Diese Unterscheidung ermöglicht es, den Arbeitsschutz besser auf die individuellen Begebenheiten und Bedürfnisse des Betriebs anzupassen. Denn in beispielsweise einer Chemiefabrik hat Feuer eine andere Bedeutung, als auf einem Parkplatz.
Die Einschätzung der Brandgefährdung richtet sich nach verschiedenen Faktoren. Generell gilt: Je höher die Brandgefahr, desto mehr Feuerlöscher werden benötigt.
Auszug aus der ASR 2.2:
3.1 Brandgefährdung liegt vor, wenn brennbare Stoffe vorhanden sind und die
Möglichkeit für eine Brandentstehung besteht.
3.2 Normale Brandgefährdung liegt vor, wenn die Wahrscheinlichkeit einer Brand- entstehung, die Geschwindigkeit der Brandausbreitung, die dabei frei werdenden Stoffe und die damit verbundene Gefährdung für Personen, Umwelt und Sachwerte vergleich- bar sind mit den Bedingungen bei einer Büronutzung.
3.3 Erhöhte Brandgefährdung liegt vor, wenn
- Entzündbare bzw. oxidierende Stoffe oder Gemische vorhanden sind,
- Die örtlichen und betrieblichen Verhältnisse für eine Brandentstehung günstig sind,
- In der Anfangsphase eines Brandes mit einer schnellen Brandausbreitung oder großen Rauchfreisetzung zu rechnen ist,
- Arbeiten mit einer Brandgefährdung durchgeführt werden (z. B. Schweißen, Brennschneiden, Trennschleifen, Löten) oder Verfahren angewendet werden, bei denen eine Brandgefährdung besteht (z. B. Farbspritzen, Flammarbeiten) oder
- Erhöhte Gefährdungen vorliegen, z. B. durch selbsterhitzungsfähige Stoffe oder Gemische, Stoffe der Brandklassen D und F, brennbare Stäube, extrem oder leicht entzündbare Flüssigkeiten oder entzündbare Gase.
Hinweis:
Die erhöhte Brandgefährdung im Sinne dieser ASR schließt die erhöhte und hohe Brandgefährdung nach der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 800 „Brand- schutzmaßnahmen“ ein.