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Auffrischungskurse

In der Arbeitswelt sind die kontinuierlichen Auffrischungskurse von sicherheitsrelevantem Wissen nicht nur äußerst empfehlenswert, sondern in vielen Fällen auch gesetzlich vorgeschrieben. Damit Unternehmen und ihre Mitarbeiter stets auf dem neuesten Stand sind, ist es unerlässlich, regelmäßige Schulungen zu absolvieren.

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die Erste Hilfe Auffrischung, die regelmäßig absolviert werden sollte, und dabei wird auch auf die jeweiligen gesetzlichen Grundlagen verwiesen.

Kollegen die an einem Auffrischungskurs für den Brandschutz teilnehmen

Die wichtigsten Informationen kompakt

Erste-Hilfe-Kenntnisse sind in jedem Unternehmen von zentraler Bedeutung, um im Notfall schnell und effektiv handeln zu können. Deshalb bezuschusst die Berufsgenossenschaft alle zwei Jahre die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs, wobei es unerheblich ist, ob es sich um eine Erstschulung oder eine Auffrischung handelt. Wichtig ist jedoch, dass der Kurs mindestens 9 Unterrichtseinheiten (entspricht 7,5 Stunden) umfasst. Somit haben alle Unternehmen die Möglichkeit, ihre Mitarbeiter stets auf den aktuellen Stand zu bringen, was die Erste-Hilfe betrifft.

Der große Vorteil unserer angebotenen Ausbildung liegt darin, dass sie sowohl als Erstschulung als auch als Auffrischungskurs genutzt werden kann. Dies reduziert den bürokratischen Aufwand erheblich, da es keine Unterscheidung zwischen den Kursarten gibt. Auf diese Weise können Unternehmen sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter im Ernstfall schnell, sicher und korrekt reagieren können.

Gesetzesgrundlage: Die Finanzierung und Förderung durch die Berufsgenossenschaft orientiert sich an den Richtlinien der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Diese Richtlinien stellen sicher, dass die Qualität und der Umfang der Erste-Hilfe-Kurse den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und somit die Sicherheit im Betrieb durch qualifizierte Ersthelfer gewährleistet ist.