Der Ersthelfer im Betrieb

Ersthelfer stellen im Betrieb genau wie die betrieblichen Brandschutzhelfer wichtige Stützpfeiler in Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit dar. Denn selbst im sichersten Unternehmen kann es immer zu einem Unfall kommen, der Erste Hilfe nötig macht. Damit dann auch immer jemand zur Stelle ist, der sich im Bereich Erste Hilfe auskennt sieht der Gesetzgeber vor, dass in jedem Betrieb eine bestimmte Anzahl an Mitarbeitern zu betrieblichen Ersthelfern ausgebildet ist.

Ersthelfer im Betrieb

Welche Aufgaben übernehmen Ersthelfer im Betrieb?

Der betriebliche Ersthelfer ist für verschiedene wichtige Aufgaben im Bereich der Ersten Hilfe zuständig. Dazu gehören: 

Notruf absetzen

Natürlich kann und sollte jeder Mitarbeiter in einem Betrieb im Notfall den Notruf absetzen. Da der Notruf aber auch Teil des Erste-Hilfe-Kurses ist sind Ersthelfer darauf geschult, welche Angaben vom Rettungsdienst benötigt werden. Dementsprechend kann dadurch eventuell kostbare Zeit eingespart werden. 

Absichern der Unfallstelle

Eine wichtige Aufgabe des Ersthelfers im Betrieb ist das Absichern der Unfallstelle. Das ist vor allem deswegen wichtig, damit eventuell verletzte Personen sich nicht weiter verletzen oder auch weitere Anwesende und auch Sie selbst nicht in Gefahr geraten. Wie die Unfallstelle konkret angesichert werden muss ist dabei situationsabhängig und ist an die potenzielle Gefahr gekoppelt. Bei Unfällen mit Strom ist es beispielsweise schwieriger, da besonders Strom mit Hochspannung eine Sicherung der Unfallstelle quasi unmöglich macht. Aber auch auf diese Aufgabe werden angehende Ersthelfer in der Schulung vorbereitet. 

Erste Hilfe leisten 

Die Kernaufgabe liegt für den betrieblichen Ersthelfer in der Versorgung von Verletzungen und dem Leisten von Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Not- und Unfällen. Dabei kann die Erstversorgung ganz unterschiedliche Ausmaße annehmen; von der Versorgung von oberflächlichen Schnitt- oder Brandwunden bis hin zu Verletzungen, die einen Notruf notwendig machen. 

Dokumentation der Erste-Hilfe-Leistung

Jede Erste-Hilfe-Leistung, die im Arbeitskontext anfällt, muss dokumentiert werden. Das ist wichtig, damit der Betrieb versicherungstechnisch abgesichert ist, falls es zu Folgeerkrankungen kommt. Wie die Dokumentation vom Betrieb gehandhabt wird bleibt Ihnen überlassen. Wichtig ist allerdings, dass der Datenschutz der Mitarbeiter eingehalten werden kann. Dafür lohnt sich beispielsweise ein Meldeblock. 

Was ist der Unterschied zwischen betrieblichen Ersthelfern und Betriebssanitätern?

Betriebliche Ersthelfer und Betriebssanitäter unterscheiden sich hauptsächlich durch zwei deutliche Merkmale:

  1. Im Gegensatz zum betrieblichen Ersthelfer wird nicht in jedem Betrieb ein Betriebssanitäter benötigt. Diese sind nur für sehr große Unternehmen ab 1500 Mitarbeitern oder in Bereichen mit spezieller Gefährdungsbeurteilung (beispielsweise eine Baustelle) gesetzlich verpflichtend. 
  2. Auch der Aufgabenbereich sieht für diese beiden Spezialkräfte anders aus. Denn während der Ersthelfer besonders für die Erstversorgung von Verletzungen vorgesehen ist, liegt das Tätigkeitsfeld des Betriebssanitäterseher bei der erweiterten Ersten Hilfe. Deswegen ist die Ausbildung auch inhaltlich umfangreicher und beinhaltet auch die Handhabung von Technischen Geräten zur Notfallversorgung(beispielsweise Beatmungsbeutel oder Sauerstoffbehandlungsgeräte).

Schon gewusst?

Sollte es zu einer Verletzung durch geleistete Erste-Hilfe-Maßnahmen kommen, (beispielsweise ein Rippenbruch bei der Wiederbelebung) sind Ersthelfer gesetzlich geschützt. 

Durch den Erste-Hilfe-Kurs sind betriebliche Ersthelfer rechtlich abgesichert da davon ausgegangen werden kann, dass sie nach bestem Wissen und Gewissen handeln. Denn sie sind geschult, die erforderlichen Schritte in einer Notsituation abwägen. 

Was schreibt der Gesetzgeber zum betrieblichen Ersthelfer vor?

