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Meldeblock (Verbandbuch) Erste-Hilfe
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Wofür benötige ich ein Verbandbuch?
Das Verbandbuch ist für jedes Unternehmen Pflicht. Die Berufsgenossenschaft (DGUV Vorschrift 1) besagt, dass jede Erste-Hilfe-Leistung dokumentiert und die Dokumentation mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden muss. Deshalb sollten in jedem Unternehmen Verbandbücher ausliegen. Wenn also ein beliebiges Produkt aus einem Verbandskasten genommen wird, muss dies mit folgenden Informationen im ausliegendem Verbandbuch eingetragen werden:
Name der verletzten Person
Datum und Uhrzeit
Ort (Unternehmensteil)
Unfallhergang
Art und Umfang der Verletzung bzw. Erkrankung
Name der Zeugen
Art und Weise der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Name des Ersthelfers/ der Ersthelferin
Da durch die DSGVO-Regelungen das Verbandbuch nicht mehr datenschutzkonform ist, sollten die alten Verbandbücher durch Meldeblöcke ersetzt werden. So wird jeder Arbeitsunfall auf einer separaten, heraustrennbaren Seite dokumentiert. Die personenbezogenen Daten sind somit vertraulich behandelbar, da sie für den Nächsten nicht mehr einsehbar sind.