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BrandschutzbeGehung

Eine regelmäßige Brandschutzbegehung ist Grundlage für einen sicheren und rechtskonformen Betrieb

Ziel und Grundlage einer Brandschutzbegehung

Regelmäßige Brandschutzbegehungen sind ein fester Bestandteil des Arbeitsschutzes und liegen in der Pflicht eines jeden Unternehmens, unabhängig von der Größe. Denn bereits kleine Nachlässigkeiten im vorbeugenden Brandschutz können eine Entstehung und Ausbreitung von Bränden zur Folge haben und notwendige Löschversuche erschweren. Regelmäßige Brandschutzbegehungen können dies verhindern und die Gesundheit und Sicherheit Ihrer Mitarbeiter schützen. Durch die planmäßige Überprüfung sollen Arbeitsstätten auf Mängel im baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutz untersucht werden und durch individuell geplante Maßnahmen im vorbeugenden Brandschutz in ihrer Sicherheit gestärkt werden.

Inhalte und zu überprüfende Objekte

Im Normalfall müssen bei der Brandschutzbegehung notwendige Dokumente im Unternehmen sowie alle vorhandenen Brandschutzmaßnahmen geprüft werden:

  1. Wichtige Dokumente können beispielsweise sein:

    1. die Brandschutzordnung

    2. Flucht- und Rettungspläne

    3. Handfeuerlöscher-Konzept

    4. frühere Mängelprotokolle

    5. Protokolle über die wiederkehrende Prüfung elektrotechnischer und sicherheitstechnischer Einrichtungen

    6. Protokolle zur Brandschutz-Unterweisung und ggf. zur Räumungsübung

       

  2. Brandschutzmaßnahmen, die geprüft werden müssen:

    1. Flucht- und Rettungswege

    2. Brandschutzabschlüsse (z.B. Brandschutztüren)

    3. Brandschutzeinrichtungen (z.B. Feuerlöscher)

    4. Alarmierungseinrichtungen

Wer ist für die Brandschutzbegehung verantwortlich?

Die Pflicht für die Durchführung einer Brandschutzbegehung liegt beim Unternehmer, welcher sich externe Unterstützung durch Fachpersonen dazu holen kann. Dies wird besonders bei größeren Unternehmen mit besonderem Gefährdungspotential oder bei fehlender Expertise im Unternehmen empfohlen.

Wie häufig muss eine Brandschutzbegehung durchgeführt werden?

In kleineren und mittleren Unternehmen ohne besonderes Gefährdungspotential wird die Durchführung einer Brandschutzbegehung alle zwei Jahre empfohlen. Ein hilfreicher Orientierungspunkt kann hierbei die 2-jährige Wartungsfrist Ihrer Feuerlöscher sein.

In größeren Unternehmen oder in Unternehmen mit besonderem Gefährdungspotential ist eine Begehung in einem kürzeren Zeitintervall sinnvoll. Der genaue Bedarf liegt hierbei im Ermessen des Unternehmers. In Unternehmen mit viel öffentlichem Publikumsverkehr oder bei Versammlungsstätten werden Begehungen teilweise wöchentlich oder täglich durchgeführt.

Protokollierung

Eine Brandschutzbegehung muss entsprechend protokolliert werden. Das Protokoll enthält neben dem Termin eine Übersicht über die geprüften Objekte, deren Anforderungen an den Brandschutz und ob diese eingehalten wurden. Es empfiehlt sich, für die Überprüfung eine entsprechende Checkliste einzusetzen. In dieser können dann ebenfalls erkannte Mängel festgehalten und geplante Maßnahmen zur Behebung aufgeführt werden.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Durchführung einer Brandschutzbegehung! Den für Sie passenden Umfang und Termin können Sie direkt in unserem Shop buchen:

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