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Schulung, Ausbildung und Unterweisung

Effiziente Brandschutzhelfer Ausbildung

Angebote zur Brandschutzhelfer Ausbildung

Im Schnitt sollten min. 5% der Mitarbeiter zum Brandschutzhelfer ausgebildet sein, damit Entstehungsbrände eingedämmt werden können. Die Schulung wird dann in regelmäßigen Abständen (ca. 2-5 Jahre) aufgefrischt.

Individuelle Schulung aus Theorie und Praxis Vor-Ort oder im Schulungszentrum.

  • individuelle Termine für Theorie & Praxis Vor-Ort oder im Schulungszentrum
  • 90 Min. Theorie
  • 5-10 Min. je Teilnehmer Praxis mit dem Feuerlöscher am Fire-Trainer

Kombination aus der Theorie online und der Praxis Vor-Ort. Auch auf Englisch möglich.

  • feste Webinare und individueller Termin für die Praxis Vor-Ort
  • 90 Min. Theorie
  • 5-10 Min. je Teilnehmer Praxis mit dem Feuerlöscher am Fire-Trainer

Offene Schulung für wenige Teilnehmer mit Theorie und Praxis im Schulungszentrum.

  • Durchführung in Ihrer Nähe an vielen Standorten in Deutschland
  • gemeinsam mit Teilnehmern anderer Unternehmen
  • ganztägige Präsenzausbildung

Wie viele Brandschutzhelfer werden im Unternehmen benötigt?

Die Berechnung der notwendigen Anzahl von Brandschutzhelfern ist nicht eindeutig geklärt. Wir helfen Ihnen auf dieser Seite mit einer Berechnung, die Ihnen einen ersten Anhaltspunkt liefern soll. Bitte beachten Sie auch die Hinweise.

Wie viele Personen sind am Standort beschäftigt?


Wie viele Besucher sind zusätzlich anwesend?


Liegt eine erhöhte Brandgefährdung vor?

Anzahl berechneter Brandschutzhelfer

Die Anfrage ist für Sie kostenlos und unverbindlich.
Natürlich respektieren wir den Datenschutz und verwenden die angegebenen Daten ausschließlich, um ein individuelles Angebot zu erstellen.

Wie wird die notwendige Anzahl an Brandschutzhelfern berechnet?

Typischerweise sollten min. 5% Ihrer Mitarbeitenden die Brandschutzhelfer Ausbildung erhalten. Dies reicht allerdings nur, wenn eine normale Brandgefährdung nach ASR A2.2 vorliegt. Das obige Formular hilft Ihnen einzuschätzen, wie viele Brandschutzhelfer Sie ungefähr in Ihrem Unternehmen benötigen.

Bitte beachten Sie, dass die ermittelte Zahl nur einen ersten Anhaltspunkt liefert. Hierfür übernehmen wir keine Gewähr. Alle Anforderungen können in dieser vereinfachten Übersicht nicht abgedeckt werden.

Einen guten Einstieg in die Thematik gibt die Schrift der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) für Brandschutzhelfer – Ausbildung und Befähigung (BGI/GUV-I 5182).

Laut Arbeitsstättenrichtlinie ASR 2.2:

7.3. (1) “Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen.”

7.3. (2) “Die Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von 5 % der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z. B. in Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung, bei der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie bei großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein.” 

7.3. (3) “Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z. B. Fortbildung, Urlaub und Krankheit, zu berücksichtigen.”

Diese Unterscheidung ermöglicht es, den Arbeitsschutz besser auf die individuellen Begebenheiten und Bedürfnisse des Betriebs anzupassen. Denn in beispielsweise einer Chemiefabrik hat Feuer eine andere Bedeutung, als auf einem Parkplatz.

Die Einschätzung der Brandgefährdung richtet sich nach verschiedenen Faktoren. Generell gilt: Je höher die Brandgefahr, desto mehr Feuerlöscher werden benötigt. 

Auszug aus der ASR 2.2:

3.1 Brandgefährdung liegt vor, wenn brennbare Stoffe vorhanden sind und die
Möglichkeit für eine Brandentstehung besteht.

