abhängig.

  1. Verkauf, Handel, Lagerung
    • Lager mit extrem oder leicht entzündbaren bzw. leicht entflammbaren Stoffen oder Gemischen, z.B. Lacken, Lösungsmitteln, Holz, Schaumstoff oder Baumwolle

    • Speditionslager

    • Lager für Recycling- oder Sekundärbrennstoffe

    • Lager mit Sekundärbrennstoffen oder sonstigen brennbaren Materialien

    • Möbelausstellungen

    • Verkaufsräume mit erhöhten Brandgefährdungen, wie z. B. Heimwerker- oder Baumärkte

  1. Dienstleistung

    • Betriebe mit hohem Publikumsverkehr, wie beispielsweise Kinos, Diskotheken, Theater, Beherbergungsbetriebe, Pflegeheime und Krankenhäuser

    • Werkstätten

    • Technische und naturwissenschaftliche Bereiche in Bildungs- und Forschungseinrichtungen

    • Tank- und Tankfahrzeugreinigung

    • Wäschereien

    • Abfallsammelräume

  2.  Industrie

    • Herstellung von Möbeln, Spanplatten, Schaumstoff, Dachpappen etc.

    • Weberei, Spinnerei

    • Werkstätten

    • Metallverarbeitung

    • Verarbeitung von brennbaren Chemikalien

    • Produktion von Maschinen und Geräten

Wir empfehlen die Ausbildung in einem unserer offenen Brandschutzhelferkurse, diese finden an verschiedenen Standorten in Deutschland statt. In der Standortübersicht können Sie den passenden Ort wählen.

Alternativ können Sie auch eine individuelle Schulung, exklusiv für ihr Unternehmen buchen . Diese findet bei Ihnen vor Ort statt.

Bei erhöhter Brandgefahr ist es empfehlenswert eine individuelle vor Ort Schulung für ihr Unternehmen zu buchen.

Die Berechnung der notwendigen Anzahl von Brandschutzhelfern ist online nicht eindeutig zu klären. Bitte beachten Sie, dass die ermittelte Zahl nur einen ersten Anhaltspunkt liefert.

Hierfür übernehmen wir keine Gewähr. Denn sehr spezifische oder außergewöhnliche Anforderungen können in dieser vereinfachten Übersicht nicht abgedeckt werden. Dafür stehen wir Ihnen jedoch auch telefonisch zur Verfügung.

Um betrieblicher Brandschutzhelfer zu werden, muss man zunächst bei der Brandschutzhelfer Ausbildung mitmachen. Diese besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Hier lernen die Teilnehmenden alles Wichtige über die betriebliche Brandschutzorganisation, Brandgefahren im Betrieb und den richtigen Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen.

Mehr Informationen zur Brandschutzhelfer Ausbildung finden Sie hier.

Das Brandschutzhelfer-Zertifikat

Am Ende der Brandschutzhelfer Ausbildung erhalten Sie ein Zertifikat, das die Teilnahme bestätigt. Dieses Brandschutzhelfer Zertifikat ist zum Beispiel für Versicherungen oder bei Überprüfungen der Arbeitsschutz-Maßnahmen wichtig. Denn damit können Arbeitgeber beweisen, dass sie die Richtlinien befolgen. Das kann vor allem dann relevant werden, wenn es in Ihrem Betrieb doch zu einem Brand kommen sollte.

Wie lange ist die Brandschutzhelfer Ausbildung gültig?

Laut der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.2 muss die Brandschutzhelfer Ausbildung alle zwei bis fünf Jahre wiederholt werden. Zusätzlich ist eine Auffrischung dieser Ausbildung gegebenenfalls nötig, wenn es enorme Veränderungen im Betrieb gibt. Dazu gehört zum Beispiel eine räumliche Expansion oder die Veränderung der Brandgefährdung durch zusätzliche Maschinen oder Produktionsschritte.

Ihre Aufgaben als Brandschutzhelfer

Die Aufgaben als Brandschutzhelfer liegen vor allem in der Unterstützung der im Betrieb anwesenden Personen. Das bedeutet, dass Brandschutzhelfer sowohl theoretisch, als auch praktisch dazu ausgebildet sind, im Falle eines Brandes richtig zu handeln. Dazu gehört das Verhalten bei einer Evakuierung, der Umgang mit dem Feuerlöscher und das Informieren der Mitarbeitenden.

Play Video about Aufgaben als Brandschutzhelfer

Welche Aufgaben und Pflichten hat man als Brandschutzhelfer?

