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Prüfsiegel bei neuen Feuerlöschern

Ein Prüfsiegel gibt Auskunft darüber, wann die letzte Wartung des Feuerlöschers stattfand. Das gibt dann auch Aufschluss darüber, wann die nächste Wartung anfällt. Denn im betrieblichen Umfeld ist es gesetzlich Pflicht, die Feuerlöscher alle zwei Jahre zu warten. Dabei kontrolliert ein Sachverständiger sowohl das Innere, als auch das Äußere des Feuerlöschers. Nur so kann sichergestellt werden, dass der Löscher im Falle eines Brandes auch funktionstüchtig ist.

Doch wie sieht das aus, wenn der Feuerlöscher ganz neu ist? Muss man den dann trotzdem warten? Wir klären Sie auf!

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Was genau ist ein Prüfsiegel?

Prinzipiell gibt es “Prüfsiegel” oder “Prüfplaketten” bei allen möglichen Produkten, die der Vorschrift einer regelmäßigen Inspektion oder Wartung unterliegen. Da wären zum Beispiel die Plaketten vom TÜV, oder die Prüfsiegel für gewartete Elektrogeräte. Grundsätzlich ist dieses Prüfsiegel der Beweis dafür, dass eine Wartung des entsprechenden Gerätes stattgefunden hat. Außerdem zeigt das Prüfsiegel den Zeitpunkt der nächsten anfallenden Wartung. Der genaue Aufbau der Prüfplakette eines Feuerlöschers hängt zwar vom Hersteller ab, aber prinzipiell muss immer das Jahr und der Monat der nächsten Wartung klar erkennbar sein.

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Der Austausch des Löschmittels

Nicht nur der Feuerlöscher muss in regelmäßigen Abständen gewartet werden. Auch das Löschmittel selber muss alle sechs bis acht Jahre überprüft werden. Deshalb gibt es auch ein separates Prüfsiegel für den Austausch des Löschmittels. 

Auch hier ist das genaue Aussehen der Prüfplakette vom Hersteller abhängig. Doch die grundsätzlichen Informationen der Wartung, wie das Datum und die zuständige Person, müssen stets erkennbar sein.

Brauchen brandneue Feuerlöscher ein Prüfsiegel?

Das hängt ganz vom Herstellungsjahr ab! Denn jeder Feuerlöscher durchläuft eine sogenannte “Werksendkontrolle”. Es wird zum Beispiel bei einem  Dauerdrucklöscher auf undichte Stellen kontrolliert. Dieses Prüfdatum entspricht dem Herstellungsdatum auf dem Feuerlöscher. Sie sollten bei einer Neuanschaffung also darauf achten, dass das Herstelljahr dem aktuellen oder dem vergangenem entspricht. Schließlich fällt die Wartung alle zwei Jahre an.

Wenn nun tatsächlich das aktuelle Jahr vermerkt ist, können Sie den Feuerlöscher beruhigt an der richtigen Position aufstellen und müssen sich die nächsten zwei Jahre keine Sorgen machen. Es empfiehlt sich jedoch, wie bei grundsätzlich allen Produkten, eine kurze Sichtprüfung zu machen. Die meisten machen das wahrscheinlich intuitiv, aber es kann nicht schaden, den Feuerlöscher einmal etwas genauer zu inspizieren. Dabei sollte lediglich das Äußere auf Unversehrtheit überprüft werden. So kann man sichergehen, dass auch während des Transportes keine Schäden entstanden sind.

Fazit

Die meisten Hersteller sagen, dass erst zwei Jahre nach dem Herstellungsjahr eine Wartung nötig ist. Denn am Ende der Produktion eines Feuerlöschers findet in der Regel eine sogenannte Werksendkontrolle statt. Dabei werden alle Löscher ausgiebig auf mögliche Mängel überprüft. Daher haben die meisten neuen Feuerlöscher zum Zeitpunkt des Kaufes kein extra Prüfsiegel. Das bedeutet aber nicht, dass der Herstellerschutz verfällt oder der Löscher weniger funktionstüchtig ist! Solange der Feuerlöscher zwei Jahre nach der Werksendkontrolle gewartet wird, gibt es keinen Grund zur Sorge!

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