3.2 Normale Brandgefährdung liegt vor, wenn die Wahrscheinlichkeit einer Brand- entstehung, die Geschwindigkeit der Brandausbreitung, die dabei frei werdenden Stoffe und die damit verbundene Gefährdung für Personen, Umwelt und Sachwerte vergleich- bar sind mit den Bedingungen bei einer Büronutzung.

3.3 Erhöhte Brandgefährdung liegt vor, wenn

  • Entzündbare bzw. oxidierende Stoffe oder Gemische vorhanden sind,
  • Die örtlichen und betrieblichen Verhältnisse für eine Brandentstehung günstig sind,
  • In der Anfangsphase eines Brandes mit einer schnellen Brandausbreitung oder großen Rauchfreisetzung zu rechnen ist,
  • Arbeiten mit einer Brandgefährdung durchgeführt werden (z. B. Schweißen, Brennschneiden, Trennschleifen, Löten) oder Verfahren angewendet werden, bei denen eine Brandgefährdung besteht (z. B. Farbspritzen, Flammarbeiten) oder
  • Erhöhte Gefährdungen vorliegen, z. B. durch selbsterhitzungsfähige Stoffe oder Gemische, Stoffe der Brandklassen D und F, brennbare Stäube, extrem oder leicht entzündbare Flüssigkeiten oder entzündbare Gase.

Hinweis:
Die erhöhte Brandgefährdung im Sinne dieser ASR schließt die erhöhte und hohe Brandgefährdung nach der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 800 „Brand- schutzmaßnahmen“ ein.

Die Brandgefährdung in Ihrem Unternehmen ist vor allem von den dort vorhandenen Stoffen und Arbeiten abhängig.

  1. Verkauf, Handel, Lagerung
    • Lager mit extrem oder leicht entzündbaren bzw. leicht entflammbaren Stoffen oder Gemischen, z.B. Lacken, Lösungsmitteln, Holz, Schaumstoff oder Baumwolle

    • Speditionslager

    • Lager für Recycling- oder Sekundärbrennstoffe

    • Lager mit Sekundärbrennstoffen oder sonstigen brennbaren Materialien

    • Möbelausstellungen

    • Verkaufsräume mit erhöhten Brandgefährdungen, wie z. B. Heimwerker- oder Baumärkte

  1. Dienstleistung

    • Betriebe mit hohem Publikumsverkehr, wie beispielsweise Kinos, Diskotheken, Theater, Beherbergungsbetriebe, Pflegeheime und Krankenhäuser

    • Werkstätten

    • Technische und naturwissenschaftliche Bereiche in Bildungs- und Forschungseinrichtungen

    • Tank- und Tankfahrzeugreinigung

    • Wäschereien

    • Abfallsammelräume

  2.  Industrie

    • Herstellung von Möbeln, Spanplatten, Schaumstoff, Dachpappen etc.

    • Weberei, Spinnerei

    • Werkstätten

    • Metallverarbeitung

    • Verarbeitung von brennbaren Chemikalien

    • Produktion von Maschinen und Geräten

Die Berechnung der notwendigen Anzahl von Brandschutzhelfern ist online nicht eindeutig zu klären. Bitte beachten Sie, dass die ermittelte Zahl nur einen ersten Anhaltspunkt liefert.

Einblick in die Brandschutzhelfer-Ausbildung

Inhalte der Brandschutzhelfer-Ausbildung

Ziele

Ziel der Brandschutzhelfer Ausbildung sind der sichere Umgang mit und der Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden ohne Eigengefährdung und zur Sicherstellung des selbstständigen Verlassens (Flucht) der Beschäftigten.

Am Ende der Schulung sind Ihre Mitarbeitenden ausgebildete Brandschutzhelfer mit folgenden Fähigkeiten und Kenntnissen:

  • Maßnahmen zur Unfallverhütung
  • Verhalten im Brandfall
  • Kenntnisse über Löschtechniken
  • Sachgerechte Nutzung von Feuerlöschgeräten
Diese Schulung sollte dann im Abstand von 2-5 Jahren wiederholt werden. Sollte es jedoch wesentliche Änderungen im Unternehmen während dieser Zeit geben, lohnt sich eine kürzere Auffrischungszeit. Derartige Änderungen beziehen sich auf die Anzahl der Beschäftigten und auch auf die Art der Arbeit. Wenn sich durch bestimmte Tätigkeiten also der Grad der Brandgefährdung ändert, muss auch die Anzahl der Brandschutzhelfer angepasst werden.
 
