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Durchführung einer Brandschutzhelfer Schulung zur Erfüllung:
Diese Schulung ist auch als Auffrischungskurs zugelassen.
Die Teilnehmeranzahl richtet sich nach Ihren Wünschen.
Es können bis zu 20 Personen an der Schulung teilnehmen.
Theorie:
2 UE à 45 Min.
(normale Brandgefahr)
oder
3 UE 45 Min.
(erhöhte Brandgefahr)
Praxis:
5-10 Min. pro Person Erfahrungsgewinnung am Feuerlöscher
Die Schulung wird exklusiv für Ihr Unternehmen geplant und durchgeführt.
Die Terminvergabe erfolgt individuell nach Ihren Wünschen.
Der theoretische Teil & die praktische Übung der Schulung werden bei Ihnen vor Ort durch unseren regionalen Partnerfachbetrieb durchgeführt.
Grundpreis: 1059,99€ inkl. MwSt.
Nach Begleichung der Rechnung erhalten die Teilnehmer ihre Teilnahmebescheinigungen.
Ziel der individuellen Brandschutzhelfer-Ausbildung ist vor allem der sichere Umgang mit und der Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden ohne Eigengefährdung. Darüber hinaus lernen die Teilnehmenden wie sie das selbstständige Verlassen (Flucht) der Mitarbeitenden sicherstellen.
Am Ende der Schulung sind Ihre Mitarbeitenden ausgebildete Brandschutzhelfer mit folgenden Fähigkeiten und Kenntnissen:
Zum Ausbildungsinhalt gehören neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, auch die Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen. Außerdem werden die Teilnehmer über die Gefahren durch Brände und über das richtige Verhalten im Brandfall aufgeklärt.
Des Weiteren gehören zur individuellen Brandschutzhelfer-Ausbildung auch praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen.
Im Folgenden sind die wesentlichen Inhalte der Ausbildung stichwortartig aufgeführt.
Unser Kalkulator gibt Ihnen einen ersten Eindruck über die benötigte Anzahl.
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Die Notwendigkeit für eine Brandschutzhelfer Ausbildung ergibt sich aus:
” 7.3 Brandschutzhelfer
(1) Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen
(2) Die Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von 5 % der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z. B. in Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung, bei der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie bei großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein.
(3) Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z. B. Fortbildung, Urlaub und Krankheit, zu berücksichtigen.
(4) Die Brandschutzhelfer sind im Hinblick auf ihre Aufgaben fachkundig zu unterweisen. Zum Unterweisungsinhalt gehören neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, die Gefahren durch Brände so- wie über das Verhalten im Brandfall.
(5) Praktische Übungen (Löschübungen) im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen gehören zur fachkundigen Unterweisung der Brandschutzhelfer. Es wird empfohlen, die Unterweisung mit Übung in Abständen von 2 bis 5 Jahren zu wiederholen.”
Feuerlöscher
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