Damit im Arbeitsschutz nichts dem Zufall überlassen wird, ist der Bereich Erste Hilfe gesetzlich klar strukturiert. In der DGUV Vorschrift 1 §26 ist beispielsweise geregelt, wie viele Ersthelfer im Betrieb nötig sind und wie die Aus- und Weiterbildung von angehenden Ersthelfern strukturiert sein muss. Die wichtigsten Fragen zu diesem Thema haben wir hier für Sie aufgegriffen: 

Ab wann sind betriebliche Ersthelfer notwendig?

Zu der Fragte, ab welcher Anzahl an Mitarbeitern Ersthelfer notwendig werden besagt die DGUV Vorschrift 1

  • 2-20 Mitarbeiter: 1 Ersthelfer
  • über 20 Mitarbeiter: 5% in Verwaltungs- und Handlungsbetrieben
  • über 20 Mitarbeiter: 10% in sonstigen Betrieben 
  • in Kindertageseinrichtungen: ein Ersthelfer je Kindergruppe
  • in Hochschulen: 10 % der Beschäftigten
     

Wie viele Ersthelfer Sie in Ihrem Betrieb benötigen, richtet sich also nach der individuellen Unternehmensart und -größe. 

Wer kann Ersthelfer werden?

Für die Schulung zum betrieblichen Ersthelfer sind keine Vorkenntnisse oder besonderen Fähigkeiten notwendig. Das bedeutet, dass sich prinzipiell jeder Beschäftigte zum Ersthelfer schulen kann. Dadurch stellt sich die Frage: Wer im Team übernimmt diese Aufgabe?

Häufig finden sich Personen im Team, die sich freiwillig melden. Das liegt daran, dass die Inhalte der Erste-Hilfe-Kurs auch über den betrieblichen Kontext hinaus nützlich sein können. Denn genauso wie es im Betrieb zum Unfall kommen kann, ist das auch im Privatleben oder in der Freizeit der Fall. Dann kann es hilfreich sein, wenn Sie sich mit den grundlegenden Maßnahmen in der Erste Hilfe auskennen. Sollte sich jedoch niemand freiwillig melden hat der Arbeitgeber das Recht frei zu entscheiden, welche Mitarbeiter diese Weiterbildung übernehmen sollen. Dies gilt jedoch nur, solange keine persönlichen Gründe wie beispielsweise körperliche oder psychische Erkrankungen dagegensprechen. 

Tipp: Achten Sie bei der Auswahl der Mitarbeitenden darauf, dass die betrieblichen Ersthelfer auf verschiedene Bereiche und Abteilungen innerhalb des Betriebs verteilt sind. Dadurch können Sie sicherstellen, dass bei einem Notfall auch schnell ein Ersthelfer vor Ort ist und keine weiten Laufwege notwendig sind. Damit kann im Erstfall wichtige Zeit eingespart werden.

Wie werden Mitarbeitende geschult?

Die Schulung der Ersthelfer stellt keinen großen zeitlichen Aufwand für Ihre Mitarbeiter dar, denn der Erste-Hilfe-Kurs dauert nur einen Tag. Der Kurs ist dabei in neun verschiedene Unterrichtseinheiten unterteilt, die jeweils ca. 45 Minuten gehen. Während der Erste-Hilfe-Ausbildung lernen Ihre Mitarbeitenden dann alles, damit sie ihre Aufgaben innerhalb des Betriebs gewissenhaft ausführen können. Dazu zählt: 

Wann ist eine Auffrischung notwendig?

Sowohl die Grundausbildung als auch die Fortbildung von betrieblichen Ersthelfern ist zwei Jahre gültig. Nach dieser Zeit ist ein eintägiges “Erste-HilfeTraining” vorgesehen, damit die Inhalte und Maßnahmen regelmäßig aufgefrischt werden (DGUV Vorschrift 1, §26, 3). Der Auffrischungskurs dient ebenfalls dazu, das Wissen über die aktuellen Richtlinien und Praktiken zu aktualisieren und die Routine in praktischen Handgriffen  wie der stabilen Seitenlage oder von Wundversorgung zu stärken. 

Fazit

Ersthelfer sind wichtige Personen für die Gesundheit und den Schutz der Beschäftigten. Deswegen ist eine Mindestanzahl für jeden Betrieb Pflicht. Wieviele Ersthelfer Sie für Ihren Betrieb benötigen, kommt dabei ganz auf die individuelle Mitarbeiteranzahl und Strukturierung des Unternehmens an. Achten Sie jedoch in jedem Fall darauf, dass die Ersthelfer gut aus verschiedene Bereiche aufgeteilt sind, damit im Notfall schnell ausgebildete Helfer zur Stelle sind! 

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