Die angebotenen Brandschutzhelfer Ausbildungen werden in Zusammenarbeit mit regionalen Partnern oder der DEKRA-Akademie durchgeführt. Dabei entsprechen die Ausbildungsinhalte der Information “Brandschutzhelfer – Ausbildung und Befähigung” der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) BGI/GUV-I 5182.

Theorie

Der Inhalt der Brandschutzhelfer Ausbildung wird sowohl theoretisch, als auch praktisch vermittelt. Zu den Inhalten gehören neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes auch Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation und die Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen. Außerdem werden die Teilnehmenden über die Gefahren durch Brände und über das richtige Verhalten im Brandfall aufgeklärt. Insbesondere der Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen wird mithilfe von praktischen Übungen vertieft.

Im Folgenden sind die wesentlichen Inhalte der Ausbildung stichwortartig aufgeführt.

  • Grundlagen der Verbrennung und der Vorgänge beim Löschen
  • Häufige Brandursachen/Brandbeispiele, wie z. B. Tätigkeiten mit feuergefährlichen und brennbaren Stoffen
  • Betriebsspezifische Brandgefahren/Zündquellen bezogen auch auf spezielle Produktionsabläufe
  • Brandschutzordnung des Betriebes nach DIN 14096 „Brandschutzordnung – Regeln für das Erstellen und das Aushängen“
  • Alarmierungswege und -mittel
  • Betriebsspezifische Brandschutzeinrichtungen
  • Sicherstellung des eigenen Fluchtweges
  • Sicherheitskennzeichnung nach ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“
  • Brandklassen A, B, C, D und F
  • Wirkungsweise und Eignung von Löschmitteln
  • Geeignete Feuerlöscheinrichtungen
  • Aufbau und Funktion der im Betrieb vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen
  • Einsatzbereiche und Einsatzregeln von Feuerlöscheinrichtungen und Wandhydranten
  • Gefährdungen durch Rauch und Atemgifte (z. B. durch Kohlenmonoxid)
  • Thermische Gefährdungen (z. B. Wärmestrahlung)
  • Mechanische Gefährdungen (z. B. durch herumfliegende Teile)
  • Besondere betriebliche Risiken (z. B. Metallbrände, Fettbrände oder hohe Brandlasten)
  • Alarmierung
  • Bedienung der Feuerlöscheinrichtungen ohne Eigengefährdung
  • Sicherstellung der selbstständigen Flucht der Beschäftigten
  • Ggf. besondere Aufgaben nach Brandschutzordnung Teil C (z. B. Ansprechpartner: für die Feuerwehr)
  • Löschen von brennenden Personen

Praxis

Brandschutzhelfer Ausbildung - häufig gestellte Fragen

Brandschutzhelfer übernehmen eine wichtige Funktion innerhalb des Betriebs. Denn sie kümmern sich im Falle eines Brandes darum, dass schnell gehandelt wird. Dabei sind ihre Aufgaben vielfältig: sie kümmern sich um die sichere Evakuierung von anwesenden Personen, löschen im besten Fall Entstehungsbrände und stehen der Feuerwehr als Ansprechpartner zur Verfügung.

In den Schulungen bekommen wir immer wieder Fragen zu den Funktionen und Aufgabenbereichen von Brandschutzhelfern. Diese haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Grundsätzlich ist das Ziel der Brandschutzhelfer Ausbildung, im Notfall den Brand gezielt zu löschen und die Evakuierung der Mitarbeitenden zu beschleunigen. Dafür ist vor allem der sichere Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden ohne Eigengefährdung elementar. Ebenso wichtig ist die Sicherstellung des selbstständigen Verlassens (Flucht) der Beschäftigten.

Vorbeugender Brandschutz bedeutet auch den Fortbestand Ihres Unternehmens zu sichern. Denn ca. die Hälfte der Unternehmen mit einem großen Brandschaden müssen laut IHK bereits im ersten Jahr Insolvenz anmelden.

