fbpx
Suche
Close this search box.

Mutterschutz am Arbeitsplatz

Balance zwischen Beruf und Familie

Der Mutterschutz ist mehr als nur ein gesetzlicher Schutz für schwangere und stillende Frauen am Arbeitsplatz. Er soll den Müttern ermöglichen, ihre Schwangerschaft, ihre Entbindung sowie ihre Stillzeit in Ruhe und Sicherheit zu genießen, ohne dabei ihre berufliche Entwicklung zu gefährden. Eine wichtige Maßnahme des Arbeitgebers, um den Arbeitsplatz daher so sicher wie möglich zu machen, ist die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung.

ca. 740.000

Geburten jährlich

⌀ 1,46

Kinder je Frau

ca. 50%

Betriebe ohne
Gefährdungsbeurteilung

(nach: Destatis und NAK)

Gefährdungsbeurteilung - Prävention

Durch eine Analyse der Arbeitsbedingungen werden diverse Faktoren ermittelt, die die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden beeinflussen. Folglich können präventive Maßnahmen ergriffen werden um Unfälle, Verletzungen und gesundheitliche Beeinträchtigungen zu verhindern.

Regelungen im Mutterschutz

Der Mutterschutz umfasst verschiedene Regelungen, die die schwangere oder stillende Frau schützen sollen und den Arbeitgeber zu bestimmten Maßnahmen verpflichten. Dazu gehören:

  • Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung, um mögliche Gefahren für die Gesundheit und Sicherheit der schwangeren oder stillenden Frau zu erkennen und zu beseitigen oder zu minimieren.
  • Anpassung der Arbeitsbedingungen, um die physischen und psychischen Belastungen der schwangeren oder stillenden Frau zu reduzieren. Dazu gehören zum Beispiel die Gestaltung des Arbeitsplatzes, die Arbeitszeit oder die Pausen.
  • Kündigungsschutz, der die schwangere oder stillende Frau vor einer ungerechtfertigten Kündigung schützt. Er gilt vom Beginn der Schwangerschaft bis zum Ablauf von 4 Monaten nach der Entbindung.
  • Beschäftigungsverbot, das die schwangere oder stillende Frau vor einer unzumutbaren oder gefährlichen Tätigkeit schützt.
  • Mutterschutzfrist, die die schwangere oder stillende Frau vor einer Überforderung schützt. Die Mutterschutzfrist ist eine Zeit, in der die Frau nicht arbeiten darf. Sie beginnt in der Regel 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet 8 Wochen nach der Entbindung.
  • Mutterschaftsgeld, das die schwangere oder stillende Frau vor einem Einkommensverlust schützt. Das Mutterschaftsgeld ist eine finanzielle Leistung, die während der Mutterschutzfrist und bei einem individuellen Beschäftigungsverbot gezahlt wird. Die Höhe des Mutterschaftsgeldes hängt von der Art der Krankenversicherung und dem bisherigen Einkommen ab.

Info

Weitere Informationen rund um das Thema Mutterschutz finden Sie auf der Seite des BMFSFJ (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend).

Urlaubsanspruch im Mutterschutz

Der Urlaubsanspruch im Mutterschutz ist ein Thema, das viele werdende Mütter interessiert. Denn der Mutterschutz hat keinen Einfluss auf den gesetzlichen Urlaubsanspruch, der sich aus dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) ergibt. Das bedeutet, dass schwangere und stillende Frauen weiterhin Urlaubstage erwerben, auch wenn sie in der Mutterschutzfrist oder im Beschäftigungsverbot sind.

Der Urlaubsanspruch im Mutterschutz kann jedoch nicht während der Mutterschutzfrist genommen werden, da die Frau in dieser Zeit ohnehin von der Arbeit freigestellt ist. Die im Mutterschutz anfallenden Urlaubstage bleiben erhalten und können nach dem Ende der Mutterschutzfrist genommen werden. Dabei gilt die Regel, dass der Urlaub im laufenden oder im folgenden Kalenderjahr genommen werden muss, sonst verfällt er.

Wenn die Frau nach dem Mutterschutz in Elternzeit geht, kann der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen. Das gilt aber nur für den Urlaubsanspruch, der während der Elternzeit entsteht, nicht für den Urlaubsanspruch aus dem Mutterschutz. Der Urlaubsanspruch aus dem Mutterschutz kann also nicht gekürzt werden.