Offener Präsenzkurs zum Brandschutzschutzbeauftragten

Die Schulung zum Brandschutzbeauftragten vermittelt die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten, um präventiv Brände zu verhindern und als zentrale Ansprechperson für brandschutzrelevante Themen im Unternehmen zu fungieren.

Durchführung einer Schulung zum Brandschutzbeauftragten zur Erfüllung:

Bitte wählen Sie zunächst einen passenden Ort. Sollte kein passender Ort dabei sein, schicken Sie uns bitte eine Anfrage.

Organisation der Datenschutzbeauftragterschulungen

Ort

Die offenen Kurse finden bundesweit an verschiedenen Standorten statt.

Dauer

8 Tagesseminar in Vollzeit

Termine

Für jeden Standort bieten wir diverse Termine an. Bitte wählen Sie den entsprechenden Standort aus.

Kosten

2899,90€ inkl. MwSt.

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telefonisch oder per E-Mail.

kontakt@brandschutz-zentrale.de

+49 521 898 809-40

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Gesetzliche Grundlagen für die Brandschutzbeauftragten Schulung

  • § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Information 205-003
  • Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V. (vfdb) Richtlinie 12-09/01
  • VdS Schadenverhütung GmbH (VdS) 3111
Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Bestellung. Allerdings kann es sein, dass Sachversicherer oder bestimmte Branchen/Unternehmen einen zu fordern. Dies kann beispielsweise gemäß der Muster-Verkaufsstättenverordnung (MVkVO) oder den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) A2.2 “Maßnahmen gegen Brände” der Fall sein.
 
In einigen Bundesländern muss der Betreiber gemäß den Industriebaurichtlinien einen geeigneten zu bestellen, wenn die Geschossfläche größer als 5.000 m² ist.
 
Außerhalb dieser Vorgaben kann es auch in anderen Bereichen sinnvoll sein, einen zu bestellen, um den Unternehmer bei der Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen zu unterstützen. Dies wird in der vfdb-Richtlinie 12/09-01 und der BGI 847 “Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten” empfohlen.