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Was unterscheidet Brandschutzhelfer von Brandschutzbeauftragten?

Beim betrieblichen Brandschutz gibt es eine Menge Rollen zu füllen. Doch wo liegt eigentlich der Unterschied zwischen Brandschutzhelfern und Brandschutzbeauftragten? Genau das wollen wir hier beleuchten. Wir erklären, welche Aufgaben den beiden Rollen zugeteilt werden, wer in welchen Betrieben gebraucht wird, was sie gemeinsam haben und worin sich der Brandschutzbeauftragte vom Brandschutzhelfer unterscheidet.

Brandschutzhelfer Brandschutzbeauftragter

Was sind die Aufgaben vom Brandschutzhelfer?

Brandschutzhelfer sind in erster Linie Teil der abwehrenden Brandschutzmaßnahmen im Betrieb. Sie kommen also zum Einsatz, wenn es brennt. Dann besteht ihre Aufgabe und Pflicht unter anderem darin, diesen Brand noch in der Entstehungsphase zu löschen. Außerdem sollen Brandschutzhelfer bei der Evakuierung assistieren, die Feuerwehr einweisen und die Anwesenheitsliste an der Sammelstelle kontrollieren.

Zusätzlich stehen Brandschutzhelfer ihren Kollegen und Kolleginnen bei Fragen zum Brandschutz zur Verfügung. Da die Brandschutzhelfer-Schulung sie auf mögliche Brandgefahren im Betrieb sensibilisiert, sind sie außerdem in der Lage, derartige Risiken im eigenen Unternehmen zu identifizieren oder Mängel zu berichten. Dadurch hat der Brandschutzhelfer auch eine beratende Funktion gegenüber des Brandschutzbeauftragten. Wenn es keinen Brandschutzbeauftragten im Unternehmen gibt, gilt die Pflicht zu berichten natürlich gegenüber der Geschäftsleitung.

Welche Aufgaben übernimmt der Brandschutzbeauftragte?

Die Pflichten des Brandschutzbeauftragten liegen dahingegen nicht nur im abwehrenden, sondern auch im vorbeugenden und organisatorischen Brandschutz. Dabei ist eine der Hauptaufgaben eines Brandschutzbeauftragten das Begutachten und Beurteilen des Betriebs, um potenzielle Brandgefahren zu identifizieren. Das soll dazu dienen, die notwendigen betrieblichen Brandschutzmaßnahmen besser zu planen und zu organisieren. Außerdem sorgt der Brandschutzbeauftragte dafür, dass alle rechtlichen Vorgaben zum Brandschutz eingehalten werden. Daher gehört zu den Aufgaben zum Beispiel das Erstellen einer Brandschutzordnung, die Beschaffung von Feuerlöscheinrichtungen und die Ausbildung von Beschäftigten zu Brandschutzhelfern. Dementsprechend kommt der Brandschutzbeauftragte auch schon bei der Planung eines neuen Gebäudes zum Einsatz.

Als Brandschutzbeauftragter hat man eine beratende Funktion gegenüber der Geschäftsleitung und steht mit dieser in direktem Kontakt und Austausch. Schließlich soll der Brandschutzbeauftragte ja der Geschäftsleitung dabei helfen, dessen Fürsorgepflicht zu erfüllen und für die Sicherheit im Unternehmen sorgen. Dafür verlangt die Geschäftsleitung mindestens einmal im Jahr einen Bericht über die zu erfüllenden Aufgaben und dessen Bearbeitungsstatus an.

Darüber hinaus steht der Brandschutzbeauftragte im Austausch mit Behörden oder Versicherungen. Daher müssen die Brandschutzmaßnahmen dessen Anforderungen erfüllen. Das gilt auch bei der Anschaffung neuer Maschinen oder der Erweiterung des Firmengeländes. Wenn also neue Brandgefahren hinzu kommen, sollte die Versicherung gegebenenfalls auch informiert werden. In der Regel sind derartige Anweisungen jedoch auch Teil des Vertrags.

Eine detailliertere Aufstellung der Aufgaben des Brandschutzbeauftragten finden Sie auch in unserem Artikel zum Brandschutzbeauftragten im Betrieb oder in der Publikation 3111:2021-12(03) der VdS.

