Gemeinsam mit unserem Partner Primeros bieten wir Ihnen offene Kurse für die Ausbildung zum Ersthelfer an. Dies lohnt sich für vor allem für Einzelperson oder eine geringe Anzahl an auszubildenden Ersthelfern. Die Schulungen sind bundesweit verfügbar und folgen selbstverständlich den Bestimmungen der DGUV Vorschrift 1.
Die Ersthelfer Ausbildung ist eine wichtige Schulung für Ihre Mitarbeiter, um die Arbeitssicherheit im Unternehmen zu erhöhen. Denn diese Schulung vermittelt grundlegende Kenntnisse und Fähigkeiten, um im Notfall effektiv handeln zu können. Daher beantworten wir Ihnen hier die wichtigsten Fragen rund um die Ersthelfer Ausbildung im Betrieb.
Grundsätzlich kann jeder bei dieser Schulung mitmachen, es sind also keine Vorkenntnisse oder dergleichen nötig, schließlich lernen die Teilnehmenden ja alles wichtige innerhalb der Schulung.
Die Entscheidung, wer zum Ersthelfer ausgebildet wird, liegt jedoch beim Arbeitgeber. Das beruht auf §16 des Arbeitsschutzgesetzes und §28 der DGUV Vorschrift 1, worin festgelegt wird, dass die Mitarbeitenden ihren Arbeitgeber beim Arbeitsschutz unterstützen müssen. Dabei gehört eben auch die Pflicht, sich zum Ersthelfer ausbilden zu lassen. Von dieser Pflicht können sich die Mitarbeitenden nur befreien, wenn sie eine physische oder psychische Behinderung oder andere Erkrankungen haben, die sie beim Erfüllen dieser Aufgabe hindern.
Grundsätzlich ist es jedoch sinnvoll, die Mitarbeitenden auszubilden, die auch regelmäßig im Betrieb anwesend sind. Dadurch fallen zum Beispiel diejenigen raus, die im Homeoffice arbeiten oder als Aushilfe angestellt sind.
Die Ersthelfer Ausbildung ist für alle Betriebe ab zwei Versicherten gesetzlich verpflichtend. Die Anzahl der Ersthelfer im Betrieb erhöht sich, wenn die Anzahl der Mitarbeitenden 20 überschreitet und die Unternehmensform dies verlangt. Das sieht wie folgt aus:
Der Erste-Hilfe-Kurs für betriebliche Ersthelfer soll die Teilnehmenden vor allem darauf vorbereiten, die Unfälle oder medizinischen Notfälle, die am wahrscheinlichsten in ihrem Betrieb vorkommen, zu erkennen und zu versorgen. Dazu gehören primär kleinere Verletzung, Schock, Verbrennungen oder Erfrierungen, Hitzeschläge oder Herz-Kreislauf-Störungen. Durch die Ersthelfer Ausbildung sollen die Teilnehmenden sowohl theoretisches, als auch praktisches Wissen über derartige medizinische Notfälle lernen. Dazu gehören zum Beispiel die Technik zum Verbände schnüren und auch der Einsatz eines externen Defibrillators (AED).
Die Ersthelfer Ausbildung dauert in der Regel einen Tag lang, an dem insgesamt 9 Unterrichtsstunden mit je 45 Minuten abgehalten werden. Dieser Kurs findet an einem Arbeitstag statt, die Teilnehmenden fallen also für das Tagesgeschäft aus, erhalten aber trotzdem ihren Lohn.
Die DGUV schreibt vor, dass die Ausbildung zum Ersthelfer alle zwei Jahre aufgefrischt werden muss. Dadurch sollen die Ersthelfer im Betrieb jederzeit geübt darin sein, ihre Aufgaben zu erfüllen. Außerdem kann so auf aktualisierte Vorgaben oder neue Erkenntnisse oder Krankheitsbilder eingegangen werden.
Notwendiges muss einfach sein –
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