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Die Brandschutzordnung - was ist zu tun?

Mithilfe der Brandschutzordnung erhalten alle Mitarbeitenden, Kunden und Besucher einen Leitfaden, wie sie sich im Brandfall verhalten sollen. Außerdem sind hier auch wichtige Verhaltensregeln zur Prävention eines Brandes aufgeführt. So bildet die Brandschutzordnung das Rückgrat für wirksame Maßnahmen zur Brandvermeidung und -bekämpfung. 

Was genau unter der Brandschutzordnung zu verstehen ist, welchem rechtlichen Rahmen das ganze entspricht und was Teil dieser Ordnung ist, erfahren Sie hier.

Brände verhüten

Was ist eine Brandschutzordnung?​

Die Brandschutzordnung ist ein Aushang, der alle im Gebäude Anwesenden über die Regeln zur Brandverhütung und zum richtigen Verhalten im Brandfall informiert. 

Sie ist in der Regel an die spezifischen Gegebenheiten und Anforderungen eines Gebäudes oder einer Einrichtung angepasst. Dabei berücksichtigt die Brandschutzordnung Faktoren wie die Art der Nutzung, die Größe des Gebäudes, die Anzahl der Personen, die sich darin aufhalten, und die vorhandenen Brandschutzeinrichtungen. So soll das Brandrisiko minimiert werden und die Sicherheit von Menschen, Sachwerten und der Umwelt gewährleistet werden.

Wann ist die Brandschutzordnung Pflicht?

Grundsätzlich haben Arbeitgeber die Pflicht, ihre Mitarbeitenden über potenzielle Gefahren im Betrieb aufzuklären und sie davor zu schützen. Eine spezifische Pflicht, eine Brandschutzordnung zu erstellen entspringt daraus jedoch nicht. Sie ist mehr ein Leitfaden, der den im Gebäude Anwesenden hilft, sich bei einem Brand richtig zu verhalten. 

Laut der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.2 müssen die Maßnahmen zur Brandbekämpfung dann ausgehangen werden, wenn eine erhöhte Brandgefährdung vorliegt, ein Fluchtplan notwendig ist oder ein hohes Besucheraufkommen im Betrieb herrscht. In den Fällen schlägt die ASR A2.2 dann die Brandschutzordnung als geeignetes Dokument vor.

Wenn man sich jedoch dazu entscheidet, eine Brandschutzordnung im Betrieb aufzuhängen, gelten dafür bestimmte Normen. So unterliegt dieser Aushang zum Beispiel auch der ISO 7010. Diese Norm legt international die Rettungs-, Verbots-, Gebots-, Warn- und Brandschutzzeichen fest. Dadurch sollen die Zeichen weltweit einheitlich sein, sodass sich internationale Gäste überall zurechtfinden – eben auch in Ihrem Betrieb.

Die Struktur der Brandschutzordnung - Teil A, B und C erklärt

Auch der Aufbau der Verordnung ist genormt, entsprechend der DIN 14096. Demnach ist die Brandschutzordnung dreigeteilt in Teile A, B und C.

Im Teil A der Brandschutzordnung liegt der Fokus auf dem Verhalten im Falle eines Brandes. Das wird im Rahmen einiger Handlungsanweisungen veranschaulicht. Diese sollte an allen zentralen Orten des Gebäudes aufgehängt werden.

Somit ist das eine Ergänzung zu den Aushängen der Flucht- und Rettungswegen. Genau gesagt, werden hier zunächst Hinweise zur Prävention eines Brandes aufgeführt. Das bedeutet, dass im Gebäude ein klares Rauchverbot und das Verbot von offenem Feuer gelten.

Bei den Verhaltensregeln ist ein klarer Verlauf aufgeführt. Demnach soll im Brandfall zuerst der Brand gemeldet werden. Dazu gehört sowohl das Auslösen der Rauchmelder, als auch das Alarmieren der Feuerwehr. Außerdem gibt die Brandschutzordnung die Anweisung, die ausgeschilderten Fluchtwege zu nutzen und alle Türen zu schließen. Darüber hinaus müssen unbedingt alle Anwesenden aufmerksam gemacht werden und gegebenenfalls Hilfestellung geleistet werden. Erst dann sollte man einen Löschversuch starten. Das kann im Sinne des Einsatzes von Feuerlöschern oder Löschdecken geschehen, oder auch durch das Auslösen der Wandhydranten.

