Jeder Mensch kann den AED in einer Notsituation benutzen, um eine Person aus einer lebensgefährlichen Situation zu befreien. Das ist laut § 34 STGB festgehalten da davon ausgegangen wird, dass der Ersthelfer in einer rechtfertigenden Notage nach bestem Wissen und Gewissen handelt, um die verletzte Person zu retten. Dabei muss der Ersthelfer keine Angst haben, etwas falsch zu machen. Denn die automatischen externen Defibrillatoren sind speziell für den Laiengebrauch ausgerichtet. Das bedeutet, dass die Handhabung so einfach und intuitiv gestaltet ist, dass für die Benutzung keine Schulung oder Einweisung notwendig ist.
Anhand von Sprachausgabe oder Piktogrammen erteilt der Defibrillator Anweisungen an den Ersthelfer. Da die meisten Defibrillatoren über zweisprachige oder sogar mehrsprachige Sprachausgabe verfügen, können mögliche Sprachbarrieren einfach überwunden werden. Ein weiterer Vorteil, der Berührungsängste im Umgang mit den Defibrillator nehmen kann ist die Tatsache, dass ein Elektroschock auch wirklich nur dann abgegeben werden kann, wenn das Gerät eine Herzrhythmusstörung analysiert hat. Der Ersthelfer kann also nichts falsch machen und die betroffene Person durch unpassende Erste-Hilfe-Maßnahmen verletzten.