Durch die Schulung und Ausbildung im Brandschutz erlangen Ihre Mitarbeitenden sehr gute theoretische und praktische Kenntnisse Ihrer brandschutztechnischen Einrichtungen. So erlernen sie die für Ihren Betrieb richtigen Brandschutzmaßnahmen.

Abgesehen davon, dass es natürlich sinnvoll ist, Mitarbeitende für den Brandschutz zu sensibilisieren, ist eine derartige Ausbildung auch gesetzlich vorgeschrieben. So wird es im Arbeitsschutzgesetz §10, in der ASR A2.2 “Maßnahmen gegen Brände” und in der DGUV Information 205-023 (BGI/GUV-I 5182) vorgeschrieben.

Grundsätzlich ist von der ASR 2.2 vorgegeben, dass mindestens 5% der Mitarbeitenden die Brandschutzhelfer Ausbildung erhalten müssen. Allerdings müssen mehr Mitarbeitende zum Brandschutzhelfer ausgebildet werden, wenn Ihr Unternehmen:

  • eine erhöhte Brandgefährdung aufweist

  • eine große Fläche hat

  • Mitarbeitende beschäftigt, die eine eingeschränkte Mobilität vorweisen

Des Weiteren müssen Sie Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, beispielsweise durch Fortbildung, Urlaub, Krankheit und Personalwechsel berücksichtigen.

Wir haben mit unserem Kalkulator eine Berechnungshilfe für die Anzahl der betrieblichen Brandschutzhelfer geschaffen.

Bitte beachten Sie: Dies ist nur ein Anhaltspunkt.

Laut der Unfallverhütungsvorschrift DGUV 1 sind Brandschutzhelfer in einem Unternehmen bereits ab einem Mitarbeiter gesetzlich vorgeschrieben. Jeder Betrieb in Deutschland braucht also eine Mindestanzahl an Brandschutzhelfern – egal um welche Betriebsform es sich handelt.

Für die Brandschutzhelfer Ausbildung bieten wir Ihnen verschiedene Möglichkeiten an.

Wir empfehlen die Schulungen bei Ihnen im Unternehmen vor Ort durchzuführen, sodass der Schulungsleiter auf die tatsächlichen Begebenheiten in Ihrem Unternehmen eingehen kann.
Externe Schulungen sind aber auch in den Schulungsräumen in Ihrer Nähe möglich.

Zudem bieten wir auch hybride Schulungen an. Hier findet der theoretische Teil online statt. Der praktische Teil wird an einem separaten Termin entweder bei Ihnen im Unternehmen oder im Schulungszentrum in Ihrer Nähe durchgeführt.

  • Sicherer Umgang mit Ihren Feuerlöscheinrichtungen in Stresssituationen
  • Räumung des Gebäudes und in Sicherheit bringen von Personen
  • Bedienung der sonstigen brandschutztechnischen Einrichtung wie RWA etc.
  • Koordinierung eines Sammelplatzes
  • Übergabemechanismen an den Einsatzleiter der Feuerwehr

Wir bieten Ihnen 3 Varianten an:

Zunächst die individuelle Brandschutzhelfer Ausbildung. Diese wird exklusiv für Ihr Unternehmen durchgeführt. Sie kann in Ihrem Betrieb, oder auch im Schulungszentrum in Ihrer Nähe stattfinden.

Aufgrund von Corona-Schutzmaßnahmen bieten wir auch die hybride Ausbildung zum Brandschutzhelfer an. Dabei findet der theoretische Teil online statt und der praktische Teil wird dann an einem separatem Termin in Ihrem Unternehmen oder im Schulungszentrum durchgeführt. 

Die offene Brandschutzhelfer Ausbildung wird insbesondere für Unternehmen mit wenig Mitarbeitern angeboten. Die Schulung findet im Schulungszentrum in Ihrer Nähe zusammen mit Mitarbeitenden aus anderen Unternehmen statt.

