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Datenschutzbeauftragter

Der Datenschutzbeauftragte (DSB) ist eine zentrale Figur im Bereich des Datenschutzes und der Datensicherheit. Er ist dafür verantwortlich, die Einhaltung der Datenschutzvorschriften in einem Unternehmen zu gewährleisten und somit die persönlichen Daten von Mitarbeitenden, Kunden und anderen Beteiligten zu schützen.

Was genau seine Aufgaben sind, ab wann man einen Datenschutzbeauftragten braucht und wie man einer wird, erfahren Sie hier.

Datenschutzbeauftragter

Kurz und bündig

  • Der Datenschutzbeauftragte berät den Verantwortlichen in allen datenschutzrechtlichen Belangen und unterstützt ihn bei der Umsetzung der datenschutzrechtlichen Anforderungen

  • Er ist Ansprechpartner sowohl für den Arbeitgeber als auch für die Arbeitnehmer oder den Betriebsrat

  • Ebenso sollte der Datenschutzbeauftragte bei der Schulung der Mitarbeitenden eingebunden werden. So können die Mitarbeitenden mit den datenschutzrechtlichen Anforderungen ihrer täglichen Arbeit vertraut gemacht werden

  • Der DSB arbeitet zugleich mit der Aufsichtsbehörde zusammen, er ist Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde im Zusammenhang mit allen datenschutzrechtlichen Fragestellungen

Aufgaben des Datenschutzbeauftragten

Der Aufgabenbereich des Datenschutzbeauftragten ist durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gewachsen. So gehören nun zu seinen Aufgaben die Beratung und Überwachung, womit er einen effektiven Schutz personenbezogener Daten sicherstellt. Früher musste er lediglich auf die datenschutzrechtlichen Vorschriften hinwirken. Jedoch ist er immer noch nicht weisungsbefugt, er darf also keine selbstständigen Entscheidungen über die Umsetzung des Datenschutzes treffen. Um diese Aufgaben zu erfüllen, muss der DSB ein gewisses Fachwissen mitbringen.

Somit lassen sich folgende Aufgaben zusammenfassen:

  • Erstellung von Richtlinien: Beratung und Mitwirkung bei der Erstellung rechtlicher Dokumente wie Betriebsvereinbarungen, Richtlinien zur Internet- und E-Mail-Nutzung, Umgang mit Betroffenenanfragen und allgemeinen Datenschutzrichtlinien.

  • Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung: Beratung des Verantwortlichen bei der Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen, Einholen des Rats des Datenschutzbeauftragten und Konsultation der Aufsichtsbehörden.

  • Erstellung des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten: Beratung und Überprüfung des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten, das Verantwortliche und Auftragsverarbeiter anlegen.

  • Datenschutzvorfälle und Betroffenenanfragen: Beratung zur Etablierung von Prozessen und Berichtslinien für die Meldung von Datenschutzverstößen und Bearbeitung von Betroffenenanfragen.

  • Beratung bei Mitarbeiterschulungen: Unterrichtung und Beratung der Mitarbeiter, Überwachung der ordnungsgemäßen Durchführung von Datenschutzschulungen.

  • Mitwirkung bei Mitarbeiterkontrollen: Einbindung des Datenschutzbeauftragten in Kontrollen zur Einhaltung von Vorschriften wie bei der privaten Internet- und E-Mail-Nutzung.

  • Beratung des Betriebsrates: Unterstützung des Betriebsrates in Datenschutzfragen und Vermittlung.

Der Datenschutzbeauftragte darf bei seiner Tätigkeit nicht in Interessenkonflikte geraten. Das ist bspw. der Fall, wenn ein Geschäftsführer die Position des DSB einnehmen würde, da er dann eine Selbstkontrolle durchführen würde.

Insgesamt ist der Datenschutzbeauftragte also dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass das Unternehmen die Datenschutzbestimmungen korrekt umsetzt, um das Vertrauen von Kunden, Mitarbeitern und Partnern zu wahren und hohe Datenschutzstandards zu gewährleisten.

Ab wann brauche ich einen DSB?

Sowohl in großen Unternehmen als auch in kleineren Betrieben kann ein Datenschutzbeauftragter notwendig sein, um sicherzustellen, dass alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden.

Ab wann ein Datenschutzbeauftragter notwendig ist, wird durch die DSGVO geregelt. Grundsätzlich ist ein DSB dann verpflichtend, wenn in einem Unternehmen mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Dies kann auch für kleinere Unternehmen relevant sein, wenn sie umfangreich mit personenbezogenen Daten arbeiten. Alternativ kann ein Unternehmen auch freiwillig einen DSB bestellen, um sicherzustellen, dass die Datenschutzstandards hoch gehalten werden.

Wenn man jedoch keinen Datenschutzbeauftragten hat, muss man mit einer Geldstrafe ab etwa 50.000€ rechnen, denn die DSGVO gilt europaweit.

Wer kann Datenschutzbeauftragter werden?

Es kann ein Beschäftigter oder externer Berater zum Datenschutzbeauftragten benannt werden. Ein Beschäftigter hat den Vorteil, die internen Verarbeitungsvorgänge oftmals gut zu kennen, jedoch kann das auch zu „Betriebsblindheit“, Interessenkonflikten und Voreingenommenheit führen. Dagegen kann aber auch ein externer Datenschutzbeauftragter bestellt werden, dieser ist fachlich qualifiziert, erfahren und kann eine neutrale Position einnehmen.

Unternehmensgruppen haben auch die Möglichkeit, einen Datenschutzbeauftragten für mehrere Standorte zu benennen, jedoch nur, wenn dieser von jeder Niederlassung leicht zu erreichen ist.

Ausbildung und Gehalt eines Datenschutzbeauftragten

Die Ausbildung zum DSB ist nicht einheitlich geregelt. Denn Datenschutzbeauftragter ist kein Ausbildungsberuf und nicht in allen Firmen finden sich genug Aufgaben, um die Tätigkeit in Vollzeit auszuführen. Es gibt jedoch spezielle Schulungen, Zertifikate und Weiterbildungen, die Kenntnisse im Bereich Datenschutz vermitteln. Diese werden von verschiedenen Anbietern und Institutionen angeboten und dauern meist wenige Tage. Je nach Bildungsanbieter kostet der Lehrgang etwa zwischen 1.450€ und 3.000€, dieser Betrag wird aber in den meisten Fällen von dem Arbeitsgeber übernommen. Es ist wichtig, dass ein Datenschutzbeauftragter über umfassendes Wissen im Bereich Datenschutzrecht, IT-Sicherheit und Unternehmensprozesse verfügt.

Die Frage des Gehalts eines Datenschutzbeauftragten variiert stark je nach Unternehmen, Branche und Erfahrung des Beauftragten. Externe DSB, die von externen Dienstleistern beauftragt werden, erhalten oft ein Honorar auf Basis des Aufwands. Dieses kann ein Stundensatz von bis zu 180€ bedeuten. Intern angestellte Datenschutzbeauftragte können je nach Größe des Unternehmens und Verantwortungsbereich ein Gehalt von 2.500€ bis 6.000€ erwarten.

Fazit

Zusammenfassend ist der Datenschutzbeauftragte eine Schlüsselfigur, wenn es darum geht, den Schutz personenbezogener Daten in Unternehmen sicherzustellen. Er überwacht die Einhaltung der Datenschutzgesetze, berät das Unternehmen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten und trägt dazu bei, das Vertrauen von Kunden und Partnern in Bezug auf den Umgang mit ihren Daten zu stärken.

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