
Startseite » Brandschutzbeauftragter » Auffrischungskurs für Brandschutzbeauftragte (BSB)
In der Arbeitswelt sind die kontinuierlichen Auffrischungskurse von sicherheitsrelevantem Wissen nicht nur äußerst empfehlenswert, sondern in vielen Fällen auch gesetzlich vorgeschrieben. Gesetze, Normen und technische Möglichkeiten entwickeln sich stetig weiter. Daher empfiehlt die vfdb-Richtlinie 12-09/01 sowie die DGUV Information 205-003 eine regelmäßige Auffrischung der Fachkenntnisse, idealerweise alle drei Jahre. Unsere Schulung bietet Ihnen genau das: praxisnahes Wissen, aktuelle Rechtsgrundlagen und neue Impulse für Ihre Rolle als Brandschutzbeauftragter.
Dieser Kurs richtet sich an alle Personen, die bereits als Brandschutzbeauftragte bestellt wurden und ihre Kenntnisse aktualisieren möchten. Auch Unternehmen, die auf rechtssichere Strukturen im Brandschutz setzen und nach internen BSB suchen, profitieren von regelmäßig geschultem Fachpersonal.
Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Informationen zur Fortbildung, die regelmäßig absolviert werden sollte.
Online-Fortbildung für Brandschutzbeauftragte ; Offene Fortbildung für Brandschutzbeauftragte
Brandschutzbeauftragte tragen in Unternehmen eine erhebliche Verantwortung für den Schutz von Menschenleben und Sachwerten. Sie sind nicht nur für die Erstellung und Umsetzung von Brandschutzkonzepten verantwortlich, sondern auch für die Schulung der Mitarbeitenden sowie für die Durchführung von Evakuierungsübungen. Um diesen umfassenden Aufgaben gerecht zu werden, ist es von großer Bedeutung, dass sie ihr Wissen in regelmäßigen Abständen auffrischen.
Laut den gesetzlichen Vorgaben ist eine Fortbildung spätestens alle drei Jahre vorgeschrieben, welche mindestens 16 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten umfasst. Diese Fortbildung dient dazu, bestehendes Wissen zu vertiefen und auf den neuesten Stand zu bringen. Dabei werden nicht nur rechtliche Neuerungen behandelt, sondern auch praktische Erfahrungen und aktuelle Entwicklungen im Brandschutz besprochen.
Die Fortbildung muss zudem dokumentiert werden, damit gegenüber Behörden und Versicherungen nachgewiesen werden kann, dass der Brandschutzbeauftragte seine Kenntnisse regelmäßig auffrischt und somit die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Nur durch diese regelmäßige Auffrischung bleibt die Kompetenz des Brandschutzbeauftragten erhalten und das Unternehmen ist optimal auf potenzielle Brandgefahren vorbereitet.
Gesetzesgrundlagen:
§ 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
DGUV Information 205-003
vfdb Richtlinie 12-09/01
Im Rahmen des Auffrischungskurses für Brandschutzbeauftragte erhalten die Teilnehmenden aktuelles Fachwissen sowie praktische Übungen zur Anwendung im Betriebsalltag. Der Kurs umfasst folgende Inhalte:
Theoretische Inhalte (12 Unterrichtseinheiten)
Praxisteil (4 Unterrichtseinheiten)
Warum jetzt auffrischen?
Ein aktueller Wissensstand ist entscheidend, nicht nur im Ernstfall, sondern auch bei internen Audits, behördlichen Begehungen oder Versicherungsfragen. Mit dem Auffrischungskurs sichern Sie nicht nur Ihre Fachkompetenz, sondern auch die Rechtssicherheit Ihres Unternehmens.
Der Auffrischungskurs stellt sicher, dass Brandschutzbeauftragte auf dem aktuellen Stand bleiben und ihre Aufgaben weiterhin kompetent und rechtssicher ausführen können. Theorie, Praxis und Erfahrungsaustausch schaffen eine fundierte Grundlage für den Ernstfall.