Worin liegen die zentralen Unterschiede zwischen dem Brandschutzhelfer und dem Brandschutzbeauftragten?

Aus der Perspektive des Arbeitgebers ist der wohl wichtigste Unterschied, dass Brandschutzhelfer im Betrieb Pflicht sind, während Brandschutzbeauftragte nur unter bestimmten Umständen nötig sind.

Außerdem unterscheiden sich die Aufgaben der beiden Rollen stark. Der Brandschutzbeauftragte hat einen wesentlich größeren Aufgabenbereich, da er sich um den gesamten betrieblichen Brandschutz kümmert. Dahingegen kommt der Brandschutzhelfer nur für den abwehrenden Brandschutz zum Einsatz.

Dementsprechend unterscheiden sich auch die Ausbildungen. Die Brandschutzhelfer-Ausbildung dauert ungefähr einen Tag und besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Abhängig vom Schulungsformat kann es auch nur wenige Stunden dauern oder auf zwei Termine aufgeteilt werden.

Dahingegen dauert die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten wesentlich länger. Hier sind 64 Unterrichtseinheiten vorgeschrieben, die Ausbildung dauert also 48 Unterrichtsstunden. Auch diese Ausbildung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Außerdem gibt es auch eine Abschlussprüfung die aus mindestens einer mündlichen und einer schriftlichen Prüfung besteht.

Braucht man beide im Betrieb?

Der erste Schritt, um herauszufinden welche Brandschutzmaßnahmen im Betrieb getroffen werden müssen, ist immer die Gefährdungsbeurteilung. Hier werden alle potenziellen Gefahren für die Arbeitnehmer im Unternehmen aufgelistet, analysiert und bewertet. Daraus ergeben sich dann die notwendigen Maßnahmen. Wenn bisher jedoch noch keine Gefährdungsbeurteilung vorhanden ist, sollte unbedingt eine erstellt werden.

Unabhängig vom Betrieb und den dort vorherrschenden Brandgefahren besteht jedoch die Pflicht, mindestens einen Brandschutzhelfer auszubilden. Das gilt für Betriebe mit bis zu 20 Mitarbeitenden. Darüber müssen mindestens 5% aller Beschäftigten ausgebildet werden. Die genaue Anzahl gibt jedoch die individuelle Gefährdungsbeurteilung vor.

Doch während Brandschutzhelfer im Betrieb gesetzlich vorgeschrieben sind, ist die Ernennung eines Brandschutzbeauftragten nur unter bestimmten Bedingungen notwendig. Grundsätzlich benötigt man erst bei einer erhöhten Brandgefahr im Betrieb einen Brandschutzbeauftragten. Insbesondere Sonderbauten wie Hochhäuser, Verkaufs- oder Versammlungsstätten und Industriebauten benötigen einen BrandschutzbeauftragtenDas lässt sich in der Musterbauordnung nachlesen und kann sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Doch auch das sollte nochmal explizit in der Gefährdungsbeurteilung verzeichnet sein. Die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten kann außerdem notwendig sein, wenn die Bauordnung oder eine Versicherung dies verlangt. Manchmal ist dies auch Teil der Vereinbarung mit bestimmten Kunden oder Lieferanten.

Fazit

Der Unterschied zwischen Brandschutzhelfern und Brandschutzbeauftragten ist also groß. Zwar sorgen beide für Sicherheit im Unternehmen und werden in der Brandbekämpfung geschult, doch dabei hört es beim Brandschutzhelfer auch schon auf. Brandschutzbeauftragte hingegen organisieren und planen zusätzlich zum abwehrenden auch den vorbeugenden und den technischen Brandschutz für das Unternehmen. Deswegen unterscheiden sich die Aufgaben und Ausbildungen stark voneinander. Jedoch braucht nicht jedes Unternehmen einen Brandschutzbeauftragten. Lediglich Regelungen zum Bau von Sonderbauten oder auch Versicherungen können dies verlangen. Brandschutzhelfer sind dahingegen in jedem deutschen Betrieb Pflicht.

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