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Arbeitsschutzgesetz beispielhaft zusammengefasst

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist ein grundlegendes Gesetz, das die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz schützt. Es verpflichtet Arbeitgeber, angemessene Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um Unfälle und Gesundheitsrisiken zu minimieren. Diese Maßnahmen sind regelmäßig zu überprüfen und dann gegebenenfalls anzupassen. Das Gesetz steht allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu, unabhängig von ihrer Tätigkeit, Branche und Position.

Das Arbeitsschutzgesetz fördert eine sichere Arbeitsumgebung und trägt damit auch zur Steigerung der Produktivität bei. Darum ist es ein wichtiges Instrument für eine verantwortungsvolle und nachhaltige Arbeitskultur. Welche Verordnungen dieses Gesetz beinhaltet und auf was geachtet werden muss, erfahren Sie hier.

Arbeitsschutzgesetz

Arbeitsschutzgesetz und seine Bedeutung für Arbeitnehmer

Das Arbeitsschutzgesetz ist wichtig, um die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten und eine produktive, verantwortungsbewusste Arbeitsumgebung zu schaffen. Es gibt jedoch keine detaillierten Verhaltensvorschriften, dies wiederum sorgt dafür, dass jeder das Arbeitsschutzgesetz umsetzen kann und einen gewissen Spielraum hat.

Beispiele von Verordnungen die im Arbeitsschutzgesetz geregelt sind:

  • die Benutzung von Arbeitsmitteln

  • die Gestaltung für Arbeitsstätten

  • den Arbeitsschutz auf Baustellen

  • die Arbeit an Bildschirmgeräten (Bildschirmarbeitsplätzen)

  • die Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen

  • die manuelle Handhabung von Lasten (Heben und Tragen)

  • den Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen

  • den Umgang mit Gefahrenstoffen

  • den Schutz werdender und stillender Mütter (Beschäftigungsbeschränkung)

Ein Sicherheitsbeauftragter und ein Datenschutzbeauftragter können dabei helfen, diese Vorschriften im Blick zu behalten. In dem Arbeitsschutzgesetz gibt es verschiedene Paragraphen, wie zum Beispiel den Paragraphen 5 des Arbeitsschutzgesetz in dem der Arbeitgeber eine Beurteilung über die für den Arbeitnehmer verbundene Gefahren bei der Arbeit ermittelt. Dagegen besagt Paragraph 12 des Arbeitsschutzgesetz, dass der Arbeitgeber die Beschäftigen über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen hat.

Auch die Pausen und Arbeitszeiten sind in dem Arbeitsschutzgesetz festgelegt. So soll es eine mindestens 30 Minuten Pause bei einer Arbeitszeit von über 6 Stunden geben. Bei einer Arbeitszeit von über 9 Stunden sind hingegen mindestens 45 Minuten vorgeschrieben. Die Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf 8 Stunden bei werktäglicher Arbeit nicht überschreiten. Dennoch kann sie auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, aber nur wenn sie in innerhalb von 6 Monaten wieder ausgeglichen wird.

Arbeitskleidung im Arbeitsschutzgesetz: Vorgaben und Spielraum für Arbeitgeber

Das Arbeitsschutzgesetz schreibt keine Arbeitskleidung vor, diese kann nur von dem Arbeitgeber vorgeschrieben werden. Arbeitgeber können Arbeitskleidung zum Beispiel dann vorschreiben, wenn die Arbeitnehmer Kundenkontakt haben und ihre Funktion für alle kenntlich gemacht wird oder die Corporate Identity nach außen getragen werden soll.

Schutzkleidung hingegen wird gesetzlich vorgeschrieben, da sie den Arbeitnehmer vor Unfällen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen schützt. Diese muss auch für jeden Arbeitnehmer zur Verfügung stehen und ihm passen. Für die Kosten der Beschaffung und der Instandhaltung muss der Arbeitgeber aufkommen.

Hochsommer am Arbeitsplatz: Arbeitsschutzmaßnahmen bei Hitze

Im Hochsommer kann es schonmal dazu kommen, dass sich die Arbeitsräume aufheizen. Grundsätzlich soll dabei aber nicht die 26 Grad Celsius überschritten werden. Passiert dies dennoch, so soll der Arbeitgeber dafür passende Schutzmaßnahmen errichten. Ab 30 Grad Celsius muss der Arbeitgeber jedoch passende Schutzmaßnahmen ergreifen. Dies können Rollos für die Abdunklung der Räume, Ventilatoren oder Erfrischungsgetränke für die Mitarbeiter sein. 

Urlaubsanspruch im Arbeitsschutzgesetz

Aber auch der Urlaub ist vom Arbeitsschutzgesetz geregelt. Hier stehen einem bei einer 6-Tage-Woche mindestens 24 Urlaubstage im Jahr zu, bei einer 5-Tage-Woche hat der Arbeitnehmer einen Anspruch von mindestens 20 Urlaubstagen im Jahr.

Arbeitsstättenverordnung

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) beinhaltet Regelungen zum Schutz der Beschäftigten in Arbeitsstätten sowie für deren Sicherheit. Die Verordnung über Arbeitsstätten ergänzt das Arbeitsschutzgesetz um Mindestvorschriften. Darunter fallen Anforderungen wie Licht-, Klima- und Luftverhältnisse, Sanitär- und Erholungsbereiche, sowie der Nichtraucherschutz und die Barrierefreiheit.

Unter dem Begriff “Arbeitsstätte” werden Arbeitsräume oder andere Orte in Gebäuden auf dem Gelände eines Betriebes verstanden, dazu gehören Büroräume und Werkhallen.

Fazit

Das Arbeitsschutzgesetz gewährleistet die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz. Arbeitgeber sind verpflichtet, geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen, um Unfälle und Gesundheitsrisiken zu minimieren. Das Gesetz gilt für alle Arbeitnehmer und fördert eine sichere Arbeitsumgebung, darum umfasst es verschiedene Verordnungen zu Arbeitsmitteln, Arbeitsstätten, Gefahrenstoffen und mehr. Die Arbeitsstättenverordnung ergänzt das ArbSchG mit zusätzlichen Schutzbestimmungen. Insgesamt trägt das Gesetz zu einer verantwortungsvollen und sicheren Arbeitskultur bei.

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