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Fortbildung
Fortbildung für bereits ausgebildete Brandschutzbeauftragte.
FORTBILDUNG
Fortbildung für bereits ausgebildete Brandschutzbeauftragte.
Im Detail ist in der DGUV 205-003 (stand 12/2020) festgelegt, welche Aufgaben ein Brandschutzbeauftragter hat:
Brandschutzbeauftragte werden vom Arbeitgeber (unter Berücksichtigung des Betriebsverfassungsgesetzes) schriftlich bestellt. In dieser Bestellung sind der Zuständigkeitsbereich und die Aufgaben, sowie die Rahmenbedingungen zu definieren und festzulegen.
Zu den Rahmenbedingungen gehören z.B. Zugriff auf alle brandschutzrelevanten Unterlagen und Informationen, Zutritt zu allen betreffenden Liegenschaften und Räumen, sowie verfügbare Arbeitszeit und Arbeitsmittel.
Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten. Allerdings kann es sein, dass Sachversicherer oder bestimmte Branchen/Unternehmen einen Brandschutzbeauftragten fordern. Dies kann beispielsweise gemäß der Muster-Verkaufsstättenverordnung (MVkVO) oder den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) A2.2 “Maßnahmen gegen Brände” der Fall sein.
In einigen Bundesländern muss der Betreiber gemäß den Industriebaurichtlinien einen geeigneten Brandschutzbeauftragten bestellen, wenn die Geschossfläche größer als 5.000 m² ist.
Außerhalb dieser Vorgaben kann es auch in anderen Bereichen sinnvoll sein, einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen, um den Unternehmer bei der Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen zu unterstützen. Dies wird in der vfdb-Richtlinie 12/09-01 und der BGI 847 “Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten” empfohlen.
Die Fortbildung von Arbeitnehmern zum Brandschutzbeauftragten ist nur für diejenigen erlaubt, die bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung haben. Es gibt jedoch keine fachlichen Einschränkungen, sodass auch kaufmännische Angestellte ohne technische Vorkenntnisse als Brandschutzbeauftragter tätig sein können.
Experten empfehlen jedoch, diese Funktion eher erfahrenen Mitarbeitenden zu übertragen, da Brandschutzbeauftragte nicht nur eine große Verantwortung tragen, sondern auch direkt dem Arbeitgeber unterstellt sind. Aus diesem Grund sollten sie über ausreichend Selbstbewusstsein und Vertrauen verfügen, um den Arbeitgeber zu beraten und ihren Standpunkt, zum Beispiel in Gesprächen mit Behörden, zu vertreten.
Firat Akpinar
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