Betriebliche Ersthelferausbildung

Offener Kurs im Schulungszentrum

  • an vielen Standorten in Deutschland
  • gemeinsam mit Teilnehmern anderer Unternehmen
  • große Terminauswahl

Individuelle Schulung in Ihrem Betrieb

  • Durchführung im Betrieb oder Schulungszentrum
  • exklusive Terminvereinbarung

Aufbau der Ersthelfer Ausbildung

Die Ersthelfer Ausbildung ist eine wichtige Schulung für Ihre Mitarbeiter, um die Arbeitssicherheit im Unternehmen zu erhöhen. Denn diese Schulung vermittelt grundlegende Kenntnisse und Fähigkeiten, um im Notfall effektiv handeln zu können. Daher beantworten wir Ihnen hier die wichtigsten Fragen rund um die Ersthelfer Ausbildung im Betrieb.

Ziele

Der Erste-Hilfe-Kurs für betriebliche Ersthelfer soll die Teilnehmenden vor allem darauf vorbereiten, die Unfälle oder medizinischen Notfälle, die am wahrscheinlichsten in Ihrem Betrieb vorkommen, zu erkennen und zu versorgen. Dazu gehören primär kleinere Verletzung, Schock, Verbrennungen oder Erfrierungen, Hitzeschläge oder Herz-Kreislauf-Störungen. Durch die Ersthelfer Ausbildung sollen die Teilnehmenden sowohl theoretisches, als auch praktisches Wissen über derartige medizinische Notfälle lernen. Dazu gehören zum Beispiel die Technik zum Verbände schnüren und auch der Einsatz eines externen Defibrillators (AED).

Inhalt

Die Schulung fokussiert sich sowohl in theoretischen Einheiten als auch durch praktische Übungen auf die Notfallversorgung von Verletzungen aller Art und dem korrekten Verhalten bei einer Notsituation am Arbeitsplatz. Für den Notfall kennen Ihre Mitarbeitenden: 

  • Allgemeine Verhaltensweisen bei Unfällen, Notfällen und Rettungen
  • Kontaktaufnahme mit verletzten Personen sowie die Prüfung von Atmung und Puls
  • Mögliche Gefahren im Betrieb
  • Benutzung des Defibrillators (AED)

Praktisch lernen die Schulungsteilnehmer die Erstversorgung von: 

Damit sind Ihre Mitarbeitenden bestens auf alle möglichen Gefahren und Verletzungen im Betrieb vorbereitet und können bei Bedarf schnell helfen.

Ersthelfer Ausbildung - häufig gestellte Fragen

Die Anzahl an betrieblichen Ersthelfern richtet sich nach Art und Größe Ihres Unternehmens und ist individuell zu betrachten. Trotzdem gibt es einen festen Maßstab, anhand dessen Sie die benötigte Zahl an Ersthelfern ermitteln können. Dabei gilt: 

  • 2-20 Mitarbeiter: 1 Ersthelfer
  • über 20 Mitarbeiter: 5% der Beschäftigten in Verwaltungs- und Handelsbetrieben
  • über 20 Mitarbeiter: 10% der Beschäftigten in sonstigen Betrieben 
  • in Kindertageseinrichtungen: ein Ersthelfer je Kindergruppe
  • in Hochschulen: 10 % der Beschäftigten

Die DGUV schreibt vor, dass die Ausbildung zum Ersthelfer alle zwei Jahre aufgefrischt werden muss. Dadurch sollen die Ersthelfer im Betrieb jederzeit geübt darin sein, ihre Aufgaben zu erfüllen. Außerdem kann so auf aktualisierte Vorgaben oder neue Erkenntnisse oder Krankheitsbilder eingegangen werden. 

Die Ausbildung der Mitarbeitenden zu betrieblichen Ersthelfern ist für jedes Unternehmen gesetzlich verpflichtend. Deswegen übernehmen die zuständigen Unfallversicherungsträger oder die Berufsgenossenschaften die Lehrgangskosten für die erforderliche Anzahl an Beschäftigten, die geschult werden müssen. Durch die Kostenübernahme entsteht für Sie nur ein geringer Kostenaufwand und die Entlohnung Ihrer Mitarbeitenden.

Die Ersthelfer Ausbildung dauert in der Regel einen Tag lang, an dem insgesamt 9 Unterrichtsstunden mit je 45 Minuten abgehalten werden.
Dieser Kurs findet somit an einem Arbeitstag statt.

Grundsätzlich kann jeder bei dieser Schulung mitmachen, es sind also keine Vorkenntnisse oder dergleichen nötig, schließlich lernen die Teilnehmenden ja alles wichtige innerhalb der Schulung.

Die Entscheidung, wer zum Ersthelfer ausgebildet wird, liegt jedoch beim Arbeitgeber. Das beruht auf §16 des Arbeitsschutzgesetzes und §28 der DGUV Vorschrift 1, worin festgelegt wird, dass die Mitarbeitenden ihren Arbeitgeber beim Arbeitsschutz unterstützen müssen. Dabei gehört eben auch die Pflicht, sich zum Ersthelfer ausbilden zu lassen. Von dieser Pflicht können sich die Mitarbeitenden nur befreien, wenn sie eine physische oder psychische Behinderung oder andere Erkrankungen haben, die sie beim Erfüllen dieser Aufgabe hindern.

Grundsätzlich ist es jedoch sinnvoll, die Mitarbeitenden auszubilden, die auch regelmäßig im Betrieb anwesend sind. Dadurch fallen zum Beispiel diejenigen raus, die im Homeoffice arbeiten oder als Aushilfe angestellt sind.

Unser Kalkulator gibt Ihnen einen ersten Eindruck über die benötigte Anzahl. 

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