
Startseite » Feuerlöscher mieten » Sind Feuerlöscher Pflicht?
Die Funktion eines Feuerlöschers ist simpel: im Ernstfall soll damit schnell und effektiv ein Brand gelöscht werden. Damit werden Personen geschützt, Schäden reduziert und Sicherheit maximiert. Also etwas, das eigentlich jeder möchte, oder?
Theoretisch ja, doch rechtlich ist das nicht für jeden Pflicht. Laut dem Gesetz muss nur das Unternehmen für diese Sicherheitsmaßnahme sorgen. Die Art und Anzahl der Feuerlöscher legt die Arbeitsstättenrichtlinie A2.2 „Maßnahmen gegen Brände” fest. Neben dieser Pflicht gibt es zudem die Pflicht Rauchmelder zu installieren. Hier gelten für daheim und das Unternehmen mittlerweile in allen Bundesländern dieselben Maßnahmen. Für vollkommene Sicherheit ist nicht nur die Installation, sondern auch das jährliche Prüfen der Melder wichtig.
Möchten Sie einen Feuerlöscher kaufen? Dann sollten Sie darauf achten, das richtige Modell auszuwählen. Die notwendige Art und Anzahl errechnet sich hauptsächlich durch zwei Komponenten: die Brandgefährdung und die Betriebsgröße. Um es Ihnen einfach zu machen, haben wir den Kalkulator entwickelt. Mit dessen Hilfe können Sie ganz einfach Ihren individuellen Bedarf ermitteln.
Grundsätzlich wird zwischen normaler und erhöhter Brandgefahr unterschieden. Typischerweise herrscht im Büro eine normale und in der Werkstatt eine erhöhte Brandgefahr. Dafür werden vor allem die vorhandenen Stoffe auf ihre Brandgefahr untersucht und die Wahrscheinlichkeit einer Brandentstehung ermittelt.
Bei einer erhöhten Brandgefahr werden mehr Löscher gebraucht, denn hier gibt es größere Brandrisiken und dementsprechend potenziell größerer Brände. Deshalb sollten die Laufwege kürzer ausfallen und die Möglichkeit bestehen, den Brand mit mehreren Personen gleichzeitig zu löschen.
Damit ist sowohl die Zahl der Beschäftigten gemeint, als auch die Größe des Betriebes in Quadratmetern. Schon ab einer Betriebsgröße von einer Person stehen Unternehmen in der Pflicht für Brandschutz zu sorgen. Denn die sich in den betrieblichen Räumen befindenden Personen müssen jederzeit geschützt sein.
Doch in der Arbeitsstättenrichtlinie ist nicht nur vorgegeben, dass der Betrieb gegen Brände geschützt sein muss, sondern auch in welchem Ausmaß. So ist auch die Anzahl der sogenannten „Löschmitteleinheiten“ (LE) pro Quadratmeter festgelegt. Diese Einheit wird als Richtwert und Hilfsgröße benutzt, da nicht alle Löscher über dasselbe Löschvermögen verfügen. Gesetzlich ist ein Laufweg von maximal 20 Metern zum nächsten Feuerlöscher Pflicht, bei erhöhter Brandgefahr maximal 5-10m. Die vorgegebene Anzahl der Löschmitteleinheiten muss aber ausschließlich von Löschern der Brandklassen A und B abgedeckt werden.
Bei Sonderfällen, wie dem Risiko, dass ein Fett- oder Metallbrand entsteht, müssen zusätzliche Löscher platziert werden. Außerdem ist im gewerblichen Kontext zu beachten, dass die Geräte jeweils mindestens 6LE abdecken müssen.
Bei normaler Brandgefahr gelten in der Regel die Angaben in der folgenden Tabelle.
Grundfläche bis ... m² | Löschmitteleinheiten (LE) | Feuerlöscheranzahl mit 10LE |
---|---|---|
50 | 6 | 1 |
100 | 9 | 1 |
200 | 12 | 2 |
300 | 15 | 2 |
400 | 18 | 2 |
500 | 21 | 3 |
600 | 24 | 3 |
700 | 27 | 3 |
800 | 30 | 3 |
900 | 33 | 4 |
1000 | 36 | 4 |
2000 | 60 | 6 |
Unabhängig von rechtlichen Vorgaben lässt sich in jedem Fall sagen, dass ein Löscher die Sicherheit daheim immens erhöht. Obwohl dieser für Privatpersonen keine Pflicht ist – die Brandrisiken bestehen dennoch. Gerade Zuhause kommt es schnell zu fahrlässigem Verhalten. Zum Beispiel, wenn zu viele elektronische Geräte dieselbe Mehrfachsteckdose überlasten, Menschen einschlafen, während auf dem Tisch noch die Kerzen brennen oder ein Unfall passiert. Und das, wo sich doch ausgerechnet hier so viele wertvolle Gegenstände und vor allem auch Erinnerungen ansammeln. Darüber hinaus gehört auch das Auto zum persönlichen Inventar und birgt etliche Brandrisiken. Wieso also darauf verzichten, nur weil es keine Pflicht ist?
Im privaten Haushalt besteht nur die Pflicht Rauchmelder zu installieren, im Unternehmen hingegen sind sowohl Rauchmelder, als auch Feuerlöscher Pflicht. Dabei errechnet sich die benötigte Menge anhand von sogenannten Löschmitteleinheiten. Die benötigte Anzahl hängt primär von der Quadratmeterzahl und der Brandgefährdung ab. Was Sie alles genau beim vorbeugenden Brandschutz beachten müssen, haben wir für Sie in unserer Checkliste über vorbeugenden Brandschutz zusammengefasst.
Notwendiges muss einfach sein –
Ihr effizienter Zugang zu Brandschutz und Arbeitssicherheit im Unternehmen.
kontakt@brandschutz-zentrale.de
+49 521 898 809-40
Montag bis Freitag von 9:00-17:00
© 2019-2025 Fireschutz GmbH