Während der Ausbildung zum Brandschutzhelfer werden Ihnen die folgenden theoretischen Fachkenntnisse vermittelt:

  • Grundzüge des Brandschutzes
  • Betriebliche Brandschutzorganisation
  • Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöschern
  • Gefahren durch Brände
  • Verhalten im Brandfall

Weitere Informationen finden Sie nach der Auswahl eines Schulungsmodells.

Während der Ausbildung zum Brandschutzhelfer werden Ihnen die folgenden praktischen Kenntnisse vermittelt:

  • Handhabung von Feuerlöschern

  • Löschtaktiken und Grenzen der Brandbekämpfung anhand von realitätsnahen Feuerlösch-Übungen

  • Kenntnisse über betriebsspezifische Besonderheiten Ihres Unternehmens

Grundsätzlich kann jede Person zum Brandschutzhelfer ausgebildet werden. Durch die entsprechende Schulung für diese Aufgabe bedarf es keine Vorkenntnisse oder besondere Qualifikationen. Es ist jedoch sinnvoll, Personen zu wählen, die häufig oder regelmäßig im Betrieb anwesend sind. So gehören also zum Beispiel Aushilfen nicht unbedingt dazu.

Das Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme an der Brandschutzhelfer Ausbildung wird Ihnen kurze Zeit nach Beendigung per E-Mail zugesendet.

Die Brandschutzhelfer Ausbildung sollte in regelmäßigen Abständen (ca. 2-5 Jahre) aufgefrischt werden. An den Auffrischungstermin brauchen Sie nicht denken – wir erinnern Sie zeitnah.

Der Gesetzgeber empfiehlt eine Auffrischung der Schulung innerhalb von 2-5 Jahren. Dies gilt jedoch nur, solange sich in der betrieblichen Struktur nichts Grundlegendes verändert. Bei neuen Produktions-  und Arbeitsverfahren mit erhöhter Brandgefährdung oder einer erhöhten Gefährdungsbeurteilung ist ein kürzerer Zeitraum bis zur nächsten Auffrischung notwendig. 

Gleiches gilt übrigens auch für personelle Veränderungen, welche die Anzahl der Brandschutzhelfer beeinflusst. Deshalb sollten Sie regelmäßig kontrollieren, dass auch bei Personalwechsel noch genügend Mitarbeitende im Brandschutz ausgebildet sind. 

Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer haben einen sehr ähnlichen Aufgabenbereich: sie kümmern sich (unter anderem) darum, anwesende Personen in Sicherheit zu bringen. Während ein Evakuierungshelfer diese Funktion in jeder Notsituation übernimmt, ist ein Brandschutzhelfer jedoch nur im Brandfall dafür zuständig. Zudem sind speziell ausgebildete Evakuierungshelfer nicht gesetzlich vorgeschrieben. Deswegen sind sie in den meisten Betrieben, besonders in denen mit einer normalen Gefährdungsbeurteilung, nicht zusätzlich vorhanden.

Sowohl im Bereich Erste Hilfe als auch im Brandschutz ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass eine Mindestanzahl an Mitarbeitenden in diesen Bereichen besonders geschult sind. Als normale Größenordnung sollten jeweils 5% der Mitarbeitenden Brandschutzhelfer und Ersthelfer sein. Aber kann ein Mitarbeiter auch einfach für alles geschult werden?

Es spricht nichts dagegen, dass sich Brandschutzhelfer auch zu Evakuierungshelfern ausbilden lassen – und umgekehrt. Denn bei einem Notfall überschneiden sich die Aufgabenbereiche dieser beiden Schulungsbereiche. Anders sieht es allerdings in Kombination mit der Schulung zum Ersthelfer aus. Kommt es nämlich zu einem Notfall, in dem Brandschutzhelfer und Ersthelfer benötigt werden, kann eine Person nicht beiden Aufgaben gleichzeitig gerecht werden. Diesen Punkt sollten Sie bei der Benennung der zuständigen Mitarbeiter im Auge behalten. 

Brandschutzhelfer

Aufgaben als Brandschutzhelfer

Brandschutzhelfer sind ein wichtiger Teil des betrieblichen Brandschutzes. Welche Aufgaben auf Sie zukommen, wie die Schulung zum Brandschutzhelfer abläuft, welche Richtlinien Sie beachten müssen und alles Wichtige erfahren Sie hier.

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