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verständlich erklärt
Was sind Flucht- und Rettungswegepläne? Und welche Unternehmen brauchen diese? Die Antworten auf die wichtigsten Fragen - damit Sie wissen was Ihr Unternehmen benötigt.
Flucht- und Rettungspläne sind visuelle Darstellungen Ihres Gebäudes, die die wichtigsten Wege und Sammelstellen bei Gefahren- oder Brandfällen aufzeigen. Zudem enthalten Flucht- und Rettungspläne die Standorte von Erste-Hilfe- und Brandbekämpfungseinrichtungen, welches eine schnellere Hilfe von verletzen Personen und Löschung eines Entstehungsbrandes ermöglicht.
Flucht- und Rettungswegepläne sollten an zentralen Kontenpunkten in Gebäuden, in Treppenhäusern und in langen Fluren aufgehängt werden. Hierbei sollte der nächste Flucht- und Rettungswegeplan in ungefähr 30 Sekunden erreichbar sein.
Flucht- und Rettungspläne sind ein essentieller Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes und helfen dabei, im Notfall Leben zu retten – deshalb empfiehlt es sich in jedem Unternehmen, Flucht- und Rettungspläne zu haben.
Es gibt jedoch Betriebe und Unternehmen mit besonderen Gegebenheiten vor Ort, die zwingend gesetzlich verpflichtet sind Flucht- und Rettungswege auszuweisen. Dies sind beispielsweise:
Beantworten Sie die folgenden drei Fragen – die Einschätzung erscheint sofort rechts.
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Mit 0 von 3 zutreffenden Punkten.
Unverbindliche Orientierung. Maßgeblich ist Ihre Gefährdungsbeurteilung (§ 4 ArbStättV, ASR A1.3, ASR A2.3).
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Flucht- und Rettungspläne sollten regelmäßig überprüft und bei Veränderungen im Gebäude (z. B. Umbauten, geänderte Raumaufteilungen) entsprechend angepasst werden.
In einigen Branchen und Gebäuden sind zusätzliche Piktogramme oder taktile Hinweise für Menschen mit Behinderung erforderlich. Wir beraten Sie gerne dazu und passen die Pläne nach Bedarf an.
Die Pläne sollten gut sichtbar, in Augenhöhe und in Fluren oder Eingangsbereichen angebracht werden. So ist sichergestellt, dass sie im Ernstfall schnell gefunden werden.
Flucht- und Rettungspläne müssen an strategisch wichtigen und gut sichtbaren Stellen im Gebäude ausgehängt werden. Geeignete Orte sind:
Hauptzugänge zu Geschossen
Zentrale Bereiche wie Kreuzungspunkte in Fluchtwegen
Stellen, an denen sich häufig Personen aufhalten
Vor Aufzugsanlagen
In Eingangsbereichen
An Zugängen zu Treppen
In Pausenräumen
An Flurgabelungen und Abzweigungen
Die Pläne sollten in einer Höhe von etwa 1,60 bis 1,65 m (Planmitte) über dem Boden angebracht werden. Es ist wichtig, dass mindestens ein Flucht- und Rettungsplan pro Etage vorhanden ist. Die Pläne müssen lagerichtig zum Standort des Betrachters montiert und mit mindestens 50 Lux beleuchtet sein, sodass sie auch bei Ausfall der normalen Beleuchtung lesbar bleiben1.
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