Grundsätzlich haben Brandschutzhelfer im Betrieb eine unterstützende Funktion gegenüber dem Brandschutzbeauftragten. Während dieser den betrieblichen Brandschutz organisiert, müssen Sie als Brandschutzhelfer nur bereits bestehende Konzepte umsetzen und Ihren Kollegen bei Fragen oder Problemen helfen.

Der Brandschutzbeauftragte ist also eher für vorbeugende Maßnahmen zuständig. In diesem Bereich ist Ihre Unterstützung als Brandschutzhelfer insofern gefragt, dass Sie Ihre Kollegen über Brandschutzmaßnahmen informieren und über das richtige Verhalten im Brandfall aufklären. Ihr Einsatz kommt dann vor allem im tatsächlichen Falle eines Brandes.

Im Falle eines Brandes haben Sie folgende Aufgaben:

  • Hilfe leisten bei einer Evakuierung

  • Einweisen der Feuerwehr

  • Bewegungseingeschränkten Personen im Gebäude helfen

  • Anwesenheitsliste führen und diese an der Sammelstelle überprüfen

  • Bekämpfung von Entstehungsbränden

Wie genau Sie diese Aufgaben erledigen können, lernen Sie in der Schulung zum Brandschutzhelfer.

Wie viele Brandschutzhelfer benötigt ein Betrieb?

Als Mindestanzahl zur Durchführung von Aufgaben als Brandschutzhelfer legt der Gesetzgeber hier 5% der Mitarbeitenden fest. Jedoch ist dieser Anteil relativ, da auch Ausfälle durch Urlaubstage, Krankheitsfälle und Elternzeit in Betracht gezogen werden müssen. Deswegen müssen Sie also die Anzahl betriebsspezifisch anpassen. Denn insbesondere in Schichtbetrieben kann bei nur 5% nicht garantiert werden, dass stets ein Brandschutzhelfer im Betrieb anwesend ist. Also muss man entweder bei der Planung genau darauf achten, oder von vornherein mehr Mitarbeitenden ausbilden.

Außerdem sollten Sie berücksichtigen, dass sich nicht nur betriebskundige Personen im Betrieb aufhalten können. Denn es ist möglich, dass beispielsweise auch Besucher, Lieferanten oder andere Dienstleister im Brandfall anwesend sind. Und diese haben dann wahrscheinlich nicht die nötige Orientierung, um sich automatisch zum nächstgelegenen Ausgang zu bewegen. Daher ist es auch notwendig, Fluchtwege entsprechend zu kennzeichnen. Mehr dazu finden Sie bei den Sicherheits- und Rettungszeichen.

Vermittlung von Kenntnissen zur Erfüllung der Aufgaben als Brandschutzhelfer

Zur Vermittlung der notwendigen Kenntnisse besuchen Sie am Besten eine Schulung. Diese Schulung erhalten alle von der Geschäftsführung ernannten Brandschutzhelfer im Unternehmen. Dazu gehört ein theoretischer und ein praktischer Teil. Die Theorie soll den Teilnehmer grundlegendes Wissen über den Brandschutz lehren. Dazu gehören beispielsweise Brandgefahren im Betrieb, die einzuhaltenden Richtlinien, die verschiedenen Löschmittel und natürlich die Aufgaben der Brandschutzhelfer. Im praktischen Teil gilt es dann den Umgang mit dem Feuerlöscher zu trainieren. Dadurch sollen eventuelle Zweifel und Ängste beim Auslösen eines Löschers reduziert werden, sodass die Teilnehmer im Ernstfall wissen, wie sie zu handeln haben.

Diese Ausbildung ist gesetzlich vorgegeben, ebenso dessen Auffrischung alle zwei bis fünf Jahre. Somit kann man sicherstellen, dass alles dafür getan wird, um die Arbeitssicherheit so umfassend wie möglich zu erhalten. Wir bieten Ihnen Ausbildung zum Brandschutzhelfer in verschiedenen Formen an, perfekt auf Sie zugeschnitten. 

Fazit

Grundsätzlich kann jeder Mitarbeitende im Betrieb Brandschutzhelfer werden. Denn es werden keine bestimmten Qualifikationen oder Vorkenntnisse benötigt. Der Brandschutzhelfer übernimmt dann die Aufgabe, im Brandfall schnell und routiniert einzugreifen und andere Personen außer Gefahr zu bringen. 

In der Ausbildung zum Brandschutzhelfer wird den Mitarbeitenden alles an Theorie und Praxis mitgegeben, damit sie diese Aufgabe im eigenen Betrieb gewissenhaft ausführen können. 

Haben Sie weitere Fragen oder Anregungen? Dann kontaktieren Sie uns gerne! 

