Startseite » AED – Automatisierter Externer Defibrillator » Muss man Defibrillatoren warten?
Laut dem Deutschen Zentrum für Herz-Kreislauf-Forschung E.V. sterben in Deutschland jährlich ca. 65.000 Menschen am plötzlichen Herztod. Dafür ist in den meisten Fällen Kammerflimmern verantwortlich, welches man nur durch einen Elektroschock stoppen kann. Genau dafür gibt es den Defibrillator. Damit dieser stets einsatzbereit und funktionsfähig ist, muss man den Defibrillator warten und regelmäßig überprüfen.
AED gehören zu der Gruppe medizinischer Geräte, wodurch für sie das Medizin-Produkte-Gesetz (MPG) gilt. Für den Betreiber des Produkts, also das jeweilige Unternehmen, zählt die Medizinprodukte-Betreiber-Verordnung (MPBetreibV).
Zusätzlich zu diesen rechtlichen Vorgaben sollten Sie jedoch auch die Hinweise des jeweiligen Herstellers beachten. Denn nicht nur die Wartung des AED selbst ist notwendig. Auch das Zubehör, wie zum Beispiel die Elektroden und Batterien, müssen regelmäßig auf ihre Haltbarkeit und Funktionstüchtigkeit untersucht werden. Für diese Aufgabe können Sie im Unternehmen eine Person bestimmen, die dann dafür verantwortlich ist, den Defibrillator regelmäßig und sorgfältig zu überprüfen, oder eine fachkundige Überprüfung zu organisieren.
Laut §11 MPBetreibV müssen AEDs daher alle zwei Jahre einer sicherheitstechnischen Kontrolle (STK) durch geschultes Fachpersonal unterzogen werden. Eine Ausnahme gilt für AED, die folglich im öffentlichen Raum aufbewahrt werden und für die Anwendung durch Laien vorgesehen sind. Als öffentlicher Raum gelten dabei Flächen, die der Öffentlichkeit frei zugänglich sind. Die STK kann entfallen, sofern die Geräte selbst-testend sind und der Betreiber außerdem eine regelmäßige Sichtprüfung durchführt.
Grundlage für die STK ist die DIN EN 62353, welche klar festlegt, wie ein Medizinprodukt zu prüfen ist. Die STK umfasst drei wesentliche Punkte: Das sind die Sichtkontrolle, die Funktionskontrolle sowie der Abschlussbericht.
Die Sichtkontrolle dient der äußeren Überprüfung des Geräts. Dazu gehört die Überprüfung des Gehäuses, der Aufschriften und des Zubehörs.
Bei der Funktionskontrolle geht es um die technische Überprüfung des Geräts. Hierzu wird das Gerät eingeschaltet und je nach Hersteller werden unterschiedlich viele Schocks abgegeben. So kann man überprüfen, ob die Energie der Schocks gleich bleibt. Zudem wird überprüft, ob das Gerät eine Sinuskurve, Systole, Tachykardie oder ein Flimmern durch eine entsprechende Reaktion unterscheidet, indem es einen Schock abgibt oder nicht.
Bei der Überprüfung des Kindermodus werden noch häufiger Schocks abgegeben, da bei Kindern häufiger, aber mit weniger Energie geschockt wird. Zudem werden alle Tasten und das Display des Geräts auf ihre Funktionstüchtigkeit hin getestet. Nachfolgend wird die Software überprüft und ein Ableitungsstromtest für den Fall eines Defekts durchgeführt.
Nachdem man sämtliche Messwerte ermittelt hat, trägt man diese in einem Prüfprotokoll mit Ort, Datum, Seriennummer des Geräts und Verfallsdatum des Zubehörs ein. Das Gerät erhält im Anschluss, ähnlich wie beim TÜV, eine Prüfplakette mit dem Datum für die nächste fällige STK.
Zwar verfügen in der Regel alle Defibrillatoren über eine Selbsttest-Funktion, doch eine fachkundige Wartung muss trotzdem alle zwei Jahre geschehen. Bei dieser STK sollen alle eventuellen Fehlerquellen untersucht und ggfs. behoben werden. Denn nur, wenn Sie Ihren Defibrillator warten lassen, können Sie sichergehen, dass der Defibrillator im Ernstfall auch wirklich einsatzbereit ist. AEDs und Zubehör finden Sie bei uns im Shop.
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