Startseite » Brandschutzhelfer » Was unterscheidet Brandschutzhelfer von Brandschutzbeauftragten?
Beim betrieblichen Brandschutz gibt es eine Menge Rollen zu füllen. Doch wo liegt eigentlich der Unterschied? Genau das wollen wir hier beleuchten. Wir erklären, welche Aufgaben den beiden Rollen zugeteilt werden, wer in welchen Betrieben gebraucht wird, was sie gemeinsam haben und worin sich die beiden unterscheiden.
Brandschutzhelfer sind in erster Linie Teil der abwehrenden Brandschutzmaßnahmen im Betrieb. Sie kommen also zum Einsatz, wenn es brennt. Dann besteht ihre Aufgabe und Pflicht unter anderem darin, diesen Brand noch in der Entstehungsphase zu löschen. Außerdem sollten sie bei der Evakuierung assistieren, die Feuerwehr einweisen und die Anwesenheitsliste an der Sammelstelle kontrollieren.
Zusätzlich stehen sie ihren Kollegen und Kolleginnen bei Fragen zum Brandschutz zur Verfügung. Da die Brandschutzhelfer-Schulung sie auf mögliche Brandgefahren im Betrieb sensibilisiert, sind sie außerdem in der Lage, derartige Risiken im eigenen Unternehmen zu identifizieren oder Mängel zu berichten. Dadurch hat er auch eine beratende Funktion gegenüber der BSB Aufgaben, auch BSB genannt. Wenn es keinen im Unternehmen gibt, gilt die Pflicht zu berichten natürlich gegenüber der Geschäftsleitung.
Die Pflichten liegen dahingegen nicht nur im abwehrenden, sondern auch im vorbeugenden und organisatorischen Brandschutz, sowie weitere Auffrischungskurse zu absolvieren. Dabei ist eine der Hauptaufgaben das Begutachten und Beurteilen des Betriebs, um potenzielle Brandgefahren zu identifizieren. Das soll dazu dienen, die notwendigen betrieblichen Brandschutzmaßnahmen besser zu planen und zu organisieren. Außerdem sorgt die BSB Aufgaben dafür, dass alle rechtlichen Vorgaben zum Brandschutz eingehalten werden. Daher gehört zu den Aufgaben zum Beispiel das Erstellen einer Brandschutzordnung, die Beschaffung von Feuerlöscheinrichtungen und die Ausbildung von Beschäftigten zu Brandschutzhelfern. Dementsprechend kommt er auch schon bei der Planung eines neuen Gebäudes zum Einsatz.
Mit BSB Aufgaben hat man eine beratende Funktion gegenüber der Geschäftsleitung und steht mit dieser in direktem Kontakt und Austausch. Schließlich soll er ja der Geschäftsleitung dabei helfen, dessen Fürsorgepflicht zu erfüllen und für die Sicherheit im Unternehmen sorgen. Dafür verlangt die Geschäftsleitung mindestens einmal im Jahr einen Bericht über die zu erfüllenden Aufgaben und dessen Bearbeitungsstatus an.
Darüber hinaus steht er im Austausch mit Behörden, Firmen oder Versicherungen. Daher müssen die Brandschutzmaßnahmen dessen Anforderungen erfüllen, was man in der Schulung lernt. Das gilt auch bei der Anschaffung neuer Maschinen oder der Erweiterung des Firmengeländes. Wenn also neue Brandgefahren hinzu kommen, sollte die Versicherung gegebenenfalls auch informiert werden. In der Regel sind derartige Anweisungen jedoch auch Teil des Vertrags.
Eine detailliertere Aufstellung der Aufgaben finden Sie auch in unserem Artikel im Betrieb oder in der Publikation 3111:2021-12(03) der VdS.
Aus der Perspektive des Arbeitgebers ist der wohl wichtigste Unterschied, dass Brandschutzhelfer im Betrieb Pflicht sind.
Außerdem unterscheiden sich die Aufgaben der beiden Rollen stark. Der BSB hat einen wesentlich größeren Aufgabenbereich, da er sich um den gesamten betrieblichen Brandschutz kümmert. Dahingegen kommt der Brandschutzhelfer nur für den abwehrenden Brandschutz zum Einsatz.
Dementsprechend unterscheiden sich auch die Ausbildungen. Die Brandschutzhelfer-Ausbildung dauert ungefähr einen Tag und besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Abhängig vom Schulungsformat kann es auch nur wenige Stunden dauern oder auf zwei Termine aufgeteilt werden.
Dahingegen dauert die Ausbildung Beauftragten wesentlich länger. Hier sind 64 Unterrichtseinheiten vorgeschrieben, die Ausbildung dauert also 48 Unterrichtsstunden. Auch diese Ausbildung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Außerdem gibt es auch eine Abschlussprüfung die aus mindestens einer mündlichen und einer schriftlichen Prüfung besteht.
Der erste Schritt, um herauszufinden welche Brandschutzmaßnahmen im Betrieb getroffen werden müssen, ist immer die Gefährdungsbeurteilung. Hier werden alle potenziellen Gefahren für die Arbeitnehmer im Unternehmen aufgelistet, analysiert und bewertet. Daraus ergeben sich dann die notwendigen Maßnahmen. Wenn bisher jedoch noch keine Gefährdungsbeurteilung vorhanden ist, sollte unbedingt eine erstellt werden.
Unabhängig vom Betrieb und den dort vorherrschenden Brandgefahren besteht jedoch die Pflicht, mindestens einen Helfer auszubilden. Das gilt für Betriebe mit bis zu 20 Mitarbeitenden. Darüber müssen mindestens 5% aller Beschäftigten ausgebildet werden. Die genaue Anzahl gibt jedoch die individuelle Gefährdungsbeurteilung vor.
Doch während sie im Betrieb gesetzlich vorgeschrieben sind, ist die Ernennung eines Beauftragten nur unter bestimmten Bedingungen notwendig. Grundsätzlich benötigt man erst bei einer erhöhten Brandgefahr im Betrieb einen Beauftragten. Insbesondere Sonderbauten wie Hochhäuser, Verkaufs- oder Versammlungsstätten und Industriebauten benötigen einen Beauftragten. Das lässt sich in der Musterbauordnung nachlesen und kann sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Doch auch das sollte nochmal explizit in der Gefährdungsbeurteilung verzeichnet sein. Die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten kann außerdem notwendig sein, wenn die Bauordnung oder eine Versicherung dies verlangt. Manchmal ist dies auch Teil der Vereinbarung mit bestimmten Kunden oder Lieferanten.
Der Unterschied zwischen Brandschutzhelfern und Brandschutzbeauftragter Aufgaben ist also groß. Zwar sorgen beide für Sicherheit im Unternehmen und werden in der Brandbekämpfung geschult, doch dabei hört es beim Brandschutzhelfer auch schon auf. Beauftragte hingegen organisieren und planen zusätzlich zum abwehrenden auch den vorbeugenden und den technischen Brandschutz für das Unternehmen. Deswegen unterscheiden sich die Aufgaben und Ausbildungen stark voneinander. Jedoch braucht nicht jedes Unternehmen einen Beauftragten. Lediglich Regelungen zum Bau von Sonderbauten oder auch Versicherungen können dies verlangen. Helfer sind dahingegen in jedem deutschen Betrieb Pflicht.
Haben Sie weitere Fragen oder Anregungen? Dann kontaktieren Sie uns gerne!
Notwendiges muss einfach sein –
Ihr effizienter Zugang zu Brandschutz und Arbeitssicherheit im Unternehmen.
kontakt@brandschutz-zentrale.de
+49 521 898 809-40
Montag bis Freitag von 9:00-17:00
© 2024 Fireschutz GmbH