Brandschutzhelfer

Aufgaben als Brandschutzhelfer

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Brandschutzhelfer übernehmen eine wichtige Funktion innerhalb des Betriebs. Denn sie kümmern sich im Falle eines Brandes darum, dass schnell gehandelt wird. Dabei sind ihre Aufgaben vielfältig: sie kümmern sich um die sichere Evakuierung von anwesenden Personen, löschen im besten Fall Entstehungsbrände und stehen der Feuerwehr als Ansprechpartner zur Verfügung.

Abgesehen davon, dass es natürlich sinnvoll ist, Mitarbeitende für den Brandschutz zu sensibilisieren, ist eine derartige Ausbildung auch gesetzlich vorgeschrieben. So wird es im Arbeitsschutzgesetz §10, in der ASR A2.2 “Maßnahmen gegen Brände” und in der DGUV Information 205-023 (BGI/GUV-I 5182) vorgeschrieben.

Grundsätzlich ist von der ASR 2.2 vorgegeben, dass mindestens 5% der Mitarbeitenden die Brandschutzhelfer Ausbildung erhalten müssen. Allerdings müssen mehr Mitarbeitende zum Brandschutzhelfer ausgebildet werden, wenn Ihr Unternehmen:

  • eine erhöhte Brandgefährdung aufweist

  • eine große Fläche hat

  • Mitarbeitende beschäftigt, die eine eingeschränkte Mobilität vorweisen

Des Weiteren müssen Sie Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, beispielsweise durch Fortbildung, Urlaub, Krankheit und Personalwechsel berücksichtigen.

Wir haben mit unserem Kalkulator eine Berechnungshilfe für die Anzahl der betrieblichen Brandschutzhelfer geschaffen.

Bitte beachten Sie: Dies ist nur ein Anhaltspunkt.

Grundsätzlich kann jeder Mitarbeitende bei der Brandschutzhelfer Ausbildung mitmachen und Brandschutzhelfer werden. Lediglich bei gesundheitlichen Einschränkungen die die Person an den Aufgaben als Brandschutzhelfer hindern, ist dies natürlich nicht sinnvoll.

Zu empfehlen sind vor allem die Mitarbeitenden, die regelmäßig vor Ort im Betrieb sind und dort auch langfristig bleiben.

Laut der Unfallverhütungsvorschrift DGUV 1 sind Brandschutzhelfer in einem Unternehmen bereits ab einem Mitarbeiter gesetzlich vorgeschrieben. Jeder Betrieb in Deutschland braucht also eine Mindestanzahl an Brandschutzhelfern – egal um welche Betriebsform es sich handelt.

Als Richtwert und Mindestanzahl geben die entsprechenden Gesetzestexte 5% der Mitarbeitenden vor. Dieser Anteil kann sich aber abhängig von den Begebenheiten im Unternehmen erhöhen. 

Die für Ihren Betrieb benötigte Anzahl an Brandschutzhelfern können Sie der Gefährdungsbeurteilung entnehmen.

Grundsätzlich haben Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer einen ähnlichen Aufgabenbereich: sie kümmern sich (unter anderem) darum, anwesende Personen in Sicherheit zu bringen. Während ein Evakuierungshelfer diese Funktion in jeder Notsituation übernimmt, ist ein Brandschutzhelfer jedoch nur im Brandfall dafür zuständig.

Zudem sind speziell ausgebildete Evakuierungshelfer nicht gesetzlich vorgeschrieben. Deswegen sind sie in den meisten Betrieben, besonders in denen mit einer normalen Gefährdungsbeurteilung, nicht zusätzlich vorhanden. Brandschutzhelfer hingegen sind durchaus eine rechtliche Vorgabe für Betriebe.

Sowohl im Bereich Erste Hilfe als auch im Brandschutz ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass eine Mindestanzahl an Mitarbeitenden in diesen Bereichen besonders geschult sind. Als normale Größenordnung sollten jeweils 5% der Mitarbeitenden Brandschutzhelfer und Ersthelfer sein. Aber kann ein Mitarbeiter auch einfach für alles geschult werden?

Es spricht nichts dagegen, dass sich Brandschutzhelfer auch zu Evakuierungshelfern ausbilden lassen – und umgekehrt. Denn bei einem Notfall überschneiden sich die Aufgabenbereiche dieser beiden Schulungsbereiche. Anders sieht es allerdings in Kombination mit der Schulung zum Ersthelfer aus. Kommt es nämlich zu einem Notfall, in dem Brandschutzhelfer und Ersthelfer benötigt werden, kann eine Person nicht beiden Aufgaben gleichzeitig gerecht werden. Diesen Punkt sollten Sie bei der Benennung der zuständigen Mitarbeiter im Auge behalten. 

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