Teil B der Brandschutzordnung

Zusätzlich zu den Aushängen im Gebäude, sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, allen Mitarbeitenden den Teil B der Brandschutzordnung auszuhändigen. Darin sind nochmal genauere Anweisungen zur Eindämmung von Bränden aufgelistet. Ebenso wird die Reduzierung der Rauchausbreitung erklärt. Diese Erläuterungen helfen den Beschäftigten, auch im Ernstfall einen möglichst ruhigen Kopf zu bewahren.

Teil C der Brandschutzordnung

Der letzte Teil dieser Verordnung wendet sich an die Mitarbeitenden, die zusätzliche Verantwortung beispielsweise als Brandschutzhelfer oder -beauftragte haben. Dies ist allerdings auch “nur” eine schriftliche Zusammenfassung aller nötigen Schritte. Eine Ausbildung zum Brandschutzhelfer ersetzt das also natürlich nicht!

Vereinfacht lässt sich sagen:

Die verschiedenen Teile der Brandschutzordnung sind für verschiedene Personengruppen ausgerichtet. Teil A richtet sich an alle Menschen, die sich in einem Haus befinden. Teil B hingegen nur für die Mitarbeitenden und Teil C speziell für Brandschutzbeauftragte und Brandschutzhelfer. 

Was ist außerdem noch zu beachten?

Natürlich gibt es immer Besonderheiten und Umstände, die sich von Betrieb zu Betrieb unterscheiden. So gibt es für die Teile B und C keine “universelle Lösung”. Stattdessen muss man die individuellen Gefahrenbereiche und -quellen identifizieren und beurteilen.

Prinzipiell gilt, dass stetiges Überprüfen und Testen zu einem besseren Ergebnis führt. Daher empfehlen wir regelmäßige Brandschutz- und Evakuierungsübungen. Dadurch entdeckt man häufig noch Lücken im bisherigen Konzept und kann diese dann beseitigen. Außerdem verbessert das die Reaktion der Beschäftigten im tatsächlichen Ernstfall.

Darüber hinaus muss die Brandschutzordnung auch bei Umbauten oder Nutzungsänderungen im Gebäude ergänzt werden. Seit einigen Jahren sind Arbeitgeber zudem verpflichtet, die Brandschutzordnung alle zwei Jahre von einer Fachkraft überprüfen zu lassen.

Grundsätzlich zählt die Brandschutzordnung übrigens zu den Maßnahmen des organisatorischen Brandschutzes.

Fazit

Die Brandschutzordnung ist ein wichtiges Element des vorbeugenden Brandschutzes. Das gilt insbesondere für die Mitarbeiter und Dritte im Gebäude. Diese Verordnung ist in drei Teile aufgegliedert. Der Teil A wird im Unternehmen, ähnlich wie die Aushänge der Flucht- und Rettungswege, ausgehangen. Er beschreibt wichtige Verhaltensregeln im Falle eines Brandes.

Der Teil B hingegen wird allen Mitarbeitenden als Dokument ausgehändigt. Dieser beschreibt das Löschen eines Brandes noch genauer.

Schließlich ist der Teil C nur für Beschäftigte mit einer Verantwortung im betrieblichen Brandschutz, also Brandschutzhelfer und Brandschutzbeauftragte. Den Unterschied zwischen diesen beiden Rollen können Sie auf unserer Website nachlesen.

Diese Brandschutzordnung muss stets ergänzt und auf den neusten Stand gebracht werden. Deswegen ist auch eine Prüfung wichtig, die alle zwei Jahre von einer fachkundigen Person durchgeführt wird.

Haben Sie noch Fragen oder Anmerkungen? Kontaktieren